(Nr. 3333.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung des Reichs-Kolonialamts. Vom 17. Mai 1907.
Ich bestimme hiermit, daß die bisher mit dem Auswärtigen Amte verbundene Kolonialabteilung nebst dem Oberkommando der Schutztruppen fortan eine besondere, dem Reichskanzler unmittelbar unterstellte Zentralbehörde unter der Benennung „Reichs-Kolonialamt“ zu bilden hat.