ADB:Wiarda, Tileman Dothias
[294] Auscultator bei der ostfriesischen Regierung, dann im März 1770 Advocat beim Stadt- und Amtsgerichte daselbst. Am 1. Januar 1781 zum Assistenzrathe an der Regierung ernannt, trat er schon im Mai dieses Jahres in die Dienste der ostfriesischen Landschaft, bei der er die durch den Tod seines Vaters erledigte Stelle eines ersten Secretärs erhielt. Als solcher wußte er sich das Vertrauen seiner Landsleute in hohem Maaße zu erwerben und den Ständen schätzbare Dienste zu leisten. Als es sich um die Abstellung einer Reihe ständischer Beschwerden seitens der preußischen Regierung handelte, und man deswegen 1789 eine Deputation nach Berlin sandte, wurde auch W. zum Mitgliede derselben gewählt. Der Erfolg, den sie hatte, war nicht zum wenigsten sein Verdienst. Er war damals schon ein über die Grenzen seines Vaterlandes hinaus bekannter Mann. Der Ruf, den er hatte, rührte aber nicht bloß von seiner verdienstvollen Thätigkeit als rechte- und verwaltungskundiger Syndikus her; denn seine Interessen gingen nicht ausschließlich in seinem Berufe auf. In ihm steckte vielmehr eine Gelehrtennatur, die ihn in seinen Mußestunden zu schriftstellerischer Thätigkeit drängte. Eine Neigung zu beschaulicher Betrachtung der Dinge wurde durch die popularphilosophische Richtung der Zeit angeregt und veranlaßte ihn zuerst, sich auf diesem Felde zu versuchen; bald aber wandte er sich dem Gebiete zu, auf dem sein Hauptverdienst liegt, der Erforschung der Geschichte seiner ostfriesischen Heimath. Von welcher Seite er die Anregung hierzu erhielt, weiß man nicht, vielleicht von dem gelehrten Herausgeber des ostfriesischen Landrechts Matthäus v. Wicht, den W. persönlich kannte und hochschätzte. Am Ende bedurfte es keines besonderen Anstoßes. Die eigenartigen Verhältnisse des kleinen Landes, die von denen anderer Länder weit abwichen, die hohen Vorstellungen, die man in Ostfriesland von der Vergangenheit hatte, mußten einen von gelehrten Neigungen erfüllten, mit historischem Sinne begabten Geist, wie er es war, von selbst zu geschichtlichen Studien reizen. Dazu kam, daß W. in seiner Stellung als Secretär der Stände, die sich als die Nachfolger der Upstalsbom-Versammlungen, als die Vertreter der freien Friesen fühlten, Veranlassung genug hatte, sich mit den Rechten dieser Stände und ihrem Ursprunge, also recht eigentlich mit der geschichtlichen, namentlich der rechtsgeschichtlichen Entwicklung seines Landes zu befassen. Das aber war, wenn er auf die letzten Ursprünge zurückgehen wollte, nicht gut möglich ohne sprachwissenschaftliche Studien, da ja die ältesten Rechtsdenkmäler der Friesen in der im 18. Jahrhunderte längst ausgestorbenen altfriesischen Sprache abgefaßt waren. Auf rechts- und sprachgeschichtlichem Gebiete liegen daher Wiarda’s erste Studien. Im J. 1777 erschien seine Schrift „Von den Landtagen der Friesen bei Upstalsboom“, in der er den Versuch machte, die Nachrichten der Schriftsteller und der Rechtsquellen zu einer Darstellung jener eigenartigen Versammlung der Friesen am Upstalsbom zu verarbeiten. In einer wenige Jahre später, 1782, erschienenen Schrift handelte er hierauf „Von den Richtern Brockmerlandes aus dem mittleren Zeitalter“. Dann wandte er sich mehr sprachwissenschaftlichen Arbeiten zu und gab 1784 eine „Geschichte der ausgestorbenen alten friesischen oder sächsischen Sprache“ heraus. Das Interesse, das sie erweckte, veranlaßte ihn zu einem altfriesischen Wörterbuche, 1786. Durch diese heute mehr oder weniger überholten Arbeiten, zu denen noch verschiedene kleinere Artikel in einer seit 1784 erscheinenden Zeitschrift „Ostfriesische Mannigfaltigkeiten“ kamen, hatte er sich als einen nach damaligen Begriffen so tüchtigen Kenner der Geschichte Frieslands und als einen so ernsten, von ehrlicher Begeisterung für sein Volk erfüllten Forscher erwiesen, daß die Stände seiner Heimath ihn im J. 1787 ersuchten, eine ausführliche Darstellung der Geschichte des Landes abzufassen. W. glaubte sich diesem ehrenvollen Auftrage nicht entziehen zu sollen und begann nun das Hauptwerk seines [295] Lebens, die „Ostfriesische Geschichte.“, die ihn fast bis zum Ausgang des Jahrhunderts beschäftigte. Im J. 1789 erschien der erste Baud, und mit dem neunten im J. 1798 erschienenen erhielt das Werk einen vorläufigen Abschluß. Es führte die Geschichte bis zum Jahre 1786. Schon der erste Band hatte Beifall gefunden, vor allem in Ostfriesland, und hier so reichen, daß die Landstände sich veranlaßt sahen, W. ein Geldgeschenk als Zeichen ihrer Anerkennung anzubieten. Dieser aber lehnte es ab, weil er sich durch den ihm gewordenen Auftrag für belohnt genug ansah, vermuthlich aber, weil er sich seine Unabhängigkeit auch nach dieser Seite wahren wollte. In der That besaßen nur wenige deutsche Landschaften eine ähnliche Geschichtsdarstellung wie Ostfriesland. W. hatte in dem großen Werke des U. Emmius eine in mancher Beziehung treffliche Vorarbeit, er begnügte sich aber damit nicht. Schon durch seine älteren Arbeiten hatte er sich eine ausgebreitete Kenntniß originaler Quellen verschafft, darunter auch unbekannter handschriftlicher. Für seine Geschichte waren ihm jetzt auch die wichtigen Archive von Emden und Aurich zugänglich. Stand ihm damit ein reiches, zuverlässiges Material zur Verfügung, so hat er dasselbe doch lange nicht genügend für seine Zwecke ausgebeutet, er hat z. B. die politischen Correspondenzen des Auricher landesherrlichen Archivs fast gar nicht benutzt. Auch sonst lassen sich erhebliche Einwendungen gegen die Ostfriesische Geschichte machen. In seiner Auffassung der älteren friesischen Geschichte ist es ihm nicht möglich gewesen, sich dem Einflusse seines Vorgängers Emmius zu entziehen; denn auch ihn beherrschen die Vorstellungen eines republikanischen Gemeinwesens, in dem das Volk der freien Friesen sich selbst Gesetz und Rechte gab. Wo er in den späteren Jahrhunderten, dem 16.–18., den Kampf der Grafen und Fürsten mit den Ständen des Landes schildert, ist er nicht frei von Parteinahme für die letzteren. Gar vieles, was heute von dem gefordert wird, der das Leben seines Stammes schildern will, fehlt bei ihm; die innere Entwicklung des Landes, seine Cultur, sein geistiges und materielles Leben kommen viel zu kurz; ihm besteht die Geschichte wesentlich nur in der Aufzählung der äußeren Ereignisse. Sein Gesichtskreis ist kein weiter, und sein Scharfblick kein ungewöhnlicher. Die Darstellung ist bei ihm ungleichmäßig, bis zum 17. Jahrhunderte kürzer, von da ab mit dem reichlicheren Zuströmen der Quellen breiter und ausführlicher. Sein Stil endlich ist schwunglos, trocken, langweilig. Indem so keiner seiner Mängel verkannt werden soll, wäre es doch ungerecht, das Werk Wiarda’s allein nach ihnen zu beurtheilen. Schon der Umstand, daß es noch jetzt nicht ersetzt ist, daß es, abgesehen von dem völlig veralteten ersten und manchen Partien des zweiten und dritten Bandes noch heute für jede Forschung auf dem Gebiete der ostfriesischen Geschichte unentbehrlich ist, beweist, daß man es als eine hervorragende Leistung zu betrachten hat. In der That ist hier ein immerhin bedeutendes Material verarbeitet, und die Geschichte des Landes bis auf die Zeiten des Verfassers herabgeführt. Seit U. Emmius war nichts ähnliches versucht, und dieser führte seine Darstellung doch nur bis zum Jahre 1564. Ein ernster, strenger, moralisirender, vielleicht etwas spießbürgerlicher Geist spricht sich in Wiarda’s Werke aus, aber ein ehrliches Streben nach Wahrheit und Unparteilichkeit ist bei ihm unverkennbar, auch wenn es ihm nicht gelungen ist, diese Unparteilichkeit stets zu wahren. Wo er aber einseitig wird, merkt man doch immer, daß es nicht Leidenschaftlichkeit, sondern ehrliche Ueberzeugung ist, die aus ihm spricht. Indem er seine Darstellung auf Urkunden und Acten stützt, gewinnt diese hinsichtlich der Thatsachen einen Grad von Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit, der diesem Werke bis jetzt noch immer hohen Werth verleiht. Wol würde eine Geschichte Ostfrieslands, heute geschrieben, anders ausfallen müssen, wie die Wiarda’sche, aber jeder Bearbeiter würde doch nur weiter [296] kommen, weil er auf den Schultern Wiarda’s stände, und jeder würde anerkennen, wie viel er ihm zu danken hätte. – Nach dem Abschluß der Geschichte wandte sich W. einem mehr culturgeschichtlichen Thema zu, das doch aber auch den Rechtshistoriker und den Sprachforscher in ihm angeregt haben muß. Vielleicht durch die auffallenden und zahlreichen Personennamen der Friesen angeregt, veröffentlichte er 1800 eine Studie „Ueber deutsche Vornamen und Geschlechtsnamen“, in der er die Entstehung und Geschichte der deutschen Personennamen darzustellen versuchte. Auch diese Arbeit fand bei den Zeitgenossen Beachtung, doch behandelt sie den Gegenstand weder erschöpfend, noch kritisch genug, als daß sie heute noch ein anderes, als ein historisches Interesse beanspruchen könnte, wenngleich sie immer ein Zeugniß dafür sein wird, daß der Verfasser sich auch vor ziemlich entlegenen Gebieten nicht scheute, auf denen er so gut wie gar keine Vorarbeiten hatte. – W. kehrte dann wieder zur friesischen Rechtsgeschichte zurück und führte nun einen früher schon gehegten Gedanken aus, indem er eine Ausgabe der nur in einer Oldenburger Handschrift aufbewahrten Gesetze der Rüstringer unter dem Titel Asega-Buch mit einer ausführlichen Einleitung über friesische Rechtsquellen veranstaltete. Richthofen hat sie als ein überaus ungenaues Werk bezeichnet, gewiß mit Recht. Die peinliche Akribie bei Quellenpublicationen ist indessen erst eine Errungenschaft späterer Zeiten, des Juristen W. Sache war sie nicht. Immerhin bleibt es sein Verdienst, die Aufmerksamkeit des Rechts- und Sprachforschers auf dieses altfriesische Rechtsdenkmal hingelenkt zu haben. – Einem schwierigen Stoffe wandte er sich dann zu, als er 1808 eine Geschichte und Auslegung des Salischen Gesetzes und der Malbergschen Glosse herausgab. Der Gegenstand reizte ihn wegen des Alters des Gesetzes, das noch über das des ältesten friesischen Gesetzes hinausragte, und wegen der unbefriedigenden Erklärungen, die es bisher gefunden hatte. Es bedurfte indessen doch erst tieferer Studien und eingehenderer Vorarbeiten, ehe Wiarda’s Ziel erreicht wurde.
Wiarda: Tileman Dothias W. stammte aus einer alten, ehemals in Westfriesland ansässigen Familie, von der ein Zweig am Ende des 16. Jahrhunderts nach Ostfriesland eingewandert war. Er ist am 18. October 1746 zu Emden als Sohn des landschaftlichen Secretärs Georg Ludwig W. geboren. Mit seinem Vater siedelte er 1749 nach Aurich über und besuchte hier die Schule. Im April 1765 bezog er die Universität Duisburg, im September 1766 die von Halle. Darauf kehrte er 1768 nach Aurich zurück und wurdeW. hatte sich in allen seinen Werken als ein warmer Verehrer der alten Zustände seines Volkes, wie er sie verstand, gezeigt. Auch die Fortentwicklung bis auf seine Zeit war ihm nicht zuwider, und da diese für das kleine Land keine Nachtheile, eher Vortheile, jedenfalls keine erhebliche Veränderung der allgemeinen Zustände herbeiführte, fühlte er sich, wie alle Ostfriesen, unter preußischem Scepter vollkommen zufrieden. Da aber kamen die für Preußen unglücklichen Jahre von 1806 und 1807, und auch Ostfriesland hatte den Wechsel der Dinge zu spüren. Das Land wurde erst ein holländisches und mit der Einverleibung Hollands in Frankreich ein französisches Departement. Die alten Zustände wurden damit völlig über den Haufen geworfen, Verfassung und Recht änderten sich von Grund aus, von der alten gerühmten Freiheit der Friesen war keine Spur mehr zu finden, selbst der Name Ostfriesland verschwand, da das Land fortan nur das Departement der Ems hieß. Man begreift, welchen Eindruck diese Veränderung auf den zäh am Alten hängenden, conservativen W. machte, der zu dem allem noch persönlich von diesen Vorgängen betroffen wurde. Denn im J. 1808 wurde die landschaftliche Verfassung Ostfrieslands beseitigt, und die ständische Behörde, das Administrationscollegium, bei dem er kurz zuvor (1808) zum Landsyndikus gewählt worden war, aufgelöst. Als nun an ihn der Ruf erging, in die neue Regierung einzutreten und die Stelle eines Assessors bei dem holländischen Landdrosten zu übemehmen, überwand er seine Abneigung und ging darauf ein, von der Ueberzeugung geleitet, daß es seinem Lande nur nützen könnte, wenn möglichst viele fachkundige Ostfriesen die Berather des neuen Herrn würden. Ebenso nahm er 1810 die Stelle eines französischen Präfecturrathes an. In beiden Stellungen hat er für seine Heimath [297] ersprießlich gewirkt und sich die Achtung auch der fremden Verwaltungsbeamten in hohem Maaße erworben. Als dann aber 1813 das fremde Joch abgeschüttelt wurde, und die Wiederaufrichtung der alten Zustände zu erwarten war, hat er diese Aussicht mit lebhafter Freude begrüßt. Seine und seiner Landsleute Erwartungen wurden zwar nicht erfüllt, Ostfriesland blieb nicht preußisch, sondern wurde an Hannover abgetreten. W. söhnte sich aber mit diesem neuen Wechsel der Geschicke seiner Heimath leicht aus, da es ein deutsches Herrschergeschlecht war, an das Ostfriesland gelangte. Bei der Aufhebung der Präfectur eine Zeit lang auf Wartegeld gesetzt, trat er, als die landschaftliche Verfassung unter hannoverscher Herrschaft wiedereingeführt worden war, in die Stellung eines Landsyndikus zurück und behielt sie bis zu seinem Tode bei. Trotzdem er bereits ein hohes Alter erreicht hatte, ließ er doch in seinem Forschungseifer und seiner litterarischen Thätigkeit nicht nach. Die gewaltigen Erschütterungen, denen das Land seiner Geburt seit dem Jahre 1806 ausgesetzt war, legten ihm den Gedanken nahe, seiner Ostfriesischen Geschichte einen neuen Band beizufügen und darin die Ereignisse seit dem Jahre 1786 zu erzählen. Da er diesen Ereignissen sehr nahe gestanden, die leitenden Personen in Ostfriesland genau kannte, und ihm in seiner dienstlichen Stellung ein reiches Actenmaterial zu Gebote stand, so zeichnet sich auch dieser neue, im J. 1817 erschienene Band durch Zuverlässigkeit aus, wie er denn auch ein Zeugniß von Wiarda’s mildem, auch den Fremden gegenüber unparteiischem Urtheil gibt. – Schon im folgenden Jahre folgte eine neue verbesserte Bearbeitung der Schrift „Von den Landtagen der Friesen bei Upstalsboom“, und zwei Jahre später eine Ausgabe der „Willküren der Brockmänner eines freien friesischen Volks“, mit der er wiederum eine für die friesische Rechtsgeschichte wichtige ältere Quelle der Benutzung zugänglich machte, auch diese freilich wieder in einer Weise, die ihm den Vorwurf der Nachlässigkeit nicht erspart hat.
Ueberschaut man das litterarische Wirken Wiarda’s, so wird man zugeben müssen, daß es nicht nur ein vielseitiges, sondern auch ein verdienstliches gewesen ist, wenngleich ein großer Theil von dem, was wir von ihm besitzen, heute unhaltbar und längst überholt ist. Schon lange bevor die furchtbaren Erschütterungen Deutschlands und sein gewaltiger Freiheitskampf die Blicke der Gelehrten auf die Vergangenheit des alten deutschen Reichs und die Ursprünge deutscher Geschichte zurücklenkten und zu vertieften historischen Studien Anlaß gaben, hat er die Entwicklung seines Volksstammes in politischer und rechtshistorischer Beziehung verfolgt und dessen Geschichte auf möglichst originalen Quellen aufzubauen versucht, auch von diesen Quellen manche zum ersten Male veröffentlicht. Er hat dadurch erreicht, daß die Geschichte der Friesen und die vielfach so eigenartigen, auf rein germanischer Grundlage beruhenden Verhältnisse dieses Stammes heller als bisher in dem allgemeinen Zusammenhange der deutschen Geschichte hervortraten und die Aufmerksamkeit der Forscher erregten. Sein Wirken ist darum kein vergebliches gewesen. Daß er Irrthümern unterworfen war, wußte er selbst am besten; vermuthlich würde er sich gefreut haben, wenn er deren Verbesserung hätte erleben können, auch wenn es ihm schmerzlich gewesen wäre, manche Lieblingsvorstellung aufgeben zu müssen. Die Wahrheit stand ihm eben am höchsten, und die Hauptsache war für ihn, daß die Geschichte des Stammes, dem er angehörte, und auf den er stolz war, an den Tag kam. Hochbetagt und durch mancherlei äußere Ehren ausgezeichnet starb W. am 7. März 1826.
- C. H. Wiarda, Familien-Nachrichten; daselbst auch ein Verzeichniß der sämmtlichen Schriften und Aufsätze von Wiarda. – Bartels, Tilemann [298] Dothias Wiarda, Jahrbuch d. Gesellsch. f. bildende Kunst u. vaterländische Alterthümer zu Emden. V. Band, 1. Heft, S. 98–128.