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Arabische Erzählungen

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Textdaten
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Autor: V. M.
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Titel: Arabische Erzählungen
Untertitel:
aus: Wünschelruthe - Ein Zeitblatt. Nr. 41, S. 163
Herausgeber: Heinrich Straube und Johann Peter von Hornthal
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1818
Verlag: Vandenhoeck und Ruprecht
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Erscheinungsort: Göttingen
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Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans auf Commons
Kurzbeschreibung:
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Arabische Erzählungen.




Zur Zeit des Salah-eddin lebte in Aegypten ein gewisser Karakousch, ein reicher und angesehener Mann, mit dessen bald klugen, bald aberwitzigen Einfällen sich die Mordgenländer oft ergötzen, die eine ganze Sammlung derselben besitzen. Wenn Salah-eddin im Frühling jedes Jahres, seiner Gewohnheit gemäß, nach Syrien reiste, ließ er den Karakousch als Statthalter zurück, gab ihm aber einen seiner Söhne zum Gehülfen. Im Jahre 561 der Hedschra indeß ereignete es sich, daß dieser Sohn Salah-eddins in des Vaters Abwesenheit starb, und Karakousch einen ganzen Monat die Regierung Aegyptens allein verwalten mußte, aus dieser Zeit hat man eine Menge Anekdoten aufbewahrt.

Karakousch hatte für jedes Jahr eine bedeutende Summe zu Allmosen bestimmt, eben hatte er das lezte ausgegeben, als eine Frau zu ihm kam, ihm klagte, sie habe ihren Mann verlohren und besitze kein Leichentuch um ihn bestatten zu lassen. Für dies Jahr habe ich habe ich schon alles weggegeben, erwiederte Karakousch, kommt im folgenden Jahre wieder, dann will ich mit Gottes Hülfe, euch ein Leichentuch schenken.

Ein Soldat stieg in einen Kahn worin ein Tagelöhner mit seiner Frau saß; er veruneinigte sich mit ihnen und schlug die Frau, die im siebenten Monate schwanger war, so heftig, daß sie zur Unzeit niederkam. Als der Tagelöhner klagte, verdammte Karakousch den Soldaten die Frau zu sich zu nehmen, und sie so lange zu unterhalten, bis sie wieder im siebenten Monate schwanger wäre, dann sollte er sie dem Manne zurückgeben. „Ich verlange keine Genugthuhung,“ rief der Arbeiter, und entfernte sich schnell mit seiner Frau.

Ein Gläubiger verklagte seinen bösen Schuldner, und dieser schüzte als Grund seines Nichtbezahlens vor, er sei sehr arm, wenn er nun etwas Geld verdient habe, so trüge er es schnell zu seinem Gläubiger, könne ihn aber nie zu Hause antreffen; kaum habe er aber das Geld wieder verzehrt, so erscheine auch jener um ihn zu mahnen. Man führe den Gläubiger ins Gefängniß, rief Karakonsch, damit der Schuldner ihn sicher findet. Der Gläubiger schenkte diesem die ganze Summe, dem Einsperren zu entgehen.

Vor dem Richterstuhle des Karakousch erschienen einige Leute, die sich beklagten, daß sie bestohlen wären, er erkundigte sich, ob die Straße, worin sie wohnten, durch ein Thor verschlossen wäre oder nicht. Als sie es bejahten, ließ er das Thor herbeischaffen und befahl seinen Dienern es auszuprügeln. Während der Execution näherte er sich dem Thore, hielt sein Ohr daran und sprach leise. Dann ließ er alle die in jener Gasse wohnten zusammenkommen und sagte zu ihnen: „dies Thor hier hat wir gesagt, daß derjenige der diese Nacht gestohlen hat, eine Feder auf dem Kopfe hat.“ Unwillkürlich griff der Dieb, der auch zugegen war, nach seinem Kopfe: Karakousch bemerkte es und befahl ihn zu ergreifen. Er bekam die Bastonade, bekannte sein Vergeben und gab das Gestohlene zurück.

V.M.