ADB:Ulner, Hermann
Philipp von neuem an die Universität Marburg und ertheilte ihm die Bestallung als Rath und Beisitzer des hessischen Hofgerichts (8. Mai 1559), doch bedang sich U. aus, viermal im Jahre zu dem Grafen von Waldeck auf dessen Erfordern reiten zu dürfen; die Uebersiedelung nach Marburg scheint er aber erst im Mai des folgenden Jahres bewerkstelligt zu haben. Er starb am 1. März 1566.
Ulner: Hermann U. (Figulus) aus Hersfeld, studirte in Marburg Jurisprudenz (immatriculirt 1532 im 1. Semester), wurde hier Magister und Professor der Grammatik (als solcher zuerst in der ersten Hälfte des Jahres 1542 genannt). Nachdem er hier den jungen Grafen von Waldeck privatim unterrichtet hatte, berief ihn Graf Philipp IV. von Waldeck zu sich und ernannte ihn zu seinem Secretär und Kanzler. 1556 erwarb er sich den Doctorhut in Marburg. Bereits 1559 rief ihn der LandgrafSeine Schriften sind theils philologischen (Annotationes zu Horaz 1546, und seine oft aufgelegte „Suppellex germanicae et latinae linguae phrasium“ 1567), theils juristischen Inhalts („Lexicon juris“ 1546, „Regulae juris antiqui“ 1565).
[211] Von seinen Söhnen war Eustachius U. (immatriculirt in Marburg 1550) lic. jur. und waldeckischer Rath in Corbach, später Professor in Heidelberg; er starb 1592 in Marburg. Der zweite Sohn, Johannes, war Prof. juris in Herborn.
- Acten des Staatsarchivs zu Marburg. – Matrikel der Universität Marburg ed. Caesar. – Strieder, Hess. Gel.-Lex. XVI, 240 und die dort genannten Quellen.