ADB:Wamesius, Johann
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Juan d’Austria übertragene Amt eines Mitgliedes des Geheimeraths aufzugeben und behielt das Lehramt bei. Dieses ließ ihm keine Zeit zur Herausgabe von Schriften. Seine Werke sind später herausgegeben von dem ihm verschwägerten Stephan Weyns, welchem nebst Gerhard Corsel er sie hinterließ. Sie sind: „Recitationes ad tit. decretalium de appellationibus“ (Lovan. 1604); „Responsa s. Consilia de iure pontificio“ (ib. 1605, 1618, 1643, 2 vol.); „Responsorum s. Consiliorum ad ius forumque civile pertinentium centuriae VI“ (ib. et Antw. 1639, Lov. 1666, 3 vol.), sie gehören zu den besten Werken für die Kenntniß der Praxis der geistlichen und weltlichen Behörden und Gerichte Belgiens.
Wamesius: Johann W., Jurist, geboren zu Lüttich im J. 1524, † zu Löwen am 21. Juni 1590. Er machte seine akademischen Studien in Löwen, neben der Rechtswissenschaft auch in den alten Sprachen, namentlich der griechischen, wurde daselbst am 29. August 1553 Dr. jur. utr., im J. 1555 ordentlicher Professor der Rechte und 1570 professor primarius des kanonischen Rechts. Neben einer hervorragenden Begabung für die Rechtssprechung, einer gleich tüchtigen Bildung für das Civil- und Kirchenrecht zeichnete ihn aus eine große Lehrgabe. Am Lehramte hing er mit ganzer Seele, suchte darum das ihm von- Niederländische Beschreibung von Mich. v. Aitzinger 1585, II, 239. – Ders., Leo Belgicus 1585, p. 114. – Adam, Vitae, p. 305. – Swertii [132] Athenae Belg. – Miraeus, Elogia. – Val. Andr., Bibl. belg. (vor der Ausg. von 1643). – Foppens II, 752.