BLKÖ:Holzgethan, Georg
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Holzgethan, Ludwig Ritter von | ||
Band: 9 (1863), ab Seite: 252. (Quelle) | |||
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[253] betraut. In Anerkennung seiner ausgezeichneten Dienstleistung wurde ihm von Sr. Majestät das Ritterkreuz des Leopold-Ordens verliehen. Seit längerer Zeit leidend, wurde er zuletzt in den Ruhestand versetzt. In früherer Zeit war er als Fachschriftsteller thätig und erschienen von ihm selbstständig: „Theorie der Statistik“ (Wien 1829, Mayer, gr. 8°.) – und in der Wagner’- nachmals Kudler’schen „Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit“ folgende fachwissenschaftliche Abhandlungen: „Rechtsgeschichtliche Notizen über den gesetzlichen Zustand der Akatholiken in Galizien vor der Kundmachung des allgem. Toleranz-Patentes“ (1828, I, 89–120); – „Ueber die Vollstreckung auswärtiger Civilurtheile im österreichischen Kaiserstaate“ (1833, I, 103–135); – „Ueber die Einrichtung der Civil-Justizpflege in der Bukowina“ (1837, III, 244–254, 288–300); – „Ueber das Armenrecht der Parteien im österreichischen Civilprocesse nach älteren und neueren Gesetzen“ (1843, II, 65–93); – „Kurze Betrachtungen über das Institut der österreichischen Staatsanwaltschaft als einer Aufsichtsbehörde“ (1840, II, 261–295); – „Ueber Collisionen bei der den Kammerprocuraturen obliegenden Pflicht zur gerichtlichen Vertretung der unterthänigen Gemeinden und einzelnen Gutsunterthanen“ (1844, I, 129–141); – „Einige Worte über die Kammerprocuraturen als Aufsichtsbehörden“ (1844, II, 325–349). Ein Bruder des Obigen ist Ludwig Ritter von Holzgethan [vergleiche über ihn die Quellen].
Holzgethan, Georg (Rechtsgelehrter, geb. zu Wien im ersten Jahrzehend dieses Jahrhunderts, gest. ebenda 1860). Studirte in Wien, wo er die Rechte beendete und die philosophische und juridische Doctorwürde erhielt. Alsdann trat er in den Staatsdienst, in welchem er durch eine lange Reihe von Jahren bei der Kammerprocuratur in Galizien thätig war, bis er im Jahre 1856 nach Wien in’s Ministerium des Unterrichts und Cultus berufen ward. Daselbst einige Zeit provisorisch in Verwendung, wurde er dann zum Ministerialrath ernannt und namentlich mit den Angelegenheiten der griechisch-nicht-unirten Kirche- Stubenrauch (Moritz Dr. von), Bibliotheka juridica austriaca (Wien 1847, Friedr. Beck, 8°.) S. 147, Nr. 1773–1779. –