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Aufnahme des Herzogs Friedrich von Sachsen in das Kurfürstenkollegium

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
Autor: Konrad III. von Dhaun
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Titel: Aufnahme des Herzogs Friedrich von Sachsen in das Kurfürstenkollegium
Untertitel:
aus: Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit / bearb. von Karl Zeumer, Seite 237.
Herausgeber: Karl Zeumer
Auflage: Zweite vermehrte Auflage
Entstehungsdatum: 18. Januar 1424
Erscheinungsdatum: 1913
Verlag: Verlag von J.C.B. Mohr (Paul Siebeck)
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Erscheinungsort: Tübingen
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Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Digitalisat des Deutschen Rechtswörterbuches
Kurzbeschreibung:
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Nr. 159. (140). Aufnahme des Herzogs Friedrich von Sachsen in das Kurfürstenkollegium. - 1424, Jan. 18.
Reichstagsakten VIII, Nr. 297, S. 353 f.

Wir Conrat von Gots gnaden des heiligen stules zu Mencze erzbischof, des heiligen Romischen richs in Dutschen landen erzcanzler bekennen offentlich mit disem brieve: als der allerdurchluchtigister furste und herre her Sigmund Romischer etc. kunig unser gnediger lieber herre dem hochgebornen fursten herren Friderichen lantgraven in Doringen und marggraven zu Myssen etc. unserm lieben oheimen das herzogtum zu Sachßen mit der koer und erzmarschalkampt gegeben und geluhen hat, das wir als ein kurfurste mit wissen und willen anderer unserer mitkurfursten denselben hern Friderichen zu unserm mitkurfursten und in unser mitkurfursten rad ufgenomen und emphangen haben, doch unschedlich solicher brieve, als er uns und unsern mitkurfursten hat gegeben. Des zu orkunde haben wir unser secret an disen brief lassen hengen. Gegeben zu Bingen, am dienstag nach sant Anthonien tage des bichtigers, nach Crists geburt vierzehenhundert jar und darnach in dem vierundzwenzigisten jare.