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ADB:Walram I. (Graf von Nassau)

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Artikel „Walram I. (Graf von Nassau)“ von Wilhelm Sauer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 40 (1896), S. 776–778, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Walram_I._(Graf_von_Nassau)&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:22 Uhr UTC)
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Walram: Graf W. I. von Nassau (von Laurenburg), † am 5. Juli 1197 (?) (1. Februar 1198). Die Abstammung des Grafen ist urkundlich nicht festzustellen. Aeltere Genealogen, namentlich Vogel, betrachteten ihn als Sohn des Grafen Ruprecht II. (1160-?) und Enkel des Grafen Ruprecht I. (1124–1166), während die neuere Forschung ihn und zugleich die Grafen Arnold II. (1151) und Ruprecht II. als Brüder und Söhne des Grafen Ruprecht I. [777] und der Beatrix, der Tochter des Grafen Walram von Limburg, ansieht. Nach dieser neueren Annahme soll W. I. der jüngste dieser drei Brüder gewesen sein. Des Vaters Ruprecht I. Tod ist etwa um 1166 anzusetzen. Zehn Jahre später, 1176, wird W. I. zum ersten Male urkundlich erwähnt. Die Regierung führte er damals gemeinschaftlich mit seinem älteren Bruder Ruprecht II. bis zu dessen etwa 1195 erfolgtem Tode. W., der jüngere, vermählt mit Kunigunde (von ?) scheint seinen Sitz zunächst auf der Laurenburg, einer der alten Stammburgen des Geschlechts, gehabt zu haben; wol deshalb führte er anfänglich noch den Namen Graf von Laurenburg, während man im Hause längst begonnen hatte, den Namen von Nassau zu führen. Noch 1198 siegelte seine Wittwe mit dem Siegel Walram’s von Laurenburg. Zu den hervorragendsten Ereignissen in dem Leben Walram’s gehört seine wenn auch nur zeitweilige Betheiligung an dem Kreuzzuge Kaiser Friedrich’s I. 1189. Vermuthlich hat W. auf dem Hoftage zu Mainz am 27. März 1188 mit dem Kaiser das Kreuz genommen. Zu Beginn des Zuges war ihm eine für das Kreuzheer wichtige Aufgabe übertragen. Mit seinem Vetter, dem Grafen Ruprecht von Nassau, und dem Grafen Heinrich von Diez bildete er die Begleitung des gegen Ende des Jahres 1188 als Gesandter an den Kaiser Isaak Angelos abgeordneten Bischofs Hermann II. von Münster. Die Schicksale dieser Gesandtschaft, die zwar glücklich nach Constantinopel gelangte, hier aber von dem Kaiser arg behandelt und in schlimmer Gefangenschaft gehalten wurde, sind bekannt. Vom Grafen W. wissen wir, daß er mit seinen Leidensgenossen am 28. October 1189 vor Philippopel bei dem Kreuzheere wieder eintraf, aber von diesem Tage ab verschwindet er aus dem Kreuzheere. Die bisherige Annahme, daß er bei der Stiftung des deutschen Ordens zu Akkon zugegen gewesen sei, ist nach dem, was wir jetzt über den Vorgang wissen; nicht haltbar. Ebensowenig ist aber auch für den neuerdings gegen W. erhobenen Vorwurf, daß er damals das Kreuzheer unter Bruch seines Kreuzzuggelübdes verlassen habe, ein ausreichender Beweis zu erbringen. Sicher ist, daß Graf W. im J. 1190, bevor die Nachricht von dem Tode des Kaisers nach Deutschland gekommen, Zeuge in einer in Köln ausgestellten Urkunde des dortigen Erzbischofs Philipp war. Aus den nächstfolgenden Lebensjahren des Grafen W. ist wenig bekannt; einige Male wird er als Zeuge, auch in Reichsurkunden, genannt, im ganzen aber scheint er dem Kaiser ferngestanden und an dessen kriegerischen Unternehmungen keinen Antheil genommen zu haben. Etwa in das Jahr 1195 fällt der Tod des älteren Bruders, des Grafen Ruprecht II.; von da ab begegnet W. uns als alleiniger Regent. Als solcher schloß er noch in demselben Jahre, am 6. November, unter Vermittlung und Genehmigung des Kaisers Heinrich VI., mit dem Bischofe Heinrich von Worms den für sein Haus so wichtigen Vertrag, durch welchen die beiderseitigen Rechte, die grundherrlichen des Bischofs und die vogteilichen des Grafen, an Schloß, Stadt und Herrschaft Weilburg bestimmt und abgegrenzt wurden. Schloß und Herrschaft Weilburg erscheinen hier zum ersten Male als Besitz des Hauses Nassau. Wie die Grundherrlichkeit über Weilburg an das Bisthum Worms kam, ist bekannt, hingegen ist es der Forschung bisher nicht gelungen, die Erwerbung von Hoheitsrechten in der Herrschaft durch das Haus Nassau völlig aufzuklären. Die ältere Forschung betrachtete die Herrschaft Weilburg, die fortab eine der bedeutendsten Besitzungen des Hauses bildete, als Erbtheil der Kunigunde, der Gemahlin des Grafen W., die als Tochter des Grafen Poppo von Holinden angesehen wurde. Neuerdings wird diese Annahme bestritten und die Ansicht aufgestellt, daß das Haus Nassau die Vogtei Weilburg von dem Pfalzgrafen Konrad, dem Vogt des Bisthums Worms, nach dem Jahre 1168 zu Afterlehen empfangen habe. In der nächsten Zeit nach [778] Ausstellung des Vergleichs vom 6. November 1195 scheint Graf W. am kaiserlichen Hoflager verblieben zu sein, wie er auch an dem Reichstage zu Worms, auf welchem der Kaiser über einen neuen Kreuzzug verhandelte, theilnahm. Daß er selbst in Worms das Kreuz nahm, ist nicht bekannt; es steht aber fest, daß er an dem Zuge des deutschen Heeres 1197 nicht Antheil nahm. Mehrfache Zeugenschaft in Urkunden dieser Zeit erweist, daß er die Heimath nicht verließ. Die letzte urkundliche Erwähnung des Grafen ist unter dem 20. Januar 1197. Die neuere Forschung sucht den 5. Juli dieses Jahres als seinen Todestag zu erweisen, während die bisherige Annahme denselben auf den 1. Februar 1198 setzte. Zwei Söhne überlebten ihn, Graf Heinrich II., der Stammhalter des Hauses, und der Deutschordensritter Graf Ruprecht V.

Schliephake, Geschichte von Nassau I. – Conrady, Geschichte d. Hauses Nassau; Nass. Annalen XXVI.