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BLKÖ:Manderscheidt-Blankenheim, Johann Moriz Gustav Graf von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 16 (1867), ab Seite: 363. (Quelle)
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Manderscheidt-Blankenheim, Johann Moriz Gustav Graf von (Erzbischof von Prag, geb. 12. Juni 1676, gest. 1763). Ein Sohn des Grafen Salentin zu Manderscheidt-Blankenheim und Geroldstein aus dessen zweiter Ehe mit Christine Elisabeth Gräfin Erbach. Der Graf Johann Moriz Gustav widmete sich dem geistlichen Stande und wurde im Jahre 1722 Bischof zu Wiener-Neustadt, 1725 Dompropst zu Cöln und 1730 Erzbischof zu Palermo, als welcher er zum kaiserl. geheimen Rath ernannt worden. Nachdem er aber das Erzbisthum von Palermo resignirt, wurde er im Jahre 1735 Erzbischof von Prag, als welcher er durch seine zweideutige Haltung zur Zeit der Usurpation Böhmens durch den Churfürsten Karl Albrecht von Bayern, den nachmaligen Kaiser Karl VII., in den maßgebenden Kreisen und bei der Bevölkerung nicht geringen Unwillen erregt hatte. Die Beschuldigungen wider ihn, wie die unten angegebene Quelle sie zusammenfaßt, lauteten: Nachdem Prag in die Gewalt des Feindes gefallen, sei er sogleich und freiwillig zurückgekehrt und habe von nun an durch all sein Thun und Lassen ein solches Behagen an der eingetretenen Regierungsänderung an den Tag gelegt, daß es den Treugebliebenen zu wahrhaftem Aergernisse gereichen mußte. Er habe fast nur mehr mit den französischen Machthabern, den Marschällen Broglie und Belleisle[WS 1], dann dem Intendanten Lechelles Umgang gepflogen und ihnen insbesondere dann glänzende Feste gegeben, wenn Unglücksfälle, von welchen Maria Theresia betroffen worden, hiezu den hochwillkommenen Anlaß boten. Bei der Huldigung, bei welcher er zuerst dem Churfürsten den Handkuß geleistet und bei der Ankunft der Nachricht von Karl Albrecht’s Krönung als deutscher Kaiser habe der Erzbischof die Freude sich nicht nehmen lassen, selbst das Te Deum anzustimmen. Um die Würde eines geheimen Rathes habe er sich beworben und sie auch erhalten. Für den Churfürsten als rechtmäßigen Landesherrn seien die öffentlichen Gebete von ihm angeordnet worden. Den Bedrückungen, welche man wider die Geistlichkeit verübt und den Gelderpressungen habe er keine Hindernisse, ja nicht einmal Vorstellungen entgegengesetzt. Die Landtagssitzungen seien von ihm häufiger als jemals besucht worden. Insbesondere habe er bei der Ausschreibung der sechs Millionen, welche der Churfürst als Contribution vom Lande begehrte, die erste Stimme zu Gunsten dieses Verlangens mit der Bemerkung abgegeben, man müsse dem Könige den ihm nöthigen Beistand gewähren. Später aber habe er schriftlich erklärt, der Clerus sei bereit, als Beweis der Ergebenheit den letzten Pfennig für „Seine Majestät“ zu opfern. Als Böhmen wieder von Oesterreich zurückerobert und im Auftrage der tiefverletzten Monarchin das Verfahren gegen die treulosen Magnaten und Würdenträger, die sich durch Verrath an ihrer Kaiserin bemakelt, eingeleitet wurde, hatte auch der Erzbischof sich gegen diese ihm vorgehaltenen Beschuldigungen zu rechtfertigen. Sie wurden ihm in achtzehn Puncten vorgelegt und dann von ihm in weitläufiger Weise beantwortet. Er stellte die Nichtigkeit der wider ihn erhobenen Anklagen entweder [364] völlig in Abrede oder suchte den ihm zur Last gelegten Vorwand doch in einer Weise darzustellen. daß es als Folge unvermeidlicher Nothwendigkeit und keineswegs als Kennzeichen seiner Parteilichkeit für den Feind und des Treubruchs an der Königin erscheinen sollte. Aber wie klug die Vertheidigung des treulosen Kirchenfürsten auch abgefaßt war, Bartenstein und die Kaiserin ließen sich nicht täuschen. Bartenstein erkannte zwar gleich, „daß die dem Erzbischoffen zugestellte Verantwortungspuncten schlecht und seine Verantwortung vortrefflich gefaßt seind. Zugleich kommt ihm aber auch vor, daß der Erzbischof malam causam optime zu vertheidigen und die Commission bonam causam nicht genug zu erheben gewußt habe“. Die Kaiserin hatte den Erzbischof von ihrem Hoflager verwiesen. Manderscheidt nahm nun seinen Aufenthalt zu Brzezan, wenige Stunden von Prag, und verweigerte ihm die Kaiserin trotz seiner Klagen über die Unbilden der Jahreszeit und die Entbehrungen, denen er dort unterworfen sei, entschieden die Erlaubniß zur Rückkehr. Ja, die über den treulosen Magnaten mit Recht entrüstete Fürstin ging so weit, daß sie mit Decret vom 24. April 1743 anordnete, daß nicht der Erzbischof von Prag, sondern der als Herzog der böhmischen Capelle zur Stellvertretung berechtigte Bischof von Olmütz, Jacob Ernst Graf Liechtenstein, die Krönungsceremonie vorzunehmen hat. Im Jahre 1752 erhielt Erzbischof Manderscheidt in der Person des Anton Peter von Przichowsky-Przichowitz, der später sein Nachfolger im Erzbisthume war, einen Coadjutor. M. starb im hohen Alter von 87 Jahren.

Arneth (Alfred Ritter von), Maria Theresia’s erste Regierungsjahre (Wien 1863 u. f., Braumüller, 8°.) Bd. I, S. 344; Bd. II, S. 224, 228, 231, 232 u. 512.

Anmerkungen (Wikisource)