ADB:Wertheimer, Samson
*): Samson W. (1658–1724) gebührt nicht nur durch seine Verdienste um Oesterreich während der letzten Türkenkriege und des spanischen Erbfolgestreites, durch das Vertrauen, das er am Hofe dreier deutscher Kaiser genoß, eine Erwähnung in der Geschichte seiner Zeit, sondern auch mit Rücksicht auf die außerordentliche Stellung, die er als Jude seinem Hause zu verleihen und zu erhalten wußte, eine besondere Hervorhebung in der Culturgeschichte Deutschlands. Am 17. Januar 1658 in Worms geboren, von seinem frommen und rabbinisch gelehrten Vater Josef Josel für das Studium des jüdischen Gesetzes bestimmt und erzogen, gerieth W., seit er am 2. December 1684 nach Wien an die Seite des im Lieferungsgeschäfte und als Finanzmann damals bereits hervorragenden Samuel Oppenheimer gelangte, in die kaufmännische Laufbahn, in der er sich bald ebenso fähig als erfolgreich erweisen sollte. Immer tiefer in der neuen Heimath, aus der eben erst 1670 Kaiser Leopold I. die Juden vertrieben hatte, Wurzel fassend und in der Gunst dieses Monarchen sich befestigend, nahm W. bald neben Oppenheimer eine unabhängige und hervorragende Stellung als Banquier deutscher Fürsten und selbst des Kaiserhauses ein. Kurmainz, Kurtrier, Kursachsen und Kurpfalz verliehen ihm der Reihe nach Titel und Stellung eines Hoffactors. Das Wachsthum seines Hauses, die Selbstständigkeit, die er gegen Oppenheimer errungen hatte, lenkten so sehr Aller Augen auf ihn, daß sein Name 1696 in eine Angelegenheit verwickelt wurde, die bis 1698 die Cabinete von Wien und Berlin ungewöhnlich lebhaft beschäftigte. Das Gerücht war aufgetaucht, Samuel Oppenheimer habe durch seinen Geschäftsfreund Ruben Elias Gomperz in Wesel einen Abenteurer, Peters oder Nikolaus Peter von Edelack, dazu gedungen, daß er W., den unbequem gewordenen Concurrenten, durch Mord aus der Welt schaffe. Cardinal Kollonitsch, dem jeder Anlaß zum Sturze Oppenheimer’s willkommen war, wußte die völlig grundlose Verläumdung zu einer politischen Affaire aufzubauschen, die für den preußischen Hof ein um so dringenderes Interesse hatte, als man von Wien aus die Retradition des Schwiebuser Kreises in Aussicht stellte, wenn Friedrich III. in die Auslieferung des R. E. Gomperz willigte. Die Verhandlungen mußten jedoch bald abgebrochen werden, da die Bodenlosigkeit der ganzen Anklage immer sicherer zu Tage trat. Oppenheimer war diesmal dem seinem Hause drohenden Untergange mit neuem Glanze und gemehrtem Ansehen entgangen; kein Geringerer als der Held und Retter Oesterreichs in so viel Schlachten, Markgraf Louis von Baden, war ihm durch sein Zeugniß zu Hülfe gekommmen. Für W. hatte die ganze [488] große Staatsangelegenheit kaum die Bedeutung einer Episode. Die Gunst Kaiser Leopold’s erhob ihn zu immer höheren Ehren und Stellungen. Im J. 1701 ward ihm sogar die Mission übertragen, vor der Eheschließung Karl Philipp’s, des Schwagers Leopold’s I., mit Theresia Katharina Lubomirska in Verhandlungen wegen der Mitgift einzutreten. Die schwere Krise, in die der Zusammenbruch des Oppenheimer’schen Hauses und der am 3. Mai 1703 erfolgte Tod Samuel’s den ganzen österreichischen Staatscredit versetzt hatten, ging an W. ohne Schaden vorüber, ja er erhob sich jetzt erst vollends zu leitender Stellung. Am 29. August 1703 verlieh ihm Kaiser Leopold ein Schutzprivilegium für weitere 20 Jahre, indem er ihn zu seinem Hoffactor ernannte und ihm Freizügigkeit und unbeschränkte Religionsübung einräumte. Längst hatte ihn damals bereits die Gnadenkette mit dem Bilde seines Kaisers geschmückt. Stets in den Diensten des Hofes thätig, folgte er Leopold, wo immer er sich aufhielt, allezeit freien Eintrittes sicher, auch in den Schlössern Laxenburg und Guntramsdorf ein vielgesehener Gast. An dieser Vertrauensstellung beim Hofe sollte auch der am 5. Mai 1705 eingetretene Tod Kaiser Leopold’s I. nichts ändern. Der Thronfolger, Joseph I., hatte die Verwendbarkeit und unbedingte Zuverlässigkeit Wertheimer’s bereits als Kronprinz kennen gelernt. Schon am 22. Mai unterzeichnete er daher, eine seiner frühesten Regierungshandlungen, den Gnadenbrief, der W. zu seinem und der Kaiserin Wilhelmine Amalie Oberhoffactor einsetzte und im Genusse aller seiner früher erworbenen Rechte befestigte. Und als am 17. April 1711 nach kaum sechsjähriger Regierung Joseph I. von den Blattern hinweggerafft wurde, ward Wertheimer’s Stellung am Hofe auch durch diese schwere Katastrophe nicht erschüttert. Joseph’s jüngerer Bruder und Nachfolger, Karl VI., zögerte nicht einen Augenblick, W. die Gnadenbeweise zu erneuern, die sein Vater und Bruder auf dem Throne der Habsburger ihm hatten zu Theil werden lassen; war er doch schon als König von Spanien für manchen Dienst ihm verpflichtet worden. Bereits am 12. November 1711 erhielt W. den Auftrag, sich zu der am 22. December erfolgenden Krönung Karl’s zum deutschen Kaiser nach Frankfurt am Main zu begeben, um für die Ausbringung der für die Feierlichkeiten erforderlichen Summen persönlich thätig zu sein. Noch in Frankfurt erhielt er am 5. Januar 1712 vom neuen Kaiser die Bestätigung seiner Privilegien und die Ernennung zum Oberhoffactor.
WertheimerDer Mann, dem seine unermüdlichen und glücklichen Creditoperationen das unerschütterliche Vertrauen dreier deutscher Kaiser eingebracht hatten, war aber zugleich durch das Hofdecret vom 24. December 1696 der privilegirte Rabbiner der Juden in den kaiserlichen Erbkönigreichen und Landen. In seinen Rechten und seiner gesellschaftlichen Stellung um fast Jahrhunderte seinen Glaubensgenossen vorausgeeilt, hatte er des Zusammenhanges mit diesen keinen Augenblick vergessen. Sein Haus, dem die Besuche eines Eugen von Savoyen, eines Anton Florian Fürsten von Lichtenstein, des Oberhofmeisters Karl’s VI., eines Grafen Catigan, des Gesandten Englands, die auch an den Jagden auf den Gütern seines Sohnes Wolf theilnahmen, besonderen Glanz verliehen, war zugleich eine Art jüdischer Canzlei, in der bedrückte Gemeinden Schutz suchten gegen allerlei Rechtskränkungen und die Bittgesuche um Hülfe und Unterstützung zusammenströmten aus den entferntesten Gegenden. Wie er in Kremsier und Proßnitz, in Nikolsburg und Marktbreit, in Eisenstadt und Worms, in Breslau und Frankfurt am Main seine Häuser hatte, so breitete sich sein fürstliches Wohlthun über die verschiedensten Länder und Gemeinden aus. Wo es eine Synagoge zu erbauen, einen Friedhof mit einer Mauer zu umgeben galt, geschah es mit Hülfe seiner Mittel; darum künden in Rechnitz in Ungarn wie in Bingen am Rhein oder zu Wertheim in Baden Gedenktafeln von den Thaten seiner Hochherzigkeit. [489] Die gleiche Freigebigkeit bethätigte der tief in das rabbinische Schriftthum eingedrungene und in seinem eigenen Gotteshause zu Wien selber es verkündigende und predigende Mann als Mäcen der hebräischen Litteratur und ihren Pflegern gegenüber. Ein Denkmal seines Mäcenatenthums hat er sich vorzüglich durch die aus seinen Mitteln 1721–22 zu Frankfurt am Main veranstaltete Ausgabe des babylonischen Talmuds gestiftet.
Unvergängliche Dankbarkeit hat er sich aber ganz besonders durch die allen Leiden seiner Glaubensgenossen gleichmäßig zugewendete Liebe erworben, die ihn als deren ersten Anwalt und Fürsprecher zu seiner Zeit erscheinen ließ. Je weniger er für seine Person unter der finsteren Unduldsamkeit und den Vorurtheilen der Gesellschaft zu leiden hatte, desto gebieterischer zeigte sich ihm die Aufgabe, seinen Einfluß im Dienste der Unterdrückten, zum Schutze ihrer Menschenrechte aufzubieten, so schwer er auch den Zusammenstoß der Pflichten gar oft empfunden haben mußte, in die den Finanzmann die Rolle des Vertheidigers fremder Interessen brachte. Aber wie er bereits 1700 kein Bedenken trug, sich dafür einzusetzen, daß Eisenmenger’s entdecktes Judenthum am Erscheinen, eine Pandorabüchse alles Hasses gleichsam am Auffliegen verhindert werde, so betrachtete er es bis an sein Ende als unabweisliche Pflicht, seinen Glaubensbrüdern beizustehen, wo immer sie zur Wahrnehmung ihres Rechtes ihn anrufen mochten. Ob es seine Heimathsgemeinde Worms, um die er sich nicht minder wie um die Stadt Verdienste erwarb, oder die Judenschaft von Frankfurt am Main war, deren Agenten am Kaiserhofe sein Ehrenprotectorat genossen, oder ob es auch nur eine kleinere Gemeinde galt, wie 1719 das durch eine Feuersbrunst verheerte Nikolsburg oder 1721 die durch einen betrunkenen Caplan in Todesnoth gerathene Gemeinde Aussee, beide in Mähren, sein Eifer war stets der gleiche, seine thatkräftige Unterstützung gleich sicher. Darum entsprachen seinen bürgerlichen und gesellschaftlichen Ehren die Auszeichnungen, mit denen die Glaubensgenossen ihn überhäuften. Die ältesten und angesehensten jüdischen Gemeinden wetteiferten, ihn zu ihrem Rabbiner zu ernennen; Worms, Prag und Krakau verliehen ihm diesen Ehrentitel, der seine Würde als Landesrabbiner von Ungarn noch erhöhte; die Juden im fernen Palästina entsandten einen Boten, der ihm die Erwählung zum Fürsten des heiligen Landes verkünden sollte.
Den Sinn und den weiten Blick. den W. im Leben bethätigte, bekundet auch noch sein Testament, in dem er dem Leben wie dem Wissen gleichmäßig zugewendete Stiftungen errichtete. Am 6. August 1724 schloß er nach langem Leiden in Wien für immer die Augen.
Von seinen Kindern, durch deren Eheverbindungen das Ansehen seines Hauses noch mächtiger emporblühte, verdient ganz besonders genannt zu werden:
Simon Wolf Wertheimer. Seit 1713 selbstständig und amtlich durch Decret vom 13. Januar d. J. in einen Theil der Agenden seines Vaters eingesetzt, blieb W. an der Seite desselben, in allen Stücken sein Beistand und nach Kräften sein Ebenbild. Die Creditgeschäfte des Hauses nahmen nach seinem Eintritte in die Leitung einen noch höheren Aufschwung. Durch seine Verheirathung mit einer Tochter Emanuel Oppenheimer’s, des kais. Oberhoffactors, einer Enkelin Samuel’s, wurde die alte Verbindung dieser beiden Familien von neuem hergestellt, was auch der Finanzmacht ihrer Häuser zu Gute kam. Aber W., mit den Beziehungen des Vaters sich nicht begnügend, hatte seine Reichthümer auch in den Dienst des kurfürstlichen bairischen Hauses zu stellen angefangen und dadurch den Grund zu seinem nur zu bald hereinbrechenden Ruine gelegt. Schon 1724 wurden die versprochenen Zahlungstermine nicht eingehalten, sodaß er 1733 sich endlich gezwungen sieht, seine „Handlung zu sistiren“. Erst der Entschluß [490] Maximilian Josef’s III.[WS 1], die Forderungen Wertheimer’s zu liquidiren, erlöste ihn von dem Banne, der Jahrzehnte hindurch an seiner kaufmännischen Ehre und an dem Marke seines Lebens gezehrt hatte; war er doch in die furchtbare Bedrängniß gerathen, von den Stiftungen seines Vaters kaum die Hälfte der Zinsen, von dem für die deutschen Juden Palästinas in seiner Verwaltung befindlichen Legate seit 1733 überhaupt keine Interessen bezahlen zu können. Die Ehre war gerettet, der väterliche Name aus den schweren Verlusten unbefleckt hervorgegangen; das Liquidationsschema war am 1. August 1754 in Hinsicht auf die „dem baierischen Hofe geleistete Treue und uninteressirten Dienste“ ratificirt worden. Sein Ansehen unter den Glaubensgenossen hatte er auch in den schwersten Tagen aufrecht zu erhalten gewußt; es war das Einzige, was in allem Wandel der Verhältnisse ihm treu geblieben war bis an den Tod. Als er 1763 auf einer Reise in München verstarb, schlossen die jüdischen Gemeinden von Gunzenhausen, Pfersee und Steppach dem Leichenconducte nach Kriegshaber sich an, um dem verdienten Sohne Samson Wertheimer’s die letzte Ehre zu erweisen.
Eine große Zahl von Familien, von denen nur die Namen Wertheim, Wertheimer, Wertheimber und Wertheimstein hier genannt werden sollen, führen auf Samson Wertheimer und seine Kinder ihren Stammbaum zurück.
- David Kaufmann, Zur Geschichte jüdischer Familien: I. Samson Wertheimer, der Oberhoffactor und Landesrabbiner (1658–1724) und seine Kinder (1888); II. R. Jaïr Chajjim Bacharach (1658–1702) und seine Ahnen (1894); Urkundliches aus dem Leben Samson Wertheimer’s (1892); Jerusalem-Jahrbuch IV. ed. A. M. Luncz, S. 25–50, 77–82; Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judenthums 40 (1896), S. 220–29, 262–791: v. Mensi, Die Finanzen Oesterreichs.
[487] *) Zu Bd. XLII, S. 111.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: Maxmilian