BLKÖ:Müller, Ernst
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 19 (1868), ab Seite: 343. (Quelle) | |||
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[344] wurde er im Jahre 1848 Docent der Pädagogik an der Wiener Hochschule, 1853 erhielt er die theologische Doctorwürde, worauf er im Jahre 1856 supplirender und schon im nächsten Jahre ordentlicher Professor der Moral-Theologie wurde. In der Zwischenzeit fungirte er auch, und zwar im Jahre 1847 als Studien-Präfect, 1850 als Subrector und 1863 als Director des fürsterzbischöflichen Alumnates. Im Jahre 1864 zum fürsterzbischöflichen Consistorialrathe und Defensor matrimonii ernannt, wurde er im Jahre 1865 Ehrendomherr nachmals aufgelösten k. k. Unterrichtsrathes, worauf mit Allerh. Entschließung vom 3. Februar 1863 seine Ernennung zum Domherrn des Wiener Metropolitan-Capitels erfolgte. Seine gelehrten theologischen Abhandlungen sind in der Wiener theologischen Zeitschrift abgedruckt, darunter sind anzuführen: „Ueber Herbart’s Begriff des Sittlichen und des Sittengesetzes“; – „Ueber das höchste Gut in der katholischen Ethik“.
9. Müller, Ernst (gelehrter Theolog, geb. zu Irritz in Mähren 30. Juni 1822). Begann nach beendeten Gymnasial- und philosophischen Studien jenes der Theologie, welches er zu Wien vollendete. Im Jahre 1846 erlangte er die Priesterweihe, Dem Lehramte sich zuwendend,- Literarischer Handweiser zunächst für das katholische Deutschland (Münster, kl. 4°.) 1867, Nr. 53: „Die gegenwärtigen Lehrer der katholischen Theologie in Deutschland und ihre Hauptschriften, Nr. 5“.