BLKÖ:Lebzeltern, Heinrich Freiherr von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Le Breux, Michael Freiherr von |
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Band: 14 (1865), ab Seite: 273. (Quelle) | |||
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Joseph Ritter von L. [s. d. S. 277: II. Hervorragende Sproßen des Grafen- und Freiherrnhauses Lebzeltern, Nr. 4]. Seine Ausbildung erhielt er an der Theresianischen Ritterakademie. Dem Staatsdienste sich widmend, trat er am 6. September 1832 bei der niederösterreichischen Landes-Regierung in die Conceptspraxis, diente als Conceptspraktikant bei den Gubernien in Laibach und Brünn und wurde am 17. September 1836 Concipist bei dem mährisch-schlesischen Gubernium in Brünn, am 21. Juni 1839 Gubernial-Secretär. als welcher er in der Eigenschaft eines Präsidial-Secretärs bei mehreren Gouverneuren, u. z. bei dem Grafen Ugarte, Rudolph Graf Stadion und Leopold Graf Lažansky thätig war. Am 19. Februar 1848 zum Kreishauptmann des Prerauer Kreises ernannt, bewährte er sich in der bedrängnißreichen Epoche des genannten und des folgenden Jahres durch Energie und Umsicht. In Folge der politischen Wirren begannen Stockungen im Handel und in den Gewerben. So geriethen die Bewohner von Frankstadt in Mähren, welche von der [274] Baumwollweberei sich ernährten, als die Arbeiten ob Mangel an Bestellungen und Absatz eingestellt wurden, in die bitterste Noth. Da traf L. die wirksamsten Vorkehrungen, um dem Weitergreifen des Elends zu begegnen, und schaffte durch Gründung einer Erziehungs- und Versorgungs-Anstalt den vielen hilflosen Waisen Unterkunft und Pflege. Die öfter bedrohte Ruhe seines Kreises hielt er energisch aufrecht, kräftigte den guten Geist der Bevölkerung, wehrte die bösen Einflüsse aus dem Revolutionsgebiete des benachbarten Ungarlandes ab, machte die mannigfaltigen Versuche hartnäckiger Emissäre, die sich unter verschiedenen Masken in das Land geschlichen, fruchtlos, sicherte die Grenzen, verhinderte den Waffenschmuggel, kurz that Alles, um Ordnung und Ruhe zu erhalten, was ihm auch vortrefflich gelungen war. Schon im December 1849 wurde L. zum Kreispräsidenten für den Regierungsbezirk Brünn mit dem Range eines Ministerialrathes ernannt. In dieser Eigenschaft wurde er zu wiederholten Malen, in den Jahren 1849 und 1853, zum Mitgliede und Referenten der Landescommission für die Organisirung der politischen Behörde in Mähren berufen. In den seiner Leitung anvertrauten Regierungsbezirken aber sind die schnelle und zweckmäßige Constituirung der neuen Gemeinden, die Erbauung wichtiger Straßenzüge, die Errichtung von Bezirks-Waisenstiftungen und Kinderbewahranstalten sein Werk; ferner traf er in der Landeshauptstadt Anstalten gegen die Feuergefährlichkeit; veranlaßte die Regulirung der Stadtthore und die Hebung von mehreren humanistischen und die Förderung des Gemeinwesens bezweckenden Anstalten und Vereinen. Nach einem neunzehnjährigen so segensreichen Wirken in Mähren erfolgte mittelst Allerh. Handschreibens vom 18. Februar 1854 seine Ernennung zum Vicepräsidenten bei der neu zu errichtenden Statthalterei für Siebenbürgen. Dort an der Seite des zum Gouverneur ernannten Karl Fürsten zu Schwarzenberg bot sich seiner Amtsthätigkeit ein großes und dankbares Feld, denn er wurde zum Präsidenten der mit kais. Patent vom 21. Juni 1854 zur Durchführung der Grundentlastung aufgestellten Landescommission ernannt. In fünf Jahren löste er, wenigstens in der Hauptsache, diese gewaltige, ebenso politisch bedeutsame als nationalökonomisch höchst wichtige Aufgabe. L. übernahm, als der Fürst-Statthalter starb, die innere Amtsleitung und die Agenden des Landeschefs und führte sie bis zur Ankunft des neuen Gouverneurs Friedrich Fürsten Liechtenstein. Die vielfachen Verdienste L.’s um Krone und Staat wurden bei mehreren Gelegenheiten ausgezeichnet. So erhielt er mit Allerh. Entschließung vom 20. Juli 1853 das Ritterkreuz des kais. österreich. Leopold-Ordens, wurde mit Allerh. Entschließung vom 22. April 1854 in den erbländischen österreichischen Freiherrenstand erhoben und mit Allerh. Entschließung vom 7. November 1858 mit dem Orden der eisernen Krone zweiter Classe ausgezeichnet. Ebenso ehrten ihn auch seine Mitbürger, und die Stadt Brünn verlieh ihm am 6. April 1852 das Ehrenbürgerrecht und sprach der Bezirksausschuß von Brünn, als L.’s Ernennung zum Vicepräsidenten der siebenbürgischen Statthalterei erfolgt war, das tiefste Bedauern aus über das Ausscheiden des Kreispräsidenten, dessen Gerechtigkeitssinn und Humanität die Comune so oft zu erproben Gelegenheit gehabt. Freiherr von L. ist (seit 1841) vermält mit Maria Beatrix gebornen Freiin von Zois-Edelstein aus Krain, welche [275] einer durch ihr Mäcenatenthum für Kunst und Wissenschaft und sonst treffliche Eigenschäften im Lande in hohem Ansehen stehenden Familie angehört.
Lebzeltern, Heinrich Freiherr von (Staatsmann, geb. zu Karansebes im Banate im J. 1810). Ein Sohn des General-Majors- Rannicher (J.), Das Haus Lebzeltern. Eine genealogisch-biographische Skizze (Hermannstadt 1860, 8°.) S. 8–12.