BLKÖ:Mitis, Georg Freiherr von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 18 (1868), ab Seite: 366. (Quelle) | |||
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Ferdinand Georg Ritter von Mitis und Sohn des 1812 verstorbenen k. k. Hofrathes Wenzel Ferdinand Ritter v. Mitis [s. d. S. 369, Nr. 5] aus dessen zweiter Ehe mit Josepha Kirstein von Kirstenau. Nach im Jahre 1831 absolvirten Rechtsstudien diente er bei der Hofkammer-Procuratur und dem niederösterreichischen Landrechte, 1838 in der Allerh. Staatsraths-Kanzlei, sodann bei dem niederösterr. Ober-Landesgerichte und der obersten Justizstelle, bis er 1844 Landrath in Wien wurde; im Jahre 1846 war er Aushilfs-Referent des Appellationsgerichtes[WS 1] in Wien. In der Zeit von 1844 bis 1848 entwickelte er als [367] Mitglied des niederösterreichischen Ritterstandes eine hervorragende Thätigkeit im niederösterreichischen Landtage und in den meisten der damals von den niederösterreichischen Ständen für einzelne Angelegenheiten gewählten Comité’s, wurde im Mai 1848 zum Führer der Comission bestellt, welche in Folge Allerh. Auftrages zum Studium der praktischen Bewährung der Rechtsinstitutionen in die deutschen Rheinlande und nach Belgien entsendet worden war, worauf er im August 1848 zum Ministerialrathe im Justizministerium befördert und im Juli 1849 mit dem Ritterkreuze des österreichischen Leopold-Ordens ausgezeichnet wurde. Nach ausdauernder Mitwirkung an den Vorarbeiten zur Umgestaltung des Gerichtswesens in Oesterreich, wurde er zum Präsidenten der Gerichtseinführungs-Commission für Oesterreich unter der Enns und im Jahre 1850 zum Präsidenten des Landesgerichtes in Wien ernannt. Den ihm noch 1850 gemachten Antrag, die Stelle eines Statthalters in Niederösterreich zu übernehmen, lehnte er aus Vorliebe für den Justizdienst dankend ab. Im Februar 1861 als Sectionschef in das Justizministerium berufen, führte er im Allerh. Auftrage wegen Erkrankung des Ministers Freiherrn von Pratobevera die Leitung der Administrativgeschäfte des Justizministeriums und dessen Vertretung im Reichsrathe durch anderthalb Jahre. Im September 1867 erhielt er das Commandeurkreuz des österreichischen Leopold-Ordens, und mit Allerhöchster Entschließung vom 7. December 1867 wurde gestattet, daß der ihm nach den Ordensstatuten zukommende Freiherrnstand auf seinen Schwiegersohn, den k. k. Landesgerichtsrath Peter Ritter von Mitis Sohn des Sectionsrathes Ferdinand Ritter von Mitis (gest. 1856), übertragen werde.
Mitis, Georg Freiherr von (Sectionschef im k. k. Justizministerium, geb. zu Wien 17. April 1810). Enkel des am 25. März 1780 in den österreichischen Ritterstand erhobenen k. k. Hofrathes- Freiherrnstands-Diplom vom Jahre 1867. – Saison (Wiener Blatt, 4°.) Redacteur, Eigenthümer und Verleger C. Karl, I. Jahrgang (1863), Nr. 4, S. 35.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: Apellationsgerichtes.