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ADB:Werner, Michael Gottfried

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Artikel „Werner, Michael Gottfried“ von Ernst Landsberg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 42 (1897), S. 63, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Werner,_Michael_Gottfried&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 06:45 Uhr UTC)
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Werner: Michael Gottfried W., Jurist, geboren zu Neunkirchen im Bambergischen am 26. December 1716, besuchte das Gymnasium zu Oettingen und seit 1734 die Universität zu Wittenberg, wo er am 29. October 1739 unter Aug. Leyser promovirte. Er wurde dort dann 1746 außerordentlicher, 1752 ordentlicher Beisitzer der Juristenfacultät, folgte 1761 einem Ruf als ordentlicher Professor der Rechte nach Erlangen, rückte 1767 von der vierten in die dritte Lehrstelle vor, wurde aber 1772 seiner Dienste entlassen, nachdem unangenehme Händel im Spruchcollegium den Collegen das Zusammenwirken mit ihm verleidet hatten. Seitdem lebte er als Privatgelehrter in Erlangen, bis zu seinem Tode, der am 13. August 1794 eintrat. Er wird geschildert als ein Gelehrter von gründlicher Gelehrsamkeit und erfreulicher Formgewandtheit, aber unerträglich zänkischem Charakter. Seine Arbeiten können besondere Bedeutung nicht beanspruchen; sie beziehen sich hauptsächlich auf Civil- und Kirchenrecht, in letzterem besonders auf die Rechte der Domcapitel.

Fikenscher, Gelehrten-Geschichte der Universität zu Erlangen, 1, 223 fg. – Meusel, Lexik. u. s. f., 15, 31 fg. – v. Schulte, Gesch. der Quellen und Litteratur des kan. Rechts. b 137.