BLKÖ:Fürstenberg, Joseph Wilhelm Ernst Fürst
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 5 (1859), ab Seite: 17. (Quelle) | |||
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Karl VI. Tode, an Oesterreichs Zukunft verzweifelnd, trat er in des Kurfürsten von Baiern, des neuen Kaisers, Dienste. Die Folge davon war die Beschlagnahme seiner Güter in Böhmen, sobald dieses von den Feinden befreit war. Später fand er Gelegenheit, als Bevollmächtigter des Kurfürsten Max Joseph bei der Unterzeichnung des Friedensvertrages von Füßen (22. April 1745) die Gnade des Kaisers Franz I. zu gewinnen, der ihn zum Principal-Commissarius bei der am 27. Oct. 1745 von Frankfurt nach Regensburg verlegten Reichsversammlung ernannte. Diese Stelle gab F. 1748 auf. Am 4. August 1755 stiftete er eine [18] neue Haus- und Fideicommiß-Ordnung, in welcher namentlich das Seniorat aufgehoben wurde. Am 19. Jänner 1762 erhielt er die Extension des Reichsfürstenstandes auf alle ehelichen Leibeserben und deren Erbenserben beiderlei Geschlechts. Er war zweimal vermält, zuerst (seit 6. Juni 1723) mit Maria Anna Gräfin von Waldstein, welche am 12. Nov. 1756 starb und durch ihr Testament (vom 30. Aug. 1756) in der Person ihres zweiten Sohnes Karl Egon (geb. 7. Mai 1729, gest. 11. Juli 1786, nach Andern 1787) die fürstliche Subsidiallinie begründete. Die zweite Gemalin war (seit 4. Aug. 1761) Maria Anna Gräfin v. Wahl, die Ehe mit ihr blieb kinderlos. [Vergl.: Ersch (J. S.) und Gruber (J. G.), Allgem. Encyklopädie der Wissensch. u. Künste (Leipzig 1822, Gleditsch, 4°.) I. Sect. 51. Thl. S. 512.] –
10) Joseph Wilhelm Ernst Fürst, von der Linie von Stühlingen (Ritter des goldenen Vließes, geb. 12. April 1699, gest. zu Wien 29. April 1762). Bediente sich nach dem Ableben der Mößkircher Linie, welches 1716 erfolgte, durch das kais. Diplom berechtigt, des Fürstentitels und wurde am 17. März 1717 in das Fürsten-Collegium aufgenommen. Nach Kaiser