BLKÖ:Kainz, Marianne
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 10 (1863), ab Seite: 357. (Quelle) | |||
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[358] Rückkehr besuchte sie Deutschland und sang 1826 und 1827 auf den Theatern in Hannover, Cassel, Stuttgart u. s. w. Sie scheint früh von der Bühne abgetreten zu sein, denn seit 1828 verstummen die Nachrichten über sie, die früher voll des Lobes gewesen. Ihr Gesang glänzte weniger durch Fülle der Stimmmittel, als durch seine vortreffliche echtkünstlerische Schule.
Kainz, Marianne (Sängerin, geb. zu Innsbruck 19. Mai 1800). Ihr Vater Joseph Wolfgang K. (geb. zu Salzburg 23. October 1773, Todesjahr unbekannt) war ein berühmter Baßsänger, der auf dem Capellhause in Salzburg und im dortigen Stifte St. Peter seine musikalische Ausbildung erhalten hatte. Er sang auf den Theatern zu Salzburg, Innsbruck, Linz, dann mehrere Jahre im k. k. Hoftheater in Wien und zuletzt in Prag. Noch berühmter war seine Frau Kathinka, geb. Schröfl (geb. in Bayern 26. Juni 1767), Mariannen’s Mutter. Kathinka spielte trefflich die Violine, das Clavier und sang sehr schön; im Violinspiele war sie von Heß, im Clavier von Buchwieser und im Gesange von Valesi unterrichtet worden. Ihre Tochter Marianne erhielt unter der Leitung der Eltern von tüchtigen Lehrern ihre Ausbildung im Gesange und betrat im Alter von 17 Jahren die Bühne. Im Jahre 1821 unternahm sie eine Kunstreise nach Italien, auf welcher sie während 5 Jahren sich theils weiter bildete, theils großen Beifall erntete. Nach ihrer- Pillwein (Benedict), Biographische Schilderungen oder Lexikon Salzburgischer, theils verstorbener theils lebender Künstler u. s. w. (Salzburg 1821, Mayer, kl. 8°.) S. 109. – Schilling (G. Dr.), Das musikalische Europa (Speyer 1842, F. C. Neidhardt, gr. 8°.) S. 180. – Gaßner (F. S. Dr.), Universal-Lexikon der Tonkunst. Neue Handausgabe in einem Bande (Stuttgart 1849, Franz Köhler, Lex. 8°.) S. 471. – Universal-Lexikon der Tonkunst. Angefangen von Dr. Jul. Schladebach, fortgesetzt von Eduard Bernsdorf (Dresden 1858, Schäfer, gr. 8°.) Bd. II, S. 555. –