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BLKÖ:Füger, Joachim

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 5 (1859), ab Seite: 3. (Quelle)
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Füger, Joachim (Rechtsgelehrter, geb. zu Wien 1772, gest. 14. Jän. 1833). Vollendete die juridischen Studien an der Wiener Hochschule und trat Ende 1796 beim Wiener Magistrate als Auscultant ein. Daselbst rückte er stufenweise zum Magistrats-Rathe vor. 1815 wurde er niederösterr. Appellationsrath; 1819 Hofrath bei der obersten Justizstelle. Anhaltendes Leiden entzog ihn für längere Zeit dem Dienste, dem er ohne Rücksicht für seine Gesundheit oblag. 1830 versuchte er neuerdings Dienste zu leisten und ging nach Karlsbad, Linderung für seine Leiden suchend, mußte sich aber noch im nächsten Jahre in den Ruhestand versetzen lassen, den er kaum 2 Jahre genoß, da er schon 1833 im Alter von 61 Jahren starb. Als Schriftsteller seines Faches gab er heraus: „Das adelige Richteramt oder das gerichtliche Verfahren ausser Streitsachen in den deutschen Staaten der österr. Monarchie“, 3 Thle. (Wien 1804); davon erschienen bis zum J. 1847 sieben Auflagen u. z. die 4. in Bearbeitung von Dr. V. A. Wagner (1830), die 5. von Dr. Franz Haimerl (1836), die 6. von Dr. Fr. C. Kalessa (1842); – die italienische Uebersetzung: „L’uffizio nobile ossia procedura giudiziale negli affari non contenziosi“ besorgte Fr. de Calderoni, und erschien dieselbe in zwei Auflagen (Venedig 1816, 2 Bde., Wien und Triest 1821, 3 Bde.); [4] – ferner: „Das gerichtliche Verfahren in Streitsachen nach der österr. allgem. Gerichts- und Concursordnung vom 1. Mai 1781“, 3 Thle. (Wien 1812). Davon erschienen bis zur Gegenwart sechs Auflagen: – die 2. (1828) unter Leitung des Prof. Wagner, bearbeitet von Dr. Jos. Wessely und die vier folgenden; – die 6. (1855) von Martin Damianitsch (s. d. III. Bd., S. 142); die italienische Uebersetzung: „Commentario sopra il regolamento generale della procedura giudiziaria civile“, 3 Theile (Venedig 1825) ist von Fel. Cristiancig besorgt. Die zahlreichen Auflagen dieser zwei Werke F.’s beurkunden deren Tüchtigkeit; die Benützung des einen, dem gegenwärtigen Standpuncte der österr. Jurisprudenz analog umgearbeitet, ist noch jetzt – nach fast einem halben Jahrhundert – Thatsache. F. war überdies ein tüchtiger Gräcist, und gab er eine metrische Uebersetzung des Anakreon in deutscher und lateinischer Sprache (Wien 1807) heraus.

Oestr. National-Encyklopädie (von Gräffer u. Czikann) (Wien 1835) II. Bd. S. 245. – Stubenrauch (Moriz Dr. v.), Bibliotheca juridica austriaca (Wien 1847, Frdr. Beck, 8°.) Nr. 1299–1303 [das unter 1304 dem Joachim F. zugeschriebene Werk ist von Dr. Max Alois F. (siehe den Folg.) verfaßt].