BLKÖ:Herberstein, Katharina Barbara
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 8 (1862), ab Seite: 340. (Quelle) | |||
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Kumar (III, 81) ergibt, welches aber bei Savageri in seinem Werke: „Geschichtliche Sammlung aller in Oesterreich bestehenden Stiftungen“ (Brünn 1832, 8°.), bedeutend geringer erscheint, sollten 24 arme, vaterlose oder ganz verwaiste Fräulein aus den niederösterreichischen Herrenstandsgeschlechtern, und zwar 12 aus dem alten und 12 aus dem neuen Herrenstande, bis zu ihrer Verehelichung oder anderweitigen Versorgung dotirt werden. Ein Stiftsfräulein, das heirathet oder in ein Kloster tritt, hat noch durch drei Jahre den Genuß der Stiftung als Ausstattung. Uebrigens kann jede wohnen und sich kleiden wo und wie sie will. Das Präsentationsrecht hat jederzeit der älteste des Herberstein’schen Hauses aus der österreichischen, nach deren Abgang aus der steiermärkischen und den anderen Linien, und nach Erlöschung des Geschlechtes die niederösterreichischen Landrechte. Der Stiftbrief wurde von Sr. Majestät Kaiser Karl VI. am 29. April 1722 ratificirt und sofort in Vollzug gesetzt. [Wißgrill (Franz Karl), Schauplatz des landsässigen Nieder-Oesterreichischen Adels (Wien 1800, 4°.) Bd. IV, S. 274.] –
55. Katharina Barbara, geb. Freiin von Vertema, öfter Wertemann genannt (gest. im Februar 1721). Die Gemalin des Grafen Johann Friedrich Max (gest. 1695), von der Gutenhag’schen Linie. Nachdem sie mit ihrem Gatten, den sie um 26 Jahre überlebte, nur einen Sohn, den Grafen Johann Friedrich Adolph (geb. 1689, gest. 1719), seit 1718 Bischof zu Modrizza in Bosnien, gehabt und auch dieser im Alter von 30 Jahren gestorben, verkaufte sie die Herrschaften Eckartsau und Pellendorf und errichtete mit Stiftbrief vom 4. März 1720 aus der gelösten Summe die gräflich Herberstein’sche Fräuleinstiftung. Aus den Jahreszinsen des ansehnlichen Capitals von 666.000 fl., wie es