ADB:Wedekind, Georg Josef
Franz Ignaz W. zu Fulda am 6. Juli 1739, † zu Heidelberg am 11. August 1789. Er kam als Kind mit seinen Eltern nach Heidelberg, wo er seine sämmtlichen Studien machte, und im J. 1767 von seinem Vater zum Dr. jur. utr. promovirt wurde. Im J. 1762 hatte er eine außerordentliche, 1763 eine Professur der Rechte erhalten als Adjunct seines Vaters, in dessen Lehrkanzel er eintrat. Er verfaßte im J. 1786 den Entwurf der neuen Universitätsstatuten, welcher vom Kurfürsten genehmigt wurde. Seine schriftstellerische Thätigkeit war dem Staats- und Kirchenrechte, sowie den beides berührenden Gegenständen gewidmet, insbesondere dem Religionsfrieden, einzelnen Materien des staatlichen Rechts in Kirchensachen. Die einzelnen Schriften haben durchweg ihr praktisches Interesse verloren, sind aber für die damalige Zeit werthvoll.
Wedekind: Georg Josef W., Jurist, geboren als Sohn des Professors- Pütter, Litter. II, 126. – Weidlich, Biogr. Nachr. II, 438. – Meusel IV, 149. Nachtr. I, 665, IV, 790, 861, V, 509. – Acta sacr. saecul. acad. Heidelberg, p. 241. – Hautz, Gesch. II, 286, 297, 299 (Gehalt 550 fl. und 5 Ohm Wein, 6 Malter Korn). – Meine Gesch. III, 253.