Zum Inhalt springen

Ankündigung (Journal von und für Franken, Band 6, 3)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
<<< >>>
Autor: Anonym
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Ankündigung
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 6, S. 381-384
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1793
Verlag: Raw
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Nürnberg
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: UB Bielefeld, Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite


|
XIV.
Ankündigung.
Allgemeine mit Beweisanführungen versehene Adelsmatrikel, in welcher alle in Teutschland und damit verbundenen Ländern geblühete und noch blühende gräfliche, freyherrliche, ritterliche und adeliche Familien nach ihrem Ursprung, Alter, Landsmannschaft, Stifts- und Thurniermäßigkeit, Standeserhöhung, Verwandschaft und Wappen in alphabetischer Ordnung aufgeführet werden. Von Johann Christian Rebmann des fränkischen Reichsritterorts am Steigerwald Cassierer. Erlangen im Verlage Johann Jacob Palms. 1794.
Es fehlet nicht an genealogisch-historischen Adelsbeschreibungen, Adelslexicis, Adelsarchiven und dergleichen. Aber obschon einige das Beywort allgemein an der Stirne führen, so enthalten sie doch durchaus entweder nur die adelichen Geschlechter einer besondern teutschen Provinz und auch diese mangelhaft, oder gar nur einige Familien, von denen die Verfasser besondere Kundschaft| erlanget hatten. Sie liefern Genealogien, die mehrestentheils unrichtig sind, und nicht mit Beweisen unterstützet werden, weil einestheils die Verfasser die archivalischen Urkunden nicht benützen können, und anderntheils, wenn diese nach der Forderung strenger Critiker beygedruckt werden sollten, fast jedes Geschlecht ein eigenes Buch erfordern würde, zumahl wenn nach der Art einiger Autoren die Biographie fast eines jeden Mitglieds einer Familie beygebracht wird. Wozu nützt aber dieses? Beweise, in Fällen, wo diese erfordert werden, kann man daraus nicht führen, und wer mag die Geschichte jeder einzeln Familie und der darin vorkommenden Personen lesen? Ja, wenn es nach dem Geschmack unserer Zeit lauter Ritter-Romanen oder Sagen der Vorzeit wären! In ihrer wahren Gestalt aber lieset ohngefähr ein Mitglied einer Familie die Geschichte seiner eigenen Vorfahren, und wann er diese gedruckt haben will, so muß er noch die Geschichten vieler andrer Familien mit kaufen. Entstehet aber der so oft vorkommende Fall, da man zu wissen nöthig hat, ob eine Familie würklich die adeliche, freyherrliche oder gräfliche Würde besitze? Aus welchem Lande und ob sie stiftsmäßig oder ritterbürtig sey, auch was sie für ein Wappen führe? dann findet man entweder einen Mangel in den besitzenden genealogisch-historischen Werken und Wappenbüchern, oder man muß eine Menge Register nachschlagen, wozu gerade der Geschäftsmann, den dieser Fall am gewöhnlichsten trift, die erforderliche Zeit nicht hat. Diesem glaubt man daher keinen geringen Dienst zu leisten, indem man ihm hier alle adelichen Familien nach alphabetischer Ordnung vorleget, woraus alles zu sehen ist, was man im Allgemeinen von jedem Geschlecht zu wissen nöthig hat. Es wird sich dabey auf Humbrachts, Hattsteins, Biedermanns, Herrn von Uechtritz, Leupolds,| Hörschelmanns und andre genealogische Werke, dann auf das Siebmacherische oder Fürstisch-Helmerische, zuletzt Weigelische Wappenbuch und dessen bis jetzt herausgekommene 10 Supplementen, dann das Tyroffische neue Wappenwerk bezogen, hauptsächlich aber ist Gaubens Adelslexicon stark gebraucht worden. Man kann daher gegenwärtiges Werk als ein allgemeines Realregister über jene Bücher ansehen, und wenn mehr zu wissen nöthig ist, als hier stehet, dieselben mit leichter Mühe nachschlagen, und sich die weitere Auskunft verschaffen.

 In Ansehung der Wappen hätte man gewunschen, daß man sie bey jeder Familie hätte beystechen lassen können, aber die Unternehmung ist für einen Privatmann zu schwer und wäre zu sehr gewagt. Da jedoch die bemerkten Wappenbücher in den Händen derjenigen sind, die sie nöthig haben, so ist durch die Berufung auf dieselben dem Mangel abgeholfen. Mit Beschreibungen der Wappen aber hat man sich nicht einlassen wollen, weil sie das Werk beynahe um die Hälfte vergrössert hätten und doch eine Beschreibung ohne Ansicht des Wappens immer undeutlich bleibt.

 Wenn gleich der Autor und Verleger sich schmeicheln, daß diese mühsame Arbeit, womit sich der erste mehrere Jahre beschäftigt hat, von dem Publicum nicht ungeneigt aufgenommen, sondern aller Unterstützung gewürdigt werden würde; so ist es doch kein Werk für die eigentlichen Gelehrten, und man hat für nöthig gefunden, den Weg der Subscription einzuschlagen, um zu wissen, wie stark die Auflage gemachet werden könne. Es wird daher jeder Liebhaber ersuchet, bis zu Ende des Monats Junii dieses Jahrs seine gefälligen Bestellungen entweder bey den Reichsritterschaftlichen Canzleyen in Schwaben, Franken und am Rheinstrom und bey allen Buchhandlungen Teutschlands, oder dem Autor und Verleger zu machen.

|  Das Werk wird höchstens 6 Alphabet in groß 8. stark, mit den nämlichen Lettern wie gegenwärtige Nachricht gedruckt, und das Alphabet von gutem Papier um 1 fl., auf Schreibpapier um 1 fl. 15 kr., auf holländisch um 1 fl. 48 kr. Reichsmünze nach dem vier und zwanzig Guldenfuß gegeben werden; denn wenn sich nicht so viele Subscribenten finden sollten, daß man gegen sie diesen Preiß einhalten kann, so unterbleibt der Druck ganz und gar, ausserdem kann den 1ten Juli mit dem Druck angefangen werden, da alles bis auf wenige Verbesserungen schon fertig ist, und also die Lieferung im 1794. Jahr geschehen kann, bis wohin das philosophisch-demokratische Fieber ausgetobt haben – und der Gott der Ordnung wieder ruhige und bessere Zeiten schenken wird. Obgleich bey 9000 blühende und erloschene Geschlechter darin begriffen sind; so räumet man doch gerne ein, daß das Werk weder vollständig noch vollkommen sey. Wenn daher einige Geschlechter gar übergangen seyn – oder andre wünschen sollten, umständlicher beschrieben zu werden, als es geschehen ist; so erbittet man sich darüber nach Erscheinung des Werks Belehrung, und ist erbötig, alles, was hierüber eingeschickt wird, zu benützen, sofort in einigen Jahren Vermehrungen und Verbesserungen nach der Ordnung des Hauptwerks nachfolgen zu lassen. Keineswegs aber wird man diese zu dem abscheulichen Kunstgriffe mißbrauchen, eine neue Auflage zu machen, und dadurch die Käufer der ersten Auflage zu zwingen, daß sie entweder ein unvollkommenes Werk behalten, oder sich die neue Auflage wieder anschaffen müssen, weil sie die Verbesserungen nicht besonders haben können. Freunden, welche Subscribenten zu sammeln sich die Mühe nehmen, versichert man den 10ten Theil für ihre Bemühung. Geschrieben Erlangen den 1. Hornung 1793.