Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 40
Johann Albert Heinrich Reimarus Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden | |
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An dem Segeberger, mit hölzernen Schindeln gedeckten, ohngefähr 280 Fuß hohen Kirchthurme, ward ein Blitz-Ableiter von 4 Zoll breiten Kupferstreifen vom Knopfe bis zur Erde angebracht. Die Kosten des Zubehörs von Kupfer und Nägeln, nebst dem Arbeitslohn und der Zehrung (jedoch bey freygeleisteter Hin-und Her-Fuhr) waren 240 m[1]. An einem Wohnhause hier in der Stadt ward die 40 Fuß lange First mit 4 Zoll breitem Bley belegt, und vom Gipfel bis zur Erde, auf 80 Fuß, ein Ableiter von 3 Zoll breiten Kupferstreifen angebracht. Die Kosten, mit Stange, Nägeln, und Arbeitslohn waren - 73 m Von Messing-Drathe kostet das Pfund 1 Mark. Es werden also, wenn er dick seyn, oder ein Paar zusammengewickelt werden sollen, die Kosten nicht geringer als bey den Kupferstreifen ausfallen.
§. 18.
Anweisung zur Beobachtung eines Wetterschlages.
Wer die Wirkung eines Wetterschlages untersuchen will, mag sich folgende dabey zu merkende Umstände vorstellen. Von welcher Seite, in Ansehung des getroffenen Gegenstandes, die Wetterwolke hergekommen?
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