ADB:Vorländer, Franz
Jacobi, Spinoza, Platon und hörte Niebuhr, Welcker, v. Münchow, Brandis, v. Calcker, Diesterweg. Nach zweijährigem Studium in Bonn wollte er nach Berlin übersiedeln, wurde aber zunächst durch verschiedenes, auch „re militari“ daran gehindert, bis es ihm 1832 gelang, seinen Plan auszuführen und fast zwei Jahre lang bei Schleiermacher, Böckh, Lachmann und Bopp Vorlesungen zu hören, von denen ihn namentlich der Erstgenannte anregte. Im Frühjahr 1834 wurde er in Berlin zum Doctor philosophiae promovirt auf Grund der Dissertation: „Elementa doctrinae de casibus comparatione Graecae Latinae et Sanscritae linguae illustratae“, war hierauf zwei Jahre Erzieher in einer Familie v. Tresckow in der Neumark und habilitirte sich 1837 für Philosophie in Berlin.
Vorländer: Franz V. wurde am 15. September 1806 zu Röttgen, einer „Hofschaft“ im Kreise Waldbröl (Regierungsbezirk Köln) geboren, als das jüngste von 9 Geschwistern. Sein Vater starb früh, so wurde er von der Mutter erzogen, besuchte die Hof- und Dorfschule seines Heimathortes, dann vom 14. bis 16. Jahre die höhere Stadtschule in Siegen, wo er außer den gewöhnlichen Unterrichtsfächern Lateinisch und die Anfangsgründe des Griechischen erlernte. Zwar hatte er entschiedene Neigung zu den Studien, aber auf Wunsch seiner Familie erlernte und betrieb er dann die elterlichen Geschäfte mit, die in Landbau, Rothgerberei und etwas Hüttenbetrieb bestanden. Jedoch siegte die Liebe zu den Wissenschaften; er wurde, wie er selbst später erzählte, öfter in der Gerberei bei lateinischen und griechischen Büchern, sowie bei deutschen Klassikern gefunden. So bildete er sich selbständig weiter und wurde 1826 in die Prima des Gymnasiums zu Wetzlar aufgenommen, die er schon nach einem Besuch von 1½ Jahren mit dem Zeugniß der Reife verließ, um die Universität Bonn zu beziehen und daselbst Philologie, Philosophie und Geschichte zu studiren. Hier beschäftigte er sich eingehender mitSein erstes größeres Werk: „Grundlinien einer organischen Wissenschaft der menschlichen Seele“ (Beil. 1841), bewirkte es, daß er 1843 als außerordentlicher Professor an die Universität Marburg berufen wurde. Es folgte: „Wissenschaft der Erkenntniß. Im Abriß systematisch entworfen“ (Marb. und Lpz. 1847). Die Bewegung des Jahres 1848 brachte ihn dazu, seinen Standpunkt „einen bei aller Entschiedenheit maßvollen, Verständigung suchenden, praktische Zwecke erstrebenden Liberalismus, dem er bis zu seinem Tode treu blieb“, und zugleich seine edle Menschenliebe in einer politischen Brochüre zum Ausdruck zu bringen, die den Titel trug: „Die gegenwärtige politische Bewegung oder was das deutsche Volk will, soll, kann und muß. Ein Wort zur Verständigung“ (Marb. 1848). In ihr stellt er neben den damals gewöhnlich auftretenden Forderungen: Preß-, Gewissens-, Petitionsfreiheit, deutsches Parlament, als letzte auf die der „Einrichtung einer Kommission zur Untersuchung und Abhülfe der Noth der niederen Classen“. In demselben Jahre stellte die kgl. dänische Gesellschaft der Wissenschaften die Preisfrage: „Quid in ethica philosophica excolenda et adornanda a Schleiermachero praestitum et effectum sit, disquiratur, exponatur et ad subtilem crisin vocetur“. V. schickte eine Bearbeitung ein, die mit dem Preise gekrönt wurde und in erweiterter Gestalt unter dem Titel erschien: „Schleiermacher’s Sittenlehre ausführlich dargestellt und beurtheilt mit einer einleitenden Exposition des historischen Entwickelungsganges der Sittenlehre überhaupt“ (Marb. 1851). Das Buch wurde seiner Zeit in gebührender Weise anerkannt und ist auch jetzt noch sehr brauchbar. In dem Vorwort spricht er sich über seine Stellung zu Schleiermacher aus, als dessen Schüler er angesehen worden war, nachdem er schon in den früheren Werken seine Selbständigkeit in philosophischer Beziehung betont hatte. Er sagt hier: Schleiermacher’s Philosophie [306] sei ihrem ganzen vermittelnden untersuchenden Charakter gemäß nicht geeignet, eine Schule um sich zu sammeln, aber sie habe sehr viele lebendig angeregt, und in diesem Sinn rechne er sich auch gern zu Schleiermacher’s Schülern. Schon ehe er sein Zuhörer gewesen sei, habe er sich zu dessen Philosophie durch die lebendige klare Betrachtungsweise, die mit großer dialektischer Schärfe die Begriffe entwickele, und durch ihren Gegenstand, das sittliche geistliche Leben in seinem ganzen Umfange, hingezogen gefühlt. Je mehr er aber selbst fortgeschritten sei, desto mehr habe er sich überzeugt, „daß Schleiermacher’s Philosophie nicht tief genug auf die letzten Gründe der geistigen Entwickelung, auf die universalen speculativen Principien und Begriffe zurückging“; es sei ihm immer klarer geworden, wie der Ausgangspunkt von Schleiermacher’s „theologisch-philosophischer Lehre der Begründung“ entbehre. So habe er sich mehr und mehr von Schleiermacher getrennt, habe aber fortgefahren, dessen philosophische Schriften sorgfältig zu studiren. – Außer von Schleiermacher war V. auch von Hegel, wenn auch in geringerem Maße, angeregt worden. – In der nächsten Zeit arbeitete er besonders auf dem Gebiete der Ethik und Politik, wie das Werk bestätigt, das ihn mehr als die andern bekannt gemacht hat und auch heutigen Tages noch wegen seiner Gründlichkeit Werth besitzt. „Geschichte der philosophischen Moral, Rechts- und Staatslehre der Engländer und Franzosen mit Einschluß Macchiavell’s und einer kurzen Uebersicht der moralischen und socialen Lehren der neueren Zeit überhaupt“ (Marb. 1855). V. hatte die Absicht, einen weiteren Band folgen zu lassen, der die Geschichte der holländischen und deutschen Lehren enthalten sollte, ist aber nicht zur Ausführung desselben gekommen. In den folgenden 11 Jahren schrieb er eine Reihe Abhandlungen rechts-, staats- und geschichtsphilosophischen Inhalts, in denen er „reiches Wissen und besonnenes Urtheil“ zeigte. Es wurden von ihm u. A. veröffentlicht in der Tübinger Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft: „Das Gesetz der Gerechtigkeit als Grundlage für die Bestimmung der Rechte des Individuums“ (1856); „Die Staatsformen in ihrem Verhältniß zur Entwickelung der Gesellschaft“ (2 Artikel, 1858, 59); „Die moralische Statistik und die sittliche Freiheit“ (1866); in den Preußischen Jahrbüchern: „Englische Geschichtsphilosophie“ (eine ausführliche Kritik Buckle’s); in Pözl’s kritischer Vierteljahrsschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft: „Die geschichtliche Rechtswissenschaft im Kampfe gegen die Philosophie“ (1866). Als sein letztes Werk erschien anonym: „Evangelium der Wahrheit und Freiheit, gegründet auf das Natur- und Sittengesetz, für Gebildete“ (Lpz. 1865), mit längerem Vorwort, XXXIII, 187 S., 2. Ausgabe, ebd. 1871 mit Vorwort von G. H. Thomassen. Der Grund für die Anonymität lag nach dem Vorwort in der „persönlichen Lebensstellung des Verfassers“; jedoch erklärte er sich bereit, „jedes Wort öffentlich selbst zu vertreten, sobald dies aus irgend einem Grunde zweckmäßig oder nöthig erscheinen sollte“. V. gibt und begründet hier seine sittliche Weltanschauung: Der Standpunkt ist ein unabhängiger dem Christenthum und auch Schleiermacher gegenüber, wiewol dessen Anschauung sich noch zeigt in der Auffassung des Sittlichen als eines Natürlichen. Die Frage nach der Wahrheit kann uns durch die Wissenschaft beantwortet werden, die freilich Rücksicht zu nehmen hat, ohne der Wahrheit zu nahe zu treten, auf die natürlichen Bedürfnisse des sittlich-religiösen Gemüthes.
Als akademischer Lehrer wirkte er in Marburg neben Zeller, Weißenborn, Justi, Langenbeck und entwickelte als solcher eine ausgebreitete Thätigkeit. Er las: Einleitung in die Philosophie, Logik, Psychologie, Rechtsphilosophie oder Naturrecht, Einleitung in die Philosophie der Geschichte, Philosophie der Geschichte, Grundzüge der philosophischen Politik mit einer Geschichte derselben, Gechichte der Philosophie, der Sittenlehre, der neueren Philosophie, Geschichte und [307] Kritik der religionsphilosophischen Systeme, Kritik der Religionsphilosophie Hegel’s und Schleiermacher’s, über Schleiermacher’s Philosophie, über Schleiermacher’s Ethik, für das Semester 1866/67 hatte er noch Vorlesungen angekündigt, wurde aber in diesem Winter von einer Gehirn- und Rückenmarkskrankheit ergriffen, der er am 31. März 1867 erlag. Neben seiner außerordentlichen Professur bekleidete er noch die Secretariatsstelle an der Universitätsbibliothek. Eine Beförderung erfuhr er nicht, weil er dem Ministerium nicht christlich und kirchlich genug war und sich nicht scheute, seine Ansichten auszusprechen. Verheirathet hatte er sich 1850 mit der Tochter des kurhessischen Oberfinanzraths Fulda, die er als Wittwe mit zwei Töchtern und einem Sohne hinterließ.
- Mittheilungen des Sohnes von Frz. V., des Herrn Dr. Karl Vorländer, Oberlehrers in Solingen, und des Herrn Dr. phil. L. Busse, Privatdoc. in Marburg, auf denen der Artikel fast ausschließlich beruht.