ADB:Vohburk, Stephan
Velschberger beilegt, während in Cgm. 811 die entscheidenden Schlußzeilen fehlen. Es ist mir wahrscheinlich, daß die erstgenannte Handschrift Recht hat, obgleich in ihr der maßgebende Vers überladen ist; jedenfalls war der Dichter ein Oesterreicher oder Steiermärker. Die Fabel, die formell noch ein ganz leidliches Gewand trägt, leidlicher jedenfalls als Mone’s Abdruck es zeigt, wird um 1400, spätestens in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts entstanden sein. Das Thema erinnert an den so sehr beliebten Stoff der Wolfsklage, nur daß sich die allgemeine Klage hier in eine ganz bestimmte Anklage umwandelt; ein Gerichtshof, zusammengesetzt aus dem Bären als Richter und dem Fuchs als Rechtsanwalt entscheidet, daß der Wolf ungleich bescheidener und unschädlicher sei als der Pfaffe. Die Schilderung des Pfaffenlebens, in der das Gedicht seine satirische Spitze hat, hält noch durchaus Maß und bestätigt, daß der Verfasser nach besseren Traditionen arbeitet, als sie im 15. Jahrh. den Ton anzugeben pflegen.
Vohburk: Stephan V. aus Oesterreich nennt der Cgm. 714 den Dichter eines Streites zwischen Wolf und Pfaffen, den der Cod. pal. 367 dem- Anzeiger für Kunde der teutschen Vorzeit, hsg. von Frz. Jos. Mone, Vierter Jahrgang 1835, Sp. 181–3. – Fastnachtspiele, hrsg. von Keller (Bibl. d. Stuttg. Lit. Ver., Bd. XXX), Stuttg. 1835, S. 1375 f. – Sitzungsberichte der Münchener Akademie 1891, philol.-histor. Classe, S. 657.