ADB:Zuckriegl, Jacob
Sebastian Brunner, Woher? Wohin? Neue Folge 1, 3. Aufl. 1890, S. 63 bis 67; und Denkpfennige, 1886, S. 195 ff.) Am 1. April 1848 wurde er nach Tübingen berufen als Professor der Apologetik, theologischen Encyklopädie und Philosophie, an Stelle Drey’s. Noch in demselben Jahre erhielt er in Tübingen einen Ruf auf den Lehrstuhl der Dogmatik nach Graz, lehnte aber ab und blieb in Tübingen. (Vgl. darüber Knoodt, Ant. Günther, 1881, II, S. 35.) Ostern 1874 wurde er, nachdem er schon mehrere Semester beurlaubt gewesen war, in den Ruhestand versetzt. – Die gelehrte Thätigkeit Zukrigl’s trägt einen vorwiegend philosophischen Charakter. Als eifriger Schüler und Anhänger des Philosophen Anton Günther vertrat er dessen Speculation an der Universität Tübingen und in einer Reihe von Schriften und Aufsätzen. Sein erstes und Hauptwerk, das ihm den Ruf nach Tübingen eintrug, ist die „Wissenschaftliche Rechtfertigung der christlichen Trinitätslehre gegen die Einwendungen ihrer neuesten Gegner, mit besonderer Rücksicht auf die Glaubenslehre des Dr. D. Fr. Strauß“ (Wien 1846), eigentlich eine Darstellung der ganzen Güntherischen Metaphysik. Gegen Einwendungen, die mehrfach von katholischen Gelehrten gegen die von ihm in diesem Buche vertretene Speculation erhoben wurden, vertheidigte er dasselbe in den Aufsätzen: „Kritik der Oischinger’schen ‚Principien der speculativen Trinitätslehre mit Rücksicht auf Zukrigl‘“ (Theologische Quartalschrift 1849, S. 489–533; 1850, S. 70–111); und: „Lösung der gegen die dualistische speculative Reconstruction der christlichen Trinitätslehre erhobenen neuesten Bedenken“ (Theol. Quartalschrift 1852, S. 66–107; Vertheidigung gegen Schwetz und Sorg). Seine weiteren Schriften sind: „Die Nothwendigkeit der christlichen Offenbarungsmoral und ihr philosophischer Standpunkt“ (Tübingen 1850; der erste Theil dieser Schrift war unter dem Titel: „Die Nothwendigkeit einer Offenbarungsmoral“ schon 1849 als Universitätsprogramm zuerst gedruckt); „Kritische Untersuchung über das Wesen der vernünftigen Geistseele und der physischen Leiblichkeit des Menschen“ (Regensburg 1854). (Eine bei Neher und Wurzbach ohne Angabe von Druckort und Jahr angeführte Schrift „Zur Signatur der modernsten theologischen Unionsbestrebungen“ kenne ich nicht.) In der Theologischen Quartalschrift erschienen von Z., außer den bereits angeführten, noch die folgenden Abhandlungen: „Die Wichtigkeit des Standpunktes der Idee für die christliche Apologetik“ (1849, S. 3–22; weitere Ausführung der im Sommersemester 1848 in Tübingen gehaltenen Antrittsrede); „Ueber die Einwürfe von Dr. D. F. Strauß gegen die Nothwendigkeit der positiven christlichen Offenbarung“ (1852, S. 525–553); „Zur Lehre von der Unsterblichkeit des Geistes“ (1856, S. 181–240). Weiter umfaßt seine litterarische Thätigkeit noch den Artikel „Locke“ in der 1. Auflage des Kirchen-Lexikons von Wetzer und Welte, Bd. VI (1851), S. 564–574, und einige Recensionen in den Jahrgängen 1867 und 1869 des Theologischen Litteraturblattes von Reusch.
Zukrigl: Jakob Z., katholischer Theologe, geboren am 26. Juli 1807 zu Grossolkowitz in Mähren, † am 9. Juni 1876 zu Tübingen. Z. empfing am 16. Juli 1831 die Priesterweihe und war dann während einer Reihe von Jahren in der Seelsorge thätig, zuerst als Caplan in Laa bei Hainburg, seit 1840 in Wien. Im J. 1847 versah er provisorisch als Supplent die Professur der christlichen Religionsphilosophie an der philosophischen Facultät der Wiener Universität, wurde dann aber trotz seiner erfolgreichen Thätigkeit bei der definitiven Besetzung dieses Lehramtes übergangen. (Näheres darüber berichtet- [477] Wurzbach, Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich, 60. Th. (1891), S. 302–304. – St. J. Neher, Personal-Katalog der Geistlichen des Bisthums Rottenburg (3. Aufl. 1894), S. 44 f.