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Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufhebung des Kolonialrats und die Bildung von Kommissionen beim Reichs-Kolonialamte

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Gesetzestext
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Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufhebung des Kolonialrats und die Bildung von Kommissionen beim Reichs-Kolonialamte.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1908, Nr. 8, Seite 28
Fassung vom: 17. Februar 1908
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 29. Februar 1908
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 3418.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufhebung des Kolonialrats und die Bildung von Kommissionen beim Reichs-Kolonialamte. Vom 17. Februar 1908.

Unter Aufhebung Meines Erlasses vom 10. Oktober 1890, betreffend die Errichtung eines Kolonialrats, genehmige Ich, daß beim Reichs-Kolonialamt unter Hinzuziehung von Sachverständigen Kommissionen zu dem Zwecke gebildet werden, um das Reichs-Kolonialamt bei der Verwaltung der Schutzgebiete in beratender Weise zu unterstützen. Sie haben hiernach das Weitere anzuordnen.

Berlin, den 17. Februar 1908.
 Wilhelm.

  Fürst von Bülow.

An den Reichskanzler.