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Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung einer Ober-Postdirektion in Chemnitz

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Gesetzestext
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Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung einer Ober-Postdirektion in Chemnitz.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1897, Nr. 21, Seite 201
Fassung vom: 2. November 1896
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 11. Mai 1897
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2384.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung einer Ober-Postdirektion in Chemnitz. Vom 2. November 1896.

Auf Ihren Bericht vom 27. Oktober will Ich genehmigen, daß nach gesetzmäßiger Feststellung des Reichshaushalts-Etats für 1897/98 vom 1. Juli 1897 ab eine Ober-Postdirektion in Chemnitz eingerichtet werde, und daß derselben die bisher von der Ober-Postdirektion in Leipzig wahrgenommenen Post- und Telegraphen-Verwaltungsgeschäfte für die Kreishauptmannschaft Zwickau zugetheilt werden.

Neues Palais, den 2. November 1896.
 Wilhelm.

 In Vertretung des Reichskanzlers:
 von Stephan.

An den Reichskanzler.