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BLKÖ:Münch-Bellinghausen, Johann Joachim Georg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 19 (1868), ab Seite: 419. (Quelle)
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Johann Joachim Georg Freiherr von Münch-Bellinghausen in Wikidata
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3. Johann Joachim Georg (I.) (geb. 18. Februar 1701, gest. 22. April 1774). Ein Sohn des pfälzischen Rathes und Referendars Johann Heinrich. Der Sohn Johann Joachim Georg (I.) stand zuerst als Hof- und Regierungsrath, dann als Syndicus des Domcapitels zu Worms in Diensten. Im Jahre 1742 wurde er Reichshofrath, nach Kaiser Karl’s VII. Tode Assessor des Reichsvicariatsgerichtes, worauf ihn der Churfürst von Mainz als Bischof von Worms zum Kanzler und des oberrheinischen Kreises Directorialgesandten ernannte. Nun trat er in churtrier’sche Dienste, wurde bei Kaiser Joseph’s II. Kaiserwahl Wahlbotschafter, zuletzt Hofkanzler, geheimer Staatsrath, Hofkriegsrath, Revisionsgerichts-Präsident und Lehenpropst, welche Stellen er durch 20 Jahre bekleidete. Seine Kenntnisse in Politik, deutschen Staats- und Kirchenrechten werden als besonders ausgebreitet und gediegen gerühmt. Schon im Jahre 1744 wurde ihm zu Frankfurt der Reichsadel bestätigt, mit Juli 1745 aber in München von dem churfürstlichen Reichsvicariat der Reichsfreiherrnstand mit dem Prädicate „von Bellinghausen“ verliehen. Diese Namensvereinigung erlangte er, weil er mütterlicher Seits von den Bellinghausen, einem alten westphälischen Geschlechte, dessen letzter männlicher Sproß Christoph als Fürst und Abt zu Corvey (1678–1696) starb, abstammt. Johann [420] Joachim Georg (I.) hatte in zwei Ehen, nur aus der zweiten mit Franziska Maximiliana von Wirth, und zwar eine zahlreiche Nachkommenschaft, aus welcher drei Söhne, Franz Joseph [Nr. 2], Johann Joachim Georg (II.) und Constantin Karl Joseph die noch blühenden drei Linien, die ältere, mittlere und jüngere, gründeten und diese auch mit Diplom ddo. Wien, 3. Juni von Kaiser Franz II. eine Bestätigung des Reichsfreiherrnstandes erlangten. –