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ADB:Usener, Friedrich Philipp

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Artikel „Usener, Friedrich Philipp“ von P. in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 39 (1895), S. 377–378, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Usener,_Friedrich_Philipp&oldid=- (Version vom 3. November 2024, 21:49 Uhr UTC)
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Usener: Friedrich Philipp U., geb. am 26. Novbr. 1773 zu Steinfurt in Hessen, † am 11. März 1867 zu Frankfurt a. M., studirte in Marburg und [378] Göttingen die Rechte, erwarb sich am 21. Octbr. 1796 auf der Universität Erlangen den juristischen Doctorgrad und erhielt am 3. Febr. 1797 in Frankfurt a. M. das Bürgerrecht mit der Zulassung zur Advocatur. Hier war er während seines langen Lebens in den verschiedensten Aemtern thätig, bis er am 15. October 1861 als Syndicus primarius in den wohlverdienten Ruhestand trat. Als Geschichtsschreiber ist er durch verschiedene Arbeiten über Bergschlösser in Gottschalk’s Ritterburgen Deutschlands, hauptsächlich aber durch seine „Beiträge zu der Geschichte der Ritterburgen in der Umgegend von Frankfurt a. M.“, daselbst erschienen 1852, bekannt geworden. Außerdem schrieb er eine Geschichte der Vehmgerichte und mehrere auf die Geschichte von Frankfurt bezügliche Abhandlungen. Neben seiner amtlichen und schriftstellerischen Thätigkeit füllte aber noch seine Liebe zur Kunst sein Leben aus. Nicht nur, daß er aufs eifrigste die Stiche von Elias Ridinger und Daniel Chodowiecki sammelte, sondern auch als ausübender Künstler that er sich hervor. Bis in sein höchstes Greisenalter zeichnete und malte er mit unermüdlichem Fleiße alle Burgen und sonstige interessante alterthümliche Bauwerke in Frankfurt und dessen Umgegend. Auch im Radiren machte er einige Versuche. Seine fast vollständige Sammlung der Arbeiten Chodowiecki’s erwarb einige Monate vor seinem Tode das Städel’sche Kunstinstitut.

Vgl. Ph. Friedrich Gwinner, Zusätze und Berichtigungen zu Kunst und Künstler in Frankfurt a. M. Frankf. 1867, S. 88 ff.
P.