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ADB:Wakenitz, Albrecht

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Artikel „Wakenitz, Albrecht“ von Adolf Häckermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 40 (1896), S. 635, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wakenitz,_Albrecht&oldid=- (Version vom 19. Dezember 2024, 23:13 Uhr UTC)
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Wakenitz: Albrecht W. stammte aus einem der ältesten pommerschen Rittergeschlechter und gehörte zu der Clevenower Linie desselben. Er studirte in Greifswald, Rostock, Wittenberg, Leipzig und Tübingen und wurde im Februar 1585 zu Greifswald außerordentlicher Professor in der juristischen Facultät. Die lateinische und griechische Sprache waren ihm ebenso geläufig wie die deutsche; auch kannte er jede Stelle des Neuen Testaments, weil er tagtäglich darin las. Schon 1586 berief ihn Ernst Ludwig an den Wolgaster Hof, woselbst er 1590 zum herzoglichen Archivar und Rath und Hauptmann der Aemter Grimmen und Tribsees ernannt wurde. In der Folge war er seit 1605 als Landrath, Prälat und Domherr des Stifts Cammin in den Landesangelegenheiten fortwährend thätig, besuchte mehrere Reichstage und war von 1616–22 Prokanzler der Landesuniversität. Er leitete die Visitationen derselben und hatte auch Antheil an den Greifswalder und Stralsunder Bürgerverträgen von 1611 und 1615. Der Universität bewies er ein besonderes Wohlwollen, indem er das nach ihm benannte Stipendium stiftete sowie der Universitätsbibliothek alle seine Bücher und 500 Gulden vermachte. Nicht minder reiche Schenkungen verlieh er den Kirchen, Predigern und Armen zu Cammin, Grimmen, Clevenow und Sassen, sowie dem Waisenhause zu Greifswald. Nach seinem Tode am 28. März 1636 wurde er in dem von ihm in der Kirche zu Grimmen errichteten Erbbegräbnisse beigesetzt. Von seiner humanen Lebensanschauung zeugt die testamentarisch hinterlassene Verfügung betreffs seiner Gutsunterthanen: „Meine Nachfolger in den Gütern sollen ihre Sorgen und Gedanken dahin richten, daß sie die Unterthanen nicht ausmergeln und mit tyrannischer und egyptischer Dienstbarkeit, worauf egyptische Strafen zu folgen pflegen, beschweren. Sie sollen bedenken, daß diese auch von Gott zu seinem Ebenbilde ebensowol als sie selbst erschaffen worden, bei welchem kein Ansehen der Person ist; und daß diese armen Leute ebensowol Christen seien, eben die Taufe, eben den Glauben, so sie haben, hatten.“

Pyl, Pomm. Geneal. II, 35–37. – Kosegarten, Gesch. d. Univers. Greifswald. I, 219.