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Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 9

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Johann Albert Heinrich Reimarus
Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden
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den Gesimse angenagelt werden kann. - Wenn auch nur der Rücken mit Metall belegt ist und davon an den Enden Gräten herab gehen, so ist damit, da diese schon genugsam zur Ableitung dienen, was die Schorsteine und Giebelpfosten betrifft, eben so zu verfahren, und nur, von dem untern Ende jener Streifen an, das weitere zu besorgen.

     Nicht alle aussen am Gebäude unterhalb des Daches befindliche abgesonderte Metalle sind dem Anfalle des Blitzes ausgesetzt, so daß sie mit der Ableitung verbunden werden müßten, sondern nur die an den obern Theilen des Gebäudes hervorragenden, z. B. Haken oben am Giebel, daran man eine Winde hängt, ausgiessende Regenröhren (sogenannte Drachenköpfe) u. d. gl. An hohen Gebäuden, oder freyliegenden Seiten wäre es jedoch zu rathen, auch die an den obern Stockwerken hervorragenden Metalle, z. B. das Geländer eines hervorstehenden Balkons, mit der Ableitung in Verbindung zu setzen.


§. 3.
Auffangungs-Stange.

     Eine Stange auf dem Gebäude aufzurichten, ist nicht unumgänglich erfordert[1], weil der Blitz, wie die Erfahrung lehrt, auch ohne dieselbe, sonder Schaden, die oben und an den Enden befindlichen Bleystreifen trifft und daran herunter fährt - Man pflegt aber Auffangungsstangen zu errichten, theils um den Strahl eine desto vorzüglichere Stelle darzubieten, damit nicht etwa eine andere unbeschützte



  1. korrigiert, im Druck erfodert