ADB:Ungepauer, Erasmus
H. Witte am 22. April 1660) zu Jena. Sein Vater, Mathäus U., lebte als Bürger und Metzgermeister in Naumburg, seine Mutter, Walburga Zimmermann, stammte aus Königsberg in der Mark Brandenburg. Der talentvolle Jüngling bezog erst 16 Jahre alt die Universität Jena, nach zweijährigem Aufenthalte dortselbst Wittenberg, kehrte mit Umfluß weiterer drei Jahre nach Jena zurück, und erwarb an dieser Hochschule am 17. Februar 1612 die Würde eines Doctors beider Rechte. Im October 1614 erhielt er die Professur des Lehenrechtes in Altorf, weshalb er am 14. December desselben Jahres in einer „Disputatio valedictoria“ von Jena Abschied nahm. In Altorf wirkte er bis 1635, bekleidete öfter das Decanat, 1621 das Rectorat, war seit 1616 zugleich Consulent der Reichsstadt Nürnberg, und rückte am 7. Mai 1634 zum Professor Codicis vor. Am 27. November 1635 erfolgte Ungepauer’s Ernennung zum ordentl. Professor der Rechte in Jena sowie zum Beisitzer am Schöffengerichte unter gleichzeitiger Verleihung des sächsischen Hofrathstitels, und hielt er am 12. December die übliche Disputatio pro loco: „de jure naturae.“ Im nächsten Jahre (22. März 1636) wurde er überdies Assessor primarius am sächsischen Hofgerichte in Jena. Nach dem Tode des Senior Dominicus Arumäus (14. Februar 1637) ging dessen Würde auf U. über, welcher als Ordinarius an die Spitze der Juristenfacultät trat, nachdem der bisherige Ordinarius Peter Theodorich am 4. Mai 1640 das Zeitliche gesegnet hatte; doch verzögerte sich die feierliche Einführung in die Facultät bis Juni 1641. U. bekleidete in diesem und dem folgenden Jahre das Rectorat, zum öfteren das Decanat, wie er überhaupt das Interesse der Universität mit regem Eifer verfolgte. Als Lehrer bis an sein Ende unablässig wirkend, hielt er wegen zunehmender Gebrechlichkeit in den letzten Jahren die Vorlesungen in seiner Wohnung. Von Mitte März 1659 an mußte er das Bett hüten. Er liebte es mit den ihn besuchenden Collegen oder Theologen religiöse Fragen zu erörtern, und entschlief sanft in der Nacht vom 22. auf 23. April 1659 (nach Witte 1660) im 78. Jahre seines Alters.
Ungepauer: Erasmus U., Dr. juris, Rechtslehrer, geboren am 2. Februar 1582 zu Naumburg im Meißnischen, † am 23. April 1659 (nachU. war zweimal verheirathet: die erste Ehe schloß er an seinem Promotionstage (17. Februar 1612) mit Gertraud, einer Tochter Ad. Listemann’s, Actuars am Leipziger Schöffengerichte; obwohl aus dieser Ehe 10 Kinder hervorgingen, darunter 4 Söhne, überlebten ihn nur zwei verheirathete Töchter. Nach dem [282] am 4. December 1640 eingetretenen Tode seiner Gattin ging er am 2. November 1646 eine zweite Ehe ein mit Anna Sophie, einer Tochter des Syndikus Grg. Mylius, und Wittwe des Universitätssecretärs Joh. Christoph Cummer. Auch diese Ehe war mit mehreren Kindern gesegnet, indeß setzte nur der am 17. November 1652 geborene Christoph Erasmus U. den Stamm fort. … U. legte den Schwerpunkt seiner Thätigkeit in seine Wirksamkeit als Lehrer und in Handhabung der Universitätsangelegenheiten, weshalb er als Fachschriftsteller minder fruchtbar war. Wir erwähnen von seinen Werken: „Comment. super decret.“ (Jena 1640, 2. Aufl. ebd. 1672); „Exercitia Justinianea, sive Disputationes XVI ad Tit. 4 Instit.“ (Nürnb. 1660); „Collegium feudale“, und Dissertationen civilrechtl. Inhaltes.
- S. Freher, theatr. virorum erudit. clarorum. – Baier, Syllab. rect. et profess. Jenae etc. p. 596. – H. Witte, Diarium.