Zum Inhalt springen

BLKÖ:Herbst, Eduard

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
<<<Vorheriger
Herbert, M. G.
Nächster>>>
Herbst, Friederike
Band: 8 (1862), ab Seite: 360. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
Eduard Herbst in der Wikipedia
Eduard Herbst in Wikidata
GND-Eintrag: 116729074, SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Herbst, Eduard|8|360|}}

Herbst, Eduard (Rechtsgelehrter und Mitglied des Abgeordnetenhauses des österreichischen Reichsrathes, geb. zu Wien 9. December 1820). Beendete in Wien die rechtswissenschaftlichen Studien und erhielt daselbst 1843 die Doctorwürde. Dann trat er in den Staatsdienst; nach mehrjähriger Dienstleistung bei der Hofkammer-Procuratur und als Supplent an der Wiener Hochschule wurde er 1847 zum ordentlichen öffentlichen Professor der Rechtsphilosophie und des Strafrechts in Lemberg ernannt, und im Jahre 1859 in gleicher Eigenschaft an die Prager Hochschule übersetzt. Im Jahre 1861 in den böhmischen Landtag für den Wahlbezirk Schluckenau-Hainsbach und von diesem in das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes gewählt, zählt er zur Partei der Großösterreicher und nahm bei mehreren wichtigen Fragen, insbesondere in der Debatte über das Gemeindegesetz und über das Preßgesetz das Wort. In Folge seiner Wirksamkeit im Abgeordnetenhause war er einerseits, wie in der ungarischen Frage, dem herausfordernden Uebermuthe der separatistischen Partei preisgegeben, wie andererseits, und namentlich in den Verhandlungen über das Preßgesetz, in welchen er als Berichterstatter für den Antrag des Ausschusses mit der vollen Kraft seiner Beredsamkeit eintrat, Gegenstand mehrseitiger Ovationen; er erhielt das Ehrenbürgerrecht von Hainsbach und das Ehrendiplom eines Mitgliedes des Wiener Journalisten- und Schriftstellervereins. Dr. Herbst ist auch Schriftsteller seines Faches und es erschienen von ihm folgende Werke: „Die grundsätzlichen Entscheidungen des k. k. obersten Gerichtshofes über zweifelhafte Fragen des allgemeinen österreichischen Strafrechtes“ (Wien 1853, 3. verbesserte, bis zum Schlusse des Jahres 1857 ergänzte Auflage, ebenda 1858, Manz, gr. 8°.). Dazu als Nachträge: „Die im Jahre 1855 bekannt gewordenen Entscheidungen“ (ebd. 1856); „Die im Jahre 1856 bekannt gewordenen Entscheidungen“ (ebd. 1857) und ein „Nachtrag“ zur 3. Auflage (ebd. 1860); eine italienische Uebersetzung kam unter dem Titel: „Decisioni fondamentali dell’ I. R. suprema corte di giustizia e di cassazione sopra dubii casi del generale codice penale austriaco“ (Görz 1856, Paternolli) heraus; – „Handbuch des allgemeinen österreichischen Strafrechtes. Mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des Studiums und der Anwendung bearbeitet. 1. Bd.: Von den Verbrechen. 2. Bd.: Von den Vergehen und Uebertretungen“ (Wien 1855, 2. Aufl. 1859, Manz, gr. 8°.) [vergleiche darüber: Haimerl’s „Magazin für Rechts- und Staatswissenschaft“, Bd. XII, S. 284; „Allgemeine österreichische Gerichtszeitung“ 1855, Nr. 146 und 147; „Zeitschrift für Gesetzkunde und Rechtspflege in Ungarn“ 1855, Nr. 12, 19; Zarncke: „Literarisches Centralblatt“ 1855, Nr. 34 und 1856, Nr. 14]; – „Sammlung von Entscheidungen des k. k. obersten Gerichtshofes über zweifelhafte Fragen des österreichischen Strafprocesses“. 2 Hefte (Wien 1857 und 1860, Manz, gr. 8°.); – „Einleitung in das österreichische Strafprocessrecht“ (ebenda 1860, 8°.). – Von seinen in gelehrten Zeitschriften enthaltenen Abhandlungen sind zu nennen: in der von Wagner begründeten, später von Stubenrauch und Anderen fortgesetzten „Oesterreichischen Zeitschrift für Rechts- und Staatswissenschaften“: „Die [361] Wirkung der Erlangung von Notherben nach errichteter letztwilliger Anordnung“ (1843, II, 160); – „Die Lehre von der Rückwirkung der Gesetze“ (1844, I, 344); – „Ueber den Einfluss der nicht erfolgten Kundmachung auf die verbindende Kraft der Gesetzeserläuterungen“ (1845, II, 181); – „Aphoristische Bemerkungen über das Verhältniss des Vernunftrechtes überhaupt und insbesondere des natürlichen Privatrechts zum positiven Rechte“ (1845, I, 245); – „Das Verhältniss der exceptio rei judicatae zu später ergangenen Gesetzeserläuterungen“ (1846, II, 67); – „Rechtsfall zur Beleuchtung dieses Verhältnisses“ (1846, II, 528); – in Wildner’sJurist“: „Ueber die Abnahme des Satzpfandgeldes für die Sicherstellung jährlicher Renten auf unbewegliche Güter“ (XIV (II), 454); – „Ob die Auferlegung des ewigen Stillschweigens in Ansehung eines gerühmten Rechtes jederzeit durch Urtheil zu geschehen habe?“ (XVI (IV), 26); – in Haimerl’s „Magazin für Rechts- und Staatswissenschaften“: „Die Berufung zum Geschwornenamt nach der provisorischen Strafprocessordnung vom 12. Jänner 1850“ (II, 191); – „Reformen des Institutes der theoretischen Staatsprüfungen“ (VI, 3); – „Ueber die Gerichtsverfassung und Strafprocessordnung in Oesterreich“ (III, 97, 229, 297; IV, 217, 398); – „Ueber die zum Verbrechen der öffentlichen Gewaltthätigkeit durch gefährliche Drohung erforderliche Thathandlung“ (XIII, 143). Als Mitglied des Abgeordnetenhauses des Reichsrathes hat H. in allen wichtigeren Fragen bisher das Wort genommen, und wie schon bemerkt, den großösterreichischen Standpunct festhaltend, ist er durch die Ruhe seines klaren, sorgfältig begründeten, nie durch eine Leidenschaftlichkeit verunstalteten Vortrages einer der Matadore der Linken. Treffend sagt der Verfasser der in der „Bohemia“ erschienenen „Silhouetten aus dem Abgeordnetenhause“: für Professor Herbst ist das Parlament eine Hochschule, der Sitzungssaal sein Collegium, die Abgeordneten seine Zuhörer, die Tribune seine Lehrkanzel.

Herbst (Ed. Dr.). Das juridische Doctorencollegium in Prag und sein Anspruch auf die Rectorswürde. Ein Beitrag zur Kenntniß österreichischer Universitätszustände (Prag 1861, Credner, 8°.). – Der Reichsrath. Biographische Skizzen der Mitglieder des Herren- und Abgeordnetenhauses des österreichischen Reichsrathes (Wien 1861, Friedrich Förster, 8°.) 1. Heft, S. 40. – Bohemia (Prager Unterhaltungs-Blatt), 34. Jahrgang (1861), Nr. 190: „Silhouetten aus dem Abgeordnetenhause. III. Die Linke“. – Dasselbe Blatt 1861, Nr. 308, S. 3017: „Correspondenz aus Hainsbach“. – Presse (Wiener polit. Journal) 1861, Nr. 343 und 346, beidemal im Abendblatte und in der „kleinen Chronik“. – Wurzbach von Tannenberg (Constant Dr.), Bibliographisch-statistische Uebersicht der Literatur (Wien, Staatsdruckerei, 8°.) Dritter Bericht (1855), S. 512. Marginal 16.234–16.245.[BN 1]

Berichtigungen und Nachträge

  1. E Herbst, Eduard [Bd. VIII, S. 360].
    Gartenlaube (Leipzig, Ernst Keil, 4°.) 1868, Nr. 4: „Ein deutsch-böhmischer Minister Oesterreichs“, von Alfr. Meißner [mit sehr ähnlichem Holzschnittbildniß]. – Allgemeine Zeitung (Augsburg, 4°.) 1868, Beilage 4. – Wiener Sonntags-Zeitung, herausg. von Alexander Scharf, V. Jahrg. (1867), Nr. 21: „A. Bach’s Nachfolger“. – Konstitutionelle Volks-Zeitung (Wien), II. Jahrg. (1866), Nr. 51: „Dr. Eduard Herbst“ [mit Holzschnittbildniß]. – Die Presse (Wiener polit. Blatt), 20. Jahrg. (1867), 29. Juni: „Der Herbst-Kaiserfeld’sche Club“. – Neues Wiener Tagblatt 1867, Nr. 284: „Professor Herbst und seine vier Puncte“; 1868, Nr. 1: „Der politische Hyrtl“. – Neue freie Presse 1867, Nr. 844 u. 856: „Vertrauens-Adressen für Professor Herbst“; Nr. 923: „Professor Herbst und die deutschen Studenten in Prag“: Nr. 1004: „Reminiscenz an H.’s Böhmerwald-Reise“; Nr. 1019: „Minister und Minister-Candidaten“. – Fremden-Blatt. Von Gustav Heine (Wien, 4°.) 1866, Nr. 343: „Vertrauens-Adresse“. [Band 28, S. 351]