ADB:Wetzel, Thomas
Rudolf Goclenius über „Somatologia“ disputirte, wurde er 1615 in Kassel zweiter Hofprediger, darauf Pfarrer an der Brüderkirche, 1634 erster Prediger an der Freiheiter Gemeinde mit dem herkömmlichen Titel Decan des St. Martinsstiftes und als solcher zugleich Metropolitan der Pfarreiclasse Ahna (siehe Bach, Kirchenstatistik der evangelischen Kirche im Kurfürstenthum Hessen, S. 40), weiterhin Consistorialrath und zuletzt, am 12. März 1656, Superintendent, als Nachfolger des bedeutenden Theophil Neuberger. Seine Verwaltung dieses Amtes war indessen nur von kurzer Dauer, denn nach zwei Jahren starb er schon.
Wetzel: Thomas W., ein reformirter Geistlicher Niederhessens, geboren 1591 in dem hessischen Städtchen Grebenstein, † am 3. Mai 1658 als Superintendent in Kassel, war ein Sohn des Grebensteiner Pfarrers Franz W. Vorgebildet in seiner Vaterstadt, dann auf der Kasseler Schule, endlich auf der Universität Marburg, wo er 1609 unterIn die Zeit seiner Amtsführung fiel die Einberufung der reformirten Generalsynode von 1656, der ersten und letzten, die seit Moritz im alten Hessen gehalten worden ist; sie trat zusammen, um über eine von Wilhelm VI. ins Werk gesetzte neue Kirchenordnung ihr Gutachten abzugeben. Die Synode legte ihre Meinung in den „notae synodicae“ dem Landgrafen vor, mußte es aber erleben, daß bei der Schlußredaction der Kirchenordnung ihr Votum gänzlich unberücksichtigt blieb. Die Ansichten der Synodalen waren dem Landgrafen zu reformirt, während es ihm darauf ankam, seine Kirchenordnung auch für die Lutherischen im Lande annehmbar zu machen. Durch die Uebergehung der notae synodicae fühlte sich nun besonders das geistliche Ministerium der Stadt Kassel so stark verletzt, daß es, mit W. an der Spitze, am 19. Januar 1657 an den Landgrafen eine energische Verwahrung wider solche Zurücksetzung einlegte. Zwar wurde der Protest zurückgewiesen, aber doch so viel erreicht, daß in dem zur Agende bestimmten kurzen Auszug wenigstens einige der Wünsche, die die Synode ausgesprochen hatte, berücksichtigt wurden, z. B. wurde in das Abendmahlsformular eine doppelte Spendeformel aufgenommen. Die Veröffentlichungen Wetzel’s, die bei Strieder angeführt sind, bestehen zumeist aus Gedächtnißreden. Eine „Klag- und Trostpredigt über den seligen Abschied von dieser Welt weyland Ottos, Postul. Administrators des Stiftes Hersfeld, Landgrafs zu Hessen“ ist im Manuscript vorhanden. Außerdem wird eine unter seinem Vorsitze am Collegium Mauritianum gehaltene Disputation erwähnt („Disp. theol. IV habita in Coll. Adelph. Maurit. de dei actionibus. Resp. Aug. Nolthenius Immenhus. Hass. 1618). Der hessische Geschichtsschreiber Christoph v. Rommel (in seiner Geschichte von Hessen, Bd. 9, S. 167, Anm. 2) zählt W. unter denen auf, deren Leichen- und Gedächtnißreden zu den besseren ihrer Art gehörten, während die meisten litterarischen Producte dieser Art aus jener Zeit, panegyrisch, weitschweifig und von Bibelsprüchen strotzend, nur für den genealogischen Forscher nicht ganz werthlos seien.
- Strieder, Grundlage z. e. hess. Gel.- u. Schriftst.-Gesch. XVII. – Bach, Kurze Geschichte d. kurhess. Kirchenverfassung, 1832, S. 120. – Heppe, Die Einführung d. Verbeßerungspunkte in Hessen von 1604–1610 u. die Entstehung [260] d. hess. Kirchenordnung v. 1657. 1849. – Ebert, Die Geschichte d. evang. Kirche in Kurhessen v. d. Reformation bis auf d. neueste Zeit das Zeugniß d. Unionscharakters dieser Kirche. 1860, S. 193–205.