Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erklärung Kiautschous zum Schutzgebiete
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(Nr. 2466.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erklärung Kiautschous zum Schutzgebiete. Vom 27. April 1898.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
thun kund und fügen hiermit zu wissen:
- Nachdem durch den am 6. März 1898 zwischen Unserer Regierung und der Kaiserlich chinesischen Regierung zu Peking geschlossenen Vertrag das in diesem Vertrage näher bezeichnete, an der Kiautschou-Bucht belegene Gebiet in deutschen Besitz übergegangen ist, nehmen Wir hiermit im Namen des Reichs dieses Gebiet unter Unseren Kaiserlichen Schutz.
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Berlin Schloß, den 27. April 1898.