Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 15
Johann Albert Heinrich Reimarus Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden | |
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eingeschlagen worden, umwickelt. - Diesen Drath kann man, wenn etwas am Dache auszubessern ist, leicht lösen, den Streifen abheben, und hernach alles wieder in Stand setzen. Der von der Bedeckung der First herunter gehende und damit zu verbindende Ableiter kann, an welcher Stelle man es am bequemsten findet, angebracht, und weiter, es sey in geradem Striche oder mit Umwegen, herabgeführt werden. Es können auch ein Paar neben einander liegende Häuser die Strecke, welche oben von ihrem Dache herabgeht, zusammen leiten, und davon, wo es am füglichsten ist, eine gemeinschaftliche Leitung zur Erde herunter führen. Das Metall kann übrigens nicht allein an Steinen, sondern auch an Holz, wenn es nur gesund und nicht mulmig ist, dicht anliegen und mit Nägeln bevestigt werden; weil der Blitz daran, wenn nur die äussere Seite frey ist, ohne Beschädigung der darunter gelegenen Theile herabfährt. Wo also Schoßrinnen, (Winkelrinnen,) oder Gräten, (Eckstreifen,) von Metall vorhanden sind, oder wo Giebel, Pfosten u. s. w. schon mit einem Streifen Metall beschlagen sind, da lassen sich diese füglich mit zur Ableitung anwenden, indem sie nur oben und unten mit der übrigen Strecke wohl zu verbinden sind. Es wird nämlich der untere hervorragende Rand der Schoßrinne an einer Seite eingeschnitten, der Ableitungsstreifen mit einer Falze daran gefügt, und an das Gesimse, welches unter der Rinne liegt, angenagelt. Ueber das Ende eines vorhandenen angenagelten Bleystreifen aber
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