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ADB:Zirkel, Gregor

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Artikel „Zirkel, Gregor“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 45 (1900), S. 360–361, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Zirkel,_Gregor&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:50 Uhr UTC)
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Zirkel: Gregor Z., katholischer Theolog, geboren zu Silbach b. Haßfurt (Unterfranken) als Sohn eines Hammerschmieds am 2. August (nach Felder 28. Juli) 1762, † zu Würzburg am 18. December 1817. Nachdem er die Gymnasialstudien bei den Augustinern in Münnerstadt zurückgelegt hatte, studirte er zu Bamberg Philosophie und erwarb im J. 1780 den Doctorgrad in derselben, trat im folgenden Jahre in das Seminar zu Würzburg ein und machte die theologischen Studien an der Universität. Im J. 1786 wurde er lic. theol., am 23. September zum Priester geweiht und in der Seelsorge angestellt zuerst in Ebera, dann in Arnstein. Zum Subregens des Seminars in Würzburg 1789 ernannt erhielt er 1791 den theologischen Doctorgrad, im folgenden Jahre ein Kanonikat am Collegiatcapitel Neumünster, wurde 1795 Professor der theologischen Facultät, daneben 1799 Regens des Seminars und geistlicher Rath, am 27. April 1802 zum Weihbischof ernannt und am 28. October zum Episc. Hippensis i. p. consecrirt und zugleich Director der geistlichen Regierung. Nachdem er 1814 das Comthurkreuz des Verdienstordens der bairischen Krone erhalten, erfolgte seine Ernennung zum Bischof von Speier, deren Bestätigung sein Tod verhinderte. Z. hat durch seine Schriften „Ueber das landesherrliche Patronatsrecht. Eine neue Erfindung“ anonym erschienen 1804, „Geschichte des Patronatsrechts in der Kirche. Ein Beytrag zur Beylegung des zwischen dem landesherrlichen Patronat- und bischöflichen Diöcesanrechte erhobenen Streites, sine ira et studio. Teutschland im J. 1806“, anonym, das namentlich von der bairischen Regierung beanspruchte Recht der Ernennungen der Pfarrer auf Grund eines infolge der Succession in die Landeshoheit der geistlichen Länder erworbenen Patronatsrechts scharf bekämpft und zwar im ganzen richtig; Wissenschaft und Praxis haben jenes Recht aufgegeben. Aber trotz seines streng kirchlichen Standpunktes gestand er in einem zuerst im J. 1784 veröffentlichten Promemoria „Entwurf“ und „Aphorismen über das Verhältniß der Kirche zum Staate“, welches er dem kurfürstlichen Generalcommissär Friedrich Grafen v. Thürheim am 1. August 1803 überreichte, dem Staate eine „gerechte Aufmerksamkeit auf den kirchlichen Unterricht und auf die Bildungsanstalten des Lehrstandes“ zu, [361] vindicirte darin der Kirche „eine dem Staatsinteresse parallele Richtung“, und nahm überhaupt einen Standpunkt ein, welcher mit dem heutigen römischen schlecht übereinstimmt. Mit diesen Grundsätzen vertrug sich freilich die Stellung nicht, welche er im J. 1804 in der Frage der Reorganisation des Seminars schließlich einnahm. Die in den kirchlichen Verhältnissen eingetretene Wendung führte auch bei ihm einen gänzlichen Umschwung hervor, so daß er in der Schrift „Die deutsche katholische Kirche, oder Prüfung des Vorschlages zur neuen Begründung und Errichtung der deutschen Kirche“. Deutschl. 1817 (Frankfurt a. M.) sich nicht darauf beschränkte, die Schwächen der Vorschläge Wessenberg’s, gegen den die Schrift gerichtet ist, zu bekämpfen, sondern den streng römisch-curialen Standpunkt gegenüber dem Staate vertrat. Außer diesen Schriften hat er verschiedene theologische verfaßt, die bei Ruland u. A. angegeben sind. Die geschichtliche Bedeutung Zirkel’s liegt in den kirchenpolitischen Schriften und in seiner Thätigkeit für die Durchführung einer stramm clericalen Richtung.

Mastiaux, Lit. Zeit. 1818, I, § 156 ff.; 1819, II, S. 407 ff. – Felder, Gel. Lex. II, 543 ff. – Meusel 5. Nachtr. 601, 6. N. 1112. – Ruland, Series p. 201 sqq.; – ders. im Arch. f. kath. Kirchenr. 31, 260 ff. (wo der Entwurf u. Aphorismen gedruckt sind). – Reininger, Die Weihbischöfe von Würzburg, S. 292 ff. – v. Sicherer, Staat u. Kirche in Baiern, S. 39 ff. – Friedrich, Gesch. des Vatik. Konz. I, 178. – Meine Gesch. III, 305.