BLKÖ:Haller, Haller von Hallerstein und Hallerkeö, Wappen
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 7 (1861), ab Seite: 251. (Quelle) | |||
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[252] fliegender Binde um den Kopf und in jedem Ohrläppchen ein goldenes Ringlein. Als Kaiser Sigismund am h. Pfingsttage 1433 zu Rom auf der Tiberbrücke den Eberhard und Paulus Haller zu Rittern schlug, erlaubte er ihnen auch im Wappen auf Schild und Helm eine goldene Krone zu führen. Zu Worms am 1. April 1531 gestattete Kaiser Karl V. dem Wolf und Bartholomäus Haller, daß sie die drei Helmkleinodien, Adlerflügel, Mohrin und Büffelhörner mit zwei Turnierhelmen, den Schild und auch eine goldene Krone tragen können. – Die ungarischen Haller bedienen sich nach: Nagy, Magyarország Családai, Bd. V, S. 34, folgenden Wappens: 1 und 4: in Roth ein aus der rechten obern Ecke des Schildes bis zur linken untern Ecke gezogener silberner Ständer, welcher mit einem schwarzen belegt ist; 2 und 3: von Roth und Silber quergetheilt, oben in Roth eine goldene gestürzte Spitze; unten in Silber ein doppeltgeschweifter leopardirter schwarzer Löwe (dieses letztere das Wappen der ausgestorbenen Familie Hallerstein). Auf dem Schilde erheben sich zwei Helme, der rechtsstehende trägt eine Krone, aus welcher sich zwischen zwei Büffelhörnern die Mohrin mit der weißen Binde erhebt. Die Spitze des linken Büffelhorns trägt eine Mütze mit einer Pfauenfeder. Aus dem linken Helme, der keine Krone trägt, erhebt sich links ein mit den Spitzen nach innen gekehrter Adlerflügel, rechts ein Geweih mit neun auslaufenden Spitzen. Das Wappen der Haller, wie es Kneschke beschreibt und in einer Abbildung im I. Bande seiner „Grafen-Häuser“ (S. 309) darstellt, ist ein quadrirter Schild; 1 und 4 in Roth ein rundes silbernes Becken; 2 und 3 in Gold zwei der Länge nach neben einander gestellte, oben mit den Spitzen auswärts gekrümmte schwarze Steinbockhörner. Auf der Grafenkrone, die auf dem Schildesrande liegt, erheben sich zwei gekrönte Helme; auf dem rechten steht das silberne Becken des 1. und 4. Feldes; auf dem linken zwischen den Steinbockhörnern von 2 und 3 eine silberne gekrönte Säule, welche mit drei Straußfedern roth, schwarz und gold besteckt ist.
III. Wappen der Haller. Das Haller’sche Wappen war erstlich ein weißer Sporn mit einem schwarzen Spiegel auf einem rothen Schilde; auf dem Schilde ein Adlerflügel mit dem weißen Sporn. Auf dem Helme erhob sich das Brustbild einer rothgekleideten Mohrin mit weißer