ADB:Wolffson, Isaac
[68] in seiner Vaterstadt zur Betreibung der Advocatur nieder. Obschon er dabei, als Jude, nicht unter seinem Namen thätig werden konnte, sondern für jeden Schriftsatz der Unterschrift eines zugelassenen Advocaten bedurfte, erwarb er sich doch rasch eine hochgeachtete Stellung, so daß er Mitglied der ersten constituirenden Versammlung Hamburgs, 1848, wurde. Als im Verlauf dieser Reformbewegung den Juden 1849 die bürgerliche Gleichberechtigung verliehen wurde, kam W. in die Lage, nunmehr auch officiell als Advocat aufzutreten, wodurch seine Praxis bedeutend wuchs. Trotzdem, oder richtiger gesagt auf Grundlage dieser Praxis, ist er denn auch dazu vorgegangen, seine hohe juristische Begabung und Einsicht im öffentlichen Interesse zu verwerthen.
Wolffson: Isaac W., praktischer Jurist, geboren zu Hamburg am 19. Januar 1817, studirte Jurisprudenz zu Heidelberg, Göttingen und Berlin. Im J. 1838 ließ er sich, nachdem er am 26. März zu Göttingen promovirt hatte,Nicht sowol durch litterarische Leistungen, obschon W. es auch an solchen nicht hat fehlen lassen, und zwar selbst bis in das staatsrechtliche Gebiet hinein; als vielmehr durch Betheiligung am öffentlichen Leben und an der Gesetzgebung, zunächst Hamburgs, später auch des deutschen Reiches. Als der Beginn dieser Wirksamkeit erscheint der Eintritt Wolffson’s in die Hamburger „Bürgerschaft“, 1859, deren hervorragendstes Mitglied er bis 1889 geblieben, deren erster Präsident er 1881 und 1882 gewesen ist. Als der Höhepunkt dieser Thätigkeit aber muß es gelten, daß W., der 1871–1881 seine Vaterstadt im deutschen Reichstag vertrat, in den Jahren 1875 und 1876 Mitglied der Reichstagscommission für die Ausarbeitung der Justizgesetze, 1890 aber gar, infolge bundesräthlicher Ernennung, Mitglied der Commission für die zweite Lesung des bürgerlichen Gesetzbuches gewesen ist. In dieser Commission war er der einzige ständige Vertreter der deutschen Rechtsanwaltschaft – eine Auszeichnung, welche ihn zur Annahme des Postens bei seinem hohen Alter, im Interesse seines Standes, trotz schwerer persönlicher Opfer, bestimmte. Seine Mitarbeit ist hier, wie bei allen Stellungen, die er einnahm, bei allen Collegien, denen er angehörte, eine ebenso fleißige wie einsichtige, ebenso zielbewußte wie erfolgreiche gewesen.
Nachgetragen sei, daß W. auch seit 1879 erster Vorsitzender der Anwaltskammer der drei freien Städte war. Am 12. October 1895 ist er zu Hamburg gestorben. Seinen trefflichen Charakter, seine Begabung und seine Aufopferung für das Gemeinwohl, namentlich auch seinen milden Sinn und die Liebenswürdigkeit seines Wesens wissen die Nachrufe nicht genug zu rühmen. Seine vielfachen Verdienste um die hamburgische Specialgesetzgebung können hier nicht aufgezählt, geschweige denn gewürdigt werden. Eine Zierde seiner Vaterstadt und seines Standes, zu dem er sich den Zutritt so mühsam erringen mußte, ist er unzweifelhaft gewesen; die Anerkennung aber, welche ihm allseitig zu Theil wurde, und welche ihm erst die Möglichkeit zu weiterem Schaffen, in der Heimath wie in weiteren Kreisen, eröffnete, ist eine culturhistorisch erfreuliche Erscheinung, deren Gedächtniß mit dem seinen verbinden gewiß auch heißt in seinem Sinne verfahren.
- Gefl. ausführliche Mittheilung sämmtlicher Lebensdaten von dem Besprochenen nahestehender Seite. – Bericht der Hanseatischen Anwaltskammer über das Jahr 1895. – Trauer-Rede des Chefs der Hamburg. Justiz-Verwaltung, geh. den 15. October 1895.