BLKÖ:Mannagetta, Johann Georg
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Mannagetta, Johann Wilhelm (I.) | |||
Band: 16 (1867), ab Seite: 382. (Quelle) | |||
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II. Besonders ausgezeichnete Sproßen der Ritter und Herren von Mannagetta.
1. Johann Georg (gest. im Jahre 1751), ein Großneffe des berühmten Arztes und Gelehrten Johann Wilhelm [s. den Folgenden]. Er diente bis zu seinem 30. Jahre als Syndicus der Wiener Universität, wurde im Jahre 1708 Regierungs- und im Jahre 1711 wirklicher Hof- und Conferenzrath. In dieser Stelle erfreute er sich des besonderen Vertrauens des Kaisers Karl VI. Von diesem Monarchen wurde er in den Jahren 1722, 1728 und 1729 als dritter Hofcommissär zu dem ungarischen Reichstage in Preßburg neben den Grafen von Nesselrode und Kinsky bestellt, auf jenen Reichstagen, auf welchen es sich um die Anerkennung der pragmatischen Sanction handelte. Den Bemühungen dieser drei Staatsmänner gelang [383] es, der Kaiserin die Nachfolge auf dem ungarischen Throne zu sichern. In Anerkennung seiner Verdienste wurde ihm sein Ritterstand bestätigt und das Prädicat „edler Herr“ verliehen; wurde er taxfrei zum geheimen Rathe ernannt und ihm das Gut St. Anton auf der Insel Schütt geschenkt. Die ungarischen Stände aber verliehen ihm und seiner Descendenz aus eigenem Antriebe das Indigenat mit Nachsicht der Taxen von Tausend Ducaten; ferner nahmen ihn im Jahre 1732 die oberösterreichischen, im Jahre 1735 die niederösterreichischen Stände in ihr Consortium, und zwar im alten Ritterstande auf. Er starb, nachdem er 40 Jahre im Staatsrathe als Referent gedient, und wurde nach seinem Tode in der Stephanskirche neben dem Stifter beigesetzt. –