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BLKÖ:Kremer Ritter von Auenrode, Alois Sylverius

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 13 (1865), ab Seite: 192. (Quelle)
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Kremer Ritter von Auenrode, Alois Sylverius (k. k. Hofrath, geb. zu Wien gegen das Ende des 18. Jahrhunderts). Beendete die Studien in Wien und trat im September 1817 in den Staatsdienst. Schon im Februar 1818 wurde er Accessist im General-Rechnungsdirectorium und im Juni 1819 über sein Ansuchen als Concepts-Praktikant zur allgemeinen Hofkammer übersetzt. Dort rückte er, indem er noch im Jahre 1821 die juridische Doctorwürde erlangt hatte, stufenweise vor, wurde im Februar 1828 wirklicher Hofsecretär und in dieser Stellung der unter des Generals der Cavallerie, Grafen Frimont, Vorsitz berathenden Militär-Organisirungs-Commission beigezogen. Am 3. August 1835 wurde er wirklicher Hofrath und nahm als solcher wesentlichen Antheil an den eben im Zuge befindlichen Verhandlungen über die Organisirung des Gefällswesens. Als mit Allerh. Entschließung vom 19. October 1841 die [193] Staatseisenbahnen in’s Leben gerufen wurden, arbeitete K. an des Hofkammer-Präsidenten Freiherrn von Kübek’s Seite als Präsidialreferent mehrere Jahre in dieser Angelegenheit. Ueberhaupt wurde K. zu allen wichtigen Organisirungsarbeiten der k. k. Hofkammer, wie z. B. des Zoll- und Verzehrungssteuerwesens, der Gefällen-Strafgesetzgebung, der Gefällenwache-Anstalten, des Stempel- und Taxgesetzes als Mitglied der deßhalb eingesetzten Commissionen, öfter als deren Referent zugezogen. In seinem Fache schriftstellerisch thätig, hat er folgende Werke herausgegeben: „Darstellung des Steuerwesens. Ein Versuch“, 2 Bände (Wien 1821; neue Ausgabe 1825, 8°.); – „Verfahren über Zollgesetztes-Uebertretungen in der österreichischen Monarchie“ (Wien 1824, 8°.); – „Erörterung des Stempel- und Taxgesetzes vom 27. Jänner, 1840 ...“ (Wien 1840; dritte Aufl. 1842, Staatsdruckerei, 8°.); – „Sammlung der Verordnungen der k. k. allgemeinen Hofkammer, über das Stempel- und Taxgesetz vom 27. Jänner 1840“ (Wien 1842, Staatsdruckerei, 8°.); zweite Folge (ebd. 1843); dritte Folge nebst einem Haupt-Index (ebd. 1844, 8°.). In der Wagner’schen Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit hat er aber eine „Darstellung des Mortuars in der österreichischen Monarchie“ (1826, Bd. I, S. 338) veröffentlicht. Für seine Verdienste wurde K. mit Allerh. Entschließung vom 23. October 1844 taxfrei in den österreichischen Ritterstand erhoben und mit einer andern vom 15. November 1845 mit dem Ritterkreuze des Leopold-Ordens ausgezeichnet.

Ritterstands-Diplom vom 18. März 1846. – Stubenrauch (Mor. v.), Bibliotheca juridica austriaca (Wien 1847, Fr. Beck[WS 1], 8°.) p. 178, Nr. 2219–2222. – Wappen. Gevierteter Schild. 1: in Blau das goldene Siebengestirn und im rechten Oberwinkel der goldene Polarstern; 2 und 3: in Gold ein natürlicher goldgekrönter Adler mit offenem Schnabel, im vollen Fluge und beide einwärtsgekehrt; 4: in Roth ein silberner, pfahlweise gestellter Anker nebst seinem Querholze und zur linken Seite abhängendem Ringe. Auf dem Schilde ruhen zwei zueinandergekehrte gekrönte Turnierhelme. Aus der Krone des rechten Helms erheben sich zwei mit den Sachsen zueinandergekehrte Adlerflügel, der rechte unten gold und oben blau, der linke unten roth und oben silbern quergetheilt, und jeder derselben mit drei Sternen belegt, und zwar in der goldenen Hälfte mit einem blauen, in der blauen Hälfte mit zwei goldenen, in der rothen Hälfte mit einem silbernen, in der silbernen Hälfte mit zwei rothen Sternen. Aus der Krone des linken Helms wachsen vier wallende Straußenfedern, die vorderste golden, die zweite blau, die dritte silbern, die vierte roth. Die Helmdecken sind zu jedem Helme rechts blau mit Gold, links roth mit Silber belegt. Devise. Unter dem Schilde zieht sich ein mit den beiden Enden auswärts flatterndes Band, welches in goldener Lapidarschrift den Wahlspruch: „Was Gott will“, zeigt.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Ferd. Beck.