BLKÖ:Metternich, Ernst Graf von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 18 (1868), ab Seite: 50. (Quelle) | |||
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Jos. Leonard Knoll [vergleiche über diesen mein Lexikon, Bd. XII, S. 159] im Wiener Zuschauer 1841, Nr. 54 u. 55, in dem Aufsatze: „Die Reisen der Grafen Ernst Eberhardt und Ernst August von Metternich im ersten Viertel des achtzehnten Jahrhunderts“. Die einzige Tochter Eleonora Christine vermälte sich (am 13. Mai 1709) mit dem kais. General Maximilian Ludwig Grafen von Regal, der am 13. August 1717 vor Belgrad den Heldentod auf dem Felde der Ehre gefunden. Mit Ernst von Metternich kam zum anderen Male der Grafenstand in die Metternich’sche Familie. Ihm wurde er mit kais. Diplom vom 28. Mai 1696 verliehen, nachdem ihn 17 Jahre früher Philipp Emerich, dessen Schwester Anna Magdalena verm. Bassenheim, Anna Margaretha verm. Sickingen und der Vetter Diether Adolph mit Diplom ddo. Wien 20. März 1679 erlangt hatten. –
7. Ernst Graf von M. (geb. 1656, gest. 27. December 1727), ein Sohn Johann Reinhard’s von M., des Stifters der Chursdorfer Linie, welche eine Seitenlinie jener von Vettelhofen war und schon mit Johann Reinhard’s Enkeln, Ernst Eberhard und Ernst August, erlosch. Des Grafen Ernst Mutter war eine Lucia von Bornstätt und sein Vater Johann Reinhard war in die Dienste des Churfürsten von Brandenburg getreten, hatte die katholische Religion mit der reformirten vertauscht und war als churbrandenburgischer Rath, Hofmarschall und Amtshauptmann zu Küstrin gestorben. Auch Ernst war gleich seinem Vater in churbrandenburgische Dienste getreten und hatte 42 Jahre hindurch in denselben gestanden. Nicht weniger denn 35 Jahre lang bekleidete er den Gesandtschaftsposten zu Regensburg und hatte von 1706 bis 1709 als außerordentlicher Gesandter in der Schweiz gewirkt. Er leitete die Verhandlungen wegen der preußischen Königswürde unter Friedrich I. In der Schweiz aber war es seine Aufgabe, des Königs Recht zu der Nachfolge in dem Fürstenthume Neuchâtel gegen die Ansprüche von 18 anderen Prätendenten durchzusetzen. Den Vorgang dieser Staatsaction erzählt der „Rheinische Antiquarius“, im 4. Bande der I. Abtheilung [Coblenz, die Stadt], S. 361 u. f. Großes Aufsehen seiner Zeit machte des Grafen Uebertritt von der reformirten zur katholischen Religion, welche auf seinem Todtenbette erfolgte und durch seine Gemalin Maria Anna geb. Gräfin Regal bewerkstelligt wurde. Als der Graf im Sterben lag, ließ sie den reformirten Geistlichen nicht mehr ein, und verkleidete Jesuiten, die nunmehr im Hause ein- und ausgingen, hatten den Grafen zum Uebertritte beredet. Es sollte scheinen, als habe der Graf schon früher mit dem Gedanken eines Religionsübertrittes sich vertraut machen wollen, denn unter seinen nachgelassenen Schriften wollte man ein sogenanntes Soliloquium oder verschiedene Sätze, deren Zusammenhang einen die Wahrheit suchenden Menschen zur römisch-katholischen Religion bewegen sollte, vorgefunden haben. Unter den aus diesem Anlasse erschienenen Schriften ist auch die folgende erschienen: „Wahrhaftiger Verlauf von dem, was bei des sel. Herrn Grafen Ernst von Metternich ohnlängst erfolgten Annehmung der katholischen Religion geschehen“ (Stadt am Hof 1728). Der Graf war mit Maria Anna Gräfin von Regal vermält, welche ihm zwei Söhne und eine Tochter gebar. Die Söhne Ernst Eberhard (geb. 1691, gest. 1. Juli 1717) und Ernst August (gest. 1720) waren beide vor dem Vater in jungen Jahren gestorben. Diese beiden Söhne hatten in ihrer Jugend nach beendeter Erziehung, wie dieß zu jener Zeit bei dem hohen Adel Sitte war, Reisen gemacht, und über dieselben ein Tagebuch geführt, das sich wohl noch im Metternich’schen Familienarchive befinden mag. Nachricht von diesem Tagebuche nebst einigen Auszügen daraus gab zuerst der Professor