Abnutzung der Goldmünzen
[188] Abnutzung der Goldmünzen. Jede Münze muß ein bestimmtes Gewicht haben, und zwar müßte nach den gesetzlichen Bestimmungen ein 20-Markstück 7,9650 Gramm und ein 10-Markstück gerade 3,9825 Gramm wiegen. Bei der Geldprägung läßt sich dieses Gewicht selbstverständlich nicht genau einhalten, und darum dürfen die betreffenden Geldstücke innerhalb ganz enger Grenzen mehr oder weniger wiegen. Im Verkehr nützt sich jedoch die Münze ab, verliert an Gewicht und damit auch an Werth.
Bei Goldmünzen darf dieser Verlust 1/200 des Normalgewichtes betragen, und alle Münzen, die das sogenannte Passiergewicht nicht mehr besitzen und an den Reichskassen noch angenommen worden sind, werden auf Rechnung des Reichs eingeschmolzen. Das Passiergewicht beträgt für ein 20-Markstück 7,9251 Gramm und für ein 10-Markstück 3,9626 Gramm. Nach angestellten Berechnungen können unsere Doppelkronen durchschnittlich 50 und unsere Kronen 25 Jahre im Umlauf bleiben, bis sie sich soweit abnutzen, daß man sie einschmelzen muß. Der Verlust, der dem Deutschen
Reiche daraus entsteht, soll jährlich 120000 Mark betragen. –i.