BLKÖ:Edling, Rudolph Joseph Graf
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 3 (1858), ab Seite: 429. (Quelle) | |||
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[430] der Würde eines Dechants (9. Februar 1752). Dann zum Suffragan des ersten Görzer Erzbischofs Michael Grafen von Attems erhoben, ernannte ihn Papst Clemens zum Bischof in partibus von Capharnaum (15. Febr. 1771). Nach dem Tode des Grafen Attems (8. Febr. 1774) ernannte Clemens XIV. den Grafen Edling zum Nachfolger (27. Juni 1774); da aber mittlerweile der Tod Se. Heiligkeit überraschte, vollzog erst sein Nachfolger Pius VI. die Ernennungsbulle Edlings. Durch mehrere Jahre hatte E. bereits den erzbischöflichen Sitz eingenommen, als auch an ihn die Weisung gelangte, die Toleranzedicte des Kaisers Joseph II. in seinem Sprengel bekannt zu geben. E. weigerte sich dessen und wurde (13. März 1782) nach Wien berufen, um sich über sein Verhalten zu rechtfertigen. E.’s Ankunft in Wien traf mit der Zeit zusammen, in welcher Papst Pius sich eben in Wien befand. Nachdem sich der Erzbischof vor der in Pleno versammelten Commission gestellt und auf die an ihn gerichteten Fragen Bescheid gegeben, mußte er unverzüglich abreisen, ohne den heil. Vater in Wien gesehen zu haben. Als aber diese Dinge vorgefallen, war die Angelegenheit wegen der Errichtung des Erzbisthums von Görz noch nicht beendet. Maria Theresia hatte die Ausführung des von ihr begonnenen Werkes ihrem Nachfolger überlassen. Das Verhalten E.’s mochte nun den Hauptanlaß gegeben haben, bei Gelegenheit einer neuen Eintheilung das Erzbisthum Görz fallen, und an die Stelle der drei aufgehobenen Diözesen Görz, Triest und Podena, die neue Diözese Gradiska treten zu lassen. Im Jahr 1783 wurde dem Erzbischofe bedeutet, auf seine Stelle zu verzichten. Doch erfolgte diese Verzichtleistung erst am 7. August 1784, wo E. in Rom die Acte unterschrieb. Von der Zeit an, als der Kaiser die Aufhebung des Erzbisthums von Görz ausgesprochen, erhielt Edling eine jährliche Pension von 10,000 fl. und nun von Sr. Heiligkeit die Würde eines vescovo assistente al soglio pontifico. Er lebte bis 1797 in Rom, in welchem Jahre er den Befehl erhielt, seinen künftigen Aufenthaltsort in den kaiserl. Staaten zu wählen. E. wählte Lodi, wo er beweint von der Bevölkerung, der er ein Freund und Wohlthäter war, im Alter von 80 Jahren sein wechselvolles Leben beschloß.
Edling, Rudolph Joseph Graf (Erzbischof, geb. in Görz 1. Aug. 1723, gest. zu Lodi 8. Dec. 1803). Entstammt einem edlen Görzer Geschlechte, seine Mutter Elisabeth war eine Gräfin Cobenzl. Seine geistliche Ausbildung erhielt er im ungar.-deutschen Jesuiten-Collegium zu Rom, wo er am 4. Sept. 1746 zum Priester geweiht und 2 Tage später zum Doctor der Philosophie und Theologie graduirt wurde. Bei seiner Rückkehr in’s Vaterland erhielt er ein Canonicat zu Aquileja (16. Febr. 1748). Als Papst Benedict XIV. das Patriarchat von Aquileja aufgehoben und an dessen Stelle die Erzbisthümer von Udine und Görz errichtet hatte, ward ihm ein solches am Metropolitan-Capitel zu Görz mit- Valdani (Barnabita), In morte di Sua Altezza Reverendissima Rudolfo Giuseppe dei Conti e signori d’Edling già arcivescovo di Gorizia ... (Mailand 1804, mit E.’s Porträt). – Morelli di Schönfeld (Carlo), Istoria della Contea di Gorizia .. (Görz 1856, Paternolli, 8°.) IV. Bd.: „Osservazioni ed aggiunte di G. D. Della Bona“ S. 288, 227 und 257 – Gräffer (Franz), Josephinische Curiosa ... (Wien 1848, Klang, 8°.) IV. Bdch. Nr. 65, S. 401: „Der Papst, die Römer, der östr. Erzbischof Edling u. Joseph“ [enthält die Darstellung des Vorgangs bei Edlings Berufung nach Wien, als er, statt die kais. Toleranz-Edicte in seinem Sprengel bekannt zu machen, nach Rom appellirt hatte (1782)]. – Monument. In der Kirche von S. Filippi Neri zu Lodi, wo Edling begraben liegt, befindet sich der Denkstein mit folgender Inschrift: Hic . Jacet | Rodulph . Joseph . Ex . Com . Ab . Edling | Archiep. Goritiae. Et . S . R . J . Princeps | Qui Singularis . Innocentiae . Morum | Religionis . In . Deum | Effusae . In . Pauperes . Liberalitatis | Variisque . Sedis . Suae . Casibus | Magno . Animo . Perferendis | Apost . Constantiae . Atque . Integritatis | Eximium . Posteris . Exemplum | Imitandum | Reliquit | Vixit . Annos . LXXX . M . IV . D . VII | An . Aer . Vulg. MDCCCIII. |