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ADB:Varnbüler, Carl Freiherr von

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Artikel „Varnbüler von und zu Hemmingen, Friedrich Karl Gottlob Freiherr“ von Friedrich Wintterlin in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 39 (1895), S. 492–496, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Varnb%C3%BCler,_Carl_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:22 Uhr UTC)
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Varnbüler: Friedrich Karl Gottlob Freiherr V. von und zu Hemmingen wurde geboren am 13. Mai 1809 auf dem Familiengut Hemmingen als Sohn des Freiherrn Karl v. V., eines Theilnehmers an den württembergischen Verfassungskämpfen und württembergischen Finanzministers von October 1827 bis zu seinem Tode im April 1832 (vgl. Adam, Freiherr Karl Eberhard Friedrich V. v. u. z. H., Stuttg. 1886) und der Friederike geb. Freiin v. Wöllwarth. Nach Absolvirung des Gymnasiums in Stuttgart studirte V. in Tübingen und Berlin Rechts- und Staatswissenschaft. Von 1833 bis 1839 war er Assessor bei der württemb. Kreisregierung in Ludwigsburg. Dann widmete er sich der Bewirthschaftung seiner Güter und galt bald als einer der hervorragendsten Landwirthe Württembergs. Lange Jahre bis zu seinem Tode war V. Vorsitzender des landwirthschaftlichen Vereins seines Oberamts, stets bemüht die Berufsgenossen zu rationellen Verbesserungen des landwirthschaftlichen Betriebs zu veranlassen, worin er selbst mit bestem Beispiel voranging. Die Leitung einer von seinem Schwiegervater, Baron v. Süßkind, ererbten Maschinenfabrik in Wien in den Jahren 1849–53 verschaffte ihm auch eine genaue Kenntniß industrieller Verhältnisse, die viel später, im deutschen Reichstag, ihm zu einer hervorragenden Rolle verhalf. Von der Ritterschaft des Neckarkreises zum ritterschaftlichen Abgeordneten in den am 1. Februar 1845 eröffneten Landtag gewählt, gehörte V. von da ab bis zu seinem Tode ununterbrochen mit Ausnahme [493] der drei Landesversammlungen 1849–50, wo die Ritterschaft als solche nicht vertreten war, dieser Körperschaft an. Als gewandter Redner und Debatter wurde V. bald Mitglied aller wichtigem Commissionen, welche ihn öfter, namentlich in volkswirthschaftlichen Fragen, zum Referenten ernannten. Im Jahre 1846 erschien seine Schrift „Ueber das Bedürfniß einer Gewerbegesetzgebung“ (Stuttg. 1846). Die Ausgestaltung des württemb. Eisenbahnsystems erregte sein besonderes Interesse. Im J. 1864 schrieb er über die Frage eines deutschen Heimathrechts, womit er sich bereits in Artikeln im Schwäb. Merkur beschäftigt hatte. Am 21. September 1864 berief der eben zur Regierung gelangte König Karl V. zum Minister des Auswärtigen, im J. 1867 ernannte er ihn auch zum Geheimrathspräsidenten. Schon im J. 1864 vereinigte V. die Verwaltung der Eisenbahnen mit seinem Ministerium und ließ sich die Erweiterung des württemb. Eisenbahnnetzes sehr angelegen sein. Allein es war nicht die Zeit zur ruhigen Entwicklung des wirthschaftlichen Lebens. Als im J. 1866 der Conflict zwischen Oesterreich und Preußen ausbrach, glaubte sich V. für den Anschluß Württembergs an Oesterreich entscheiden zu müssen. Daß er den einmal eingenommenen Standpunkt mit Lebhaftigkeit vertrat, entsprach seinem Naturell. Bei den am 26. Juli zu Nikolsburg abgeschlossenen Präliminarien hatte Oesterreich nur den Einschluß der süddeutschen Verbündeten in den Waffenstillstand verlangt. Zur Einleitung definitiver Friedensverhandlungen schickte König Karl den Prinzen Friedrich und V. ins preußische Hauptquartier. Daß V. sich vorher an Napoleon gewandt habe, hat er stets bestritten. Am 29. Juli kamen die Abgesandten in Nikolsburg an. Wie v. Sybel (s. unten) erzählt, bot V. alsbald Bismarck den Eintritt Württembergs in den Nordbund an. Die Ablehnung begründete Bismarck mit der derzeit auf Frankreich zu nehmenden Rücksicht. Von Nikolsburg ging V. nach Würzburg, um selbst am Abschluß des mit General v. Manteuffel zu vereinbarenden Waffenstillstands theilzunehmen. Am 5. August stellte Bismarck den süddeutschen Staaten von Berlin aus anheim, zur Unterhandlung über den Frieden Bevollmächtigte in die preußische Hauptstadt zu schicken. V. begab sich sofort dahin, und schon nach Verlauf einer Woche am 13. August war als der erste der württembergische Friedensschluß mit Preußen perfect. Da V. der Idee des Südbunds grundsätzlich abgeneigt war und sich Süddeutschlands Schutzlosigkeit nach außen wohl vor Augen hielt, kamen bei diesen Verhandlungen auf Varnbüler’s Initiative – wie ihm Bismarck später im Reichstag bezeugte – „Bismarck und V. überein, den vorgeschlagenen Artikel über Garantie des beiderseitigen Besitzes weiterzuentwickeln“ zu einem besonderen einstweilen geheim zu haltenden Schutz- und Trutzbündniß. Rücksichtlich des Zollvereins, an dessen Erhaltung V. besonders viel lag, wurde wenigstens festgestellt, daß derselbe mit der Maßgabe wieder in Kraft trete, daß jedem Contrahenten sechs Monate nach erfolgter Kündigung der Austritt freistehe. Auf Grund dieser Clausel sprach die preußische Regierung die Kündigung des Zollvereins auf den 31. December 1867 aus und lud die süddeutschen Regierungen auf den 3. Juni zu Verhandlungen über die Neugestaltung ein. Der Zollverein durfte nicht in die Brüche gehen, das stand bei V. zweifellos fest. So hatte er sich schon am 4. Juni mit Bismarck über einen Präliminarvertrag zwischen Württemberg und Preußen zu einigen gewußt. Allein noch waren beide Verträge (da die Geheimhaltung des Bündnisses wegen des Luxemburger Handels inzwischen aufgegeben war) im württembergischen Landtag zu vertheidigen. Am 29. October 1867 stand das Bündniß in der 2. württemb. Kammer zur Verhandlung. Herr v. Mittnacht, der jetzige württemb. Ministerpräsident, damals Justizminister, hatte zuerst die juristische Seite des Bündnisses dargelegt. V. vertheidigte dasselbe nach seiner politischen Seite. Den inner- [494] und außerhalb des Hauses aufs heftigste erhobenen Vorwurf der Unbeständigkeit wies er durch den Hinweis auf den Machtspruch der Geschichte im J. 1866 zurück, der die deutsche Frage gelöst habe. Schonungslos wurde Süddeutschlands politische Situation den Abgeordneten vorgeführt. Zunächst gelang es, die Erklärung der Kammer zu erlangen, daß der Vertrag keine Verfassungsänderung in sich schließe, zur Annahme also die einfache Majorität ausreiche (anstatt einer sonst erforderlichen, nicht vorhandenen 2/3-Majorität). Mit 58 gegen 32 Stimmen genehmigte dieselbe den Allianzvertrag selbst. Am 31. October wurden die Zollvereinsverträge angenommen, nachdem V. auch diese gegen die hier allerdings schwächer auftretenden Angriffe vertheidigt hatte. „Nun aber“, erklärte er im December 1867 in der Kammer, „habe die Regierung, nachdem sie beide Verträge abgeschlossen, nachdem sie damit ihre Pflichten gegen Deutschland erfüllt habe, keinen Grund, über diese Grenzen hinauszugehen“. Ob man weiter getrieben werde, darüber könne man in der Kammer nicht berathen. „Da sind wir ganz einfach Kinder des Geschicks und müssen uns dem fügen, was das Geschick über uns bringt“. Das Bestreben, die Competenz des Zollparlaments zu erweitern und wie es damals hieß, aus dem „Zollparlament“ ein „Vollparlament“ werden zu lassen, fand in V. einen entschiedenen Gegner. Bei den Zollparlamentswahlen unterlag die deutsche Partei in allen 17 württemb. Wahlkreisen. V. selbst wurde von Urach als Zollparlamentsabgeordneter gewählt. Er vertrat auch in den Sitzungen des Zollparlaments selbst den eben gezeichneten Standpunkt. Den von der demokratischen Partei verlangten Südbund lehnte er jedoch ebenso entschieden ab. Der Südbund, meinte er, sei nur möglich „als süddeutsche Republik in Verbindung mit der schweizerischen Eidgenossenschaft“. Gleichzeitig betonte er die feste Absicht der württembergischen Regierung, die Verträge mit Preußen loyal zu halten, und die Nothwendigkeit der Heeresorganisation im preußischen Sinn, um „im Falle eines Conflicts mit dem Ausland kräftig zusammenwirken zu können mit den Brüdern im Norden und für dieselben“. Noch im März 1870 – der Ansturm gegen das Kriegsdienstgesetz stand damals auf seiner Höhe – sprach er in der Kammer den festen Entschluß aus, „nicht zuzustimmen, daß Württemberg sich der loyalen Erfüllung seiner Verbindlichkeit entziehe, mit den übrigen deutschen Heeren einzutreten, wenn es sich um die Vertheidigung deutschen Gebietes handele“. An Stelle dieser Kämpfe trat nun aber ein anderes Bild durch die französische Kriegserklärung. Am 21. Juli vertheidigte V. in der Kammer die Forderung der Regierung auf Verwilligung eines Kriegsdarlehens, indem er Namens des gesammten Ministeriums erklärte, daß es, „so wie die Dinge liegen, die Integrität Deutschlands für bedroht halte“, deswegen müsse auf Preußens Anfrage, ob Württemberg in diesem Kriege ihm sich anschließen wolle, mit einem offenen Ja geantwortet werden. Die Siege der deutschen Waffen begleitete V. mit patriotischer Genugthuung. Seine Ministerlaufbahn aber kam nunmehr zu Ende. Am 31. August 1870 wurde er pensionirt. Die Gründe hiefür sind bis jetzt nicht authentisch bekannt geworden. – Varnbüler’s Haltung in den Julitagen 1870 hat ihn in eine litterarische Fehde mit dem damaligen französischen Gesandten in Stuttgart Grafen St. Vallier verwickelt. Auf St. Vallier’s Broschüre: La rupture de la France avec le Wurtemberg en 1870 antwortete V. in einem als Manuscript gedruckten Schreiben. In demselben weist er (das Folgende nach einem Auszug im Schwäb. Merkur, Hauptblatt 1890, S. 99 u. 104) den ihm gemachten Vorwurf, als habe er sich der Erfüllung der Allianzverträge entziehen wollen und mit dem französischen Gesandten in diesem Sinne verhandelt, zurück. Er habe jenem niemals darüber Zweifel gelassen, und noch am 13. Juli ausdrücklich hervorgehoben, daß nach seiner Ansicht das Verhalten [495] Frankreichs gegen Preußen nach dem Verzichte des Prinzen von Hohenzollern den Krieg zu einem nationalen mache und zwar mit für Frankreich ungünstigen Chancen. Andererseits habe er angesichts der nicht beendeten Rüstungen Süddeutschlands und einer allgemein als drohend angenommenen Invasion der Franzosen keinen Grund gehabt den formellen Bruch mit Frankreich zu beschleunigen. Die hinhaltenden Verhandlungen mit dem Grafen seien lediglich eine Art von Kriegslist gewesen, welche Bismarck, darüber verständigt, durchaus gebilligt habe.

Im J. 1873 wurde V. vom 2. württemb. Wahlkreis (Cannstatt-Ludwigsburg) in den Reichstag gewählt und gehörte demselben bis zum Jahre 1881 an, wo er dem Candidaten der süddeutschen Volkspartei unterlag. Im Reichstag Mitglied der deutschen Reichs-(freiconservativen)Partei, wußte er sich bald eine hervorragende Stellung innerhalb der Partei und des Reichstags zu erwerben, trat auch mehrmals als Redner auf, zeigte sich aber namentlich als Vermittler zwischen seiner Partei und der Regierung und andern Parteien thätig. Von schwerwiegender Bedeutung war sein jetzt durch v. Poschinger aufgehellter Einfluß auf den Umschwung der Bismarck’schen Zollpolitik im J. 1879. Nachdem er mittels eines mit seiner Chiffre v. V. gezeichneten Artikels in der „Post“ vom 3. März 1877, Nr. 53 die Anstellung einer wirthschaftlichen Generalenquête von der Reichsregierung verlangt hatte, stellte er einen dementsprechenden übrigens abgelehnten Antrag auch im Reichstag und begründete denselben in der Sitzung vom 28. April 1877. In mehreren Artikeln in der „Post“ entwickelte er zur selben Zeit seine Ideen über die seiner Ansicht nach einzuschlagende Zoll- und Steuerpolitik. Wie erst durch v. Poschinger bekannt wurde, erhielt Fürst Bismarck von ihm Mitte 1878 in Form einer Denkschrift einen vollständig ausgearbeiteten Plan über die Zoll- und Steuerreform überreicht, „von dessen allgemeinen Gesichtspunkten Fürst Bismarck, wie seine spätern Vorschläge zeigen, sich vieles angeeignet hat.“ (Urtheil v. Poschinger’s, der die Denkschrift auf S. 306 ff. seines Werks im Auszug wiedergibt.) An den ins Ende des Jahres 1878 fallenden vorbereitenden Verhandlungen, welche zum Schreiben des Fürsten Bismarck an den Bundesrath vom 15. Dec. 1878, dessen neues Steuer- und Wirthschaftsprogramm enthaltend, führten, nahm V. den hervoragendsten Antheil. Als Schutzzöllner ging er zunächst sogar weiter als Fürst Bismarck, der den Hauptnachdruck auf den finanziellen Gesichtspunkt legte, während V. die bestehenden mäßigen Schutzzölle sogar durch Kampfzölle ersetzt wissen wollte, welche dann eventuell durch Handelsverträge beseitigt werden würden. Unter seinem Vorsitze trat die vom Bundesrath beschlossene Zolltarif-Commission am 2. Januar 1879 zusammen. In angestrengter Thätigkeit ward V. durch diesen Auftrag in Berlin festgehalten. Nach Beendigung der Arbeit der Commission legte V. das Ergebniß der Berathungen dem Bundesrath in einem von ihm verfaßten Berichte vor. Im Reichstag ward ihm während der Berathung mehrmals Veranlassung gegeben, das Wort zu ergreifen. Besonders seiner Thätigkeit war es zu verdanken, daß die Mehrheit der 204, der freien wirthschaftlichen Vereinigung, in der Hauptsache für die neue Zollpolitik gewonnen wurde. Nach Abschluß der Zolltarifreform wurde ihm der preußische Kronenorden I. Cl. verliehen. Auch nach dem Verluste seines Reichstagsmandats im J. 1881 verfolgte V. die Ereignisse auf dem Gebiete der Reichspolitik mit wärmstem Interesse und äußerte sich namentlich durch Artikel in der „Post“ zu den Tagesfragen. Sonst nahm er bis wenige Monate vor seinem Tode an den Verhandlungen im württemb. Landtag lebhaftesten Antheil und widmete sich mit altem Eifer der Bewirthschaftung seiner Güter. Am 26. März 1889 starb er an einer Lungenentzündung zu Berlin, wohin ihn in seinen letzten Jahren theils verwandtschaftliche [496] Beziehungen – der 1880 gestorbene k. württemb. Gesandte am k. preußischen Hofe Freiherr v. Spitzemberg war sein Schwiegersohn –, theils politisches Interesse wiederholt geführt hatten. – V. war seit 1835 mit Henriette geb. Freiin v. Süßkind vermählt, welcher Ehe 3 Töchter und 2 Söhne entsproßten. Von den beiden Söhnen starb der ältere Konrad als k. württemb. Legationsrath a. D. vor dem Vater, der jüngere ist der gegenwärtige k. württemb. außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister in Berlin Geh. Legationsrath Dr. jur. Theodor Axel Frhr. V. v. u. z. H.

Nekrologe in der Schwäbischen Kronik v. 1889, S. 561 und im Stuttgarter Neuen Tageblatt vom 28. März 1889. – Protokolle der Verhandlungen der württemb. Kammer der Abgeordneten. – v. Sybel, Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. München u. Leipzig. Bd. 4, 5, 6, 7 a. m. O. – v. Poschinger, Fürst Bismarck und die Parlamentarier II a. m. O.