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ADB:Uiberacker, Wolfgang Christoph Graf von

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Artikel „Uiberacker, Wolfgang Christoph Graf von“ von Árpád Győry von Nádudvar in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 39 (1895), S. 173–174, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Uiberacker,_Wolfgang_Christoph_Graf_von&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 06:58 Uhr UTC)
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Uiberacker: Wolfgang Christoph U., des heil. Röm. Reichs Graf, Freiherr in Sieghartstein und Pfongau, Erbpfleger zu Alten- und Lichtentann, geboren im J. 1736 zu Kammer in Oberösterreich, † zu Wien am 15. Mai 1801 als Reichsconferenzminister und Reichshofrathspräsident, entstammte einem alten in Salzburg und Oberösterreich begüterten Geschlechte, welches bereits 1032 oder nach anderen 1100 urkundlich auftritt. Als Stammsitz der Familie gilt das am rechten Salzachufer unweit Braunau am Inn im heutigen Oberösterreich gelegene Schloß Uiberacker, von dem die Familie ihren Namen führt. Dieser Ort kommt schon im ältesten Passauer Traditionscodex vor; dort vergibt nämlich ein gewisser Fato ein Manse zu Uparach nach Passau. Ob dieser Fato ein Ahne der hier in Frage stehenden Familie ist, läßt sich freilich nicht erweisen. Die Sprossen dieser standen vielfach in salzburgischen, auch bairischen Diensten und bekleideten weltliche wie geistliche Würden; so auch der Vater des in Frage stehenden Wolfgang Christoph, Wolfgang Adam, welcher, zuerst in österreichischen Kriegsdiensten, 1732 dieselben verließ, und 6 Jahre darnach salzburgischer Hofkammerrath und Landschaftsverordneter wurde. Noch während seiner Dienstzeit im kaiserlichen Heere hatte er sich 1730 mit Johanna Katharina Elisabeth Freiin von Gudenus in Wien vermählt. Dieser Ehe entstammte außer 2 Töchtern ein einziger Sohn, Wolfgang Christoph; er machte seine Studien in Salzburg und trat bereits 1756 in salzburgische Dienste als Kämmerer und Hofrath, kam dann zur kurmainzischen Regierung und hernach zum Reichskammergerichte in Wetzlar. Ueberall hatte er sich mit solchem Ernste der juristischen Thätigkeit gewidmet, daß man ihn bereits im J. 1758, also als 22jährigen Jüngling, als Reichshofrath der Herrenbank nach Wien berief. So sehr hatte er das Vertrauen gerechtfertigt, das man in seine Fähigkeiten gesetzt, daß Kaiser Josef II. bei der Wiederbesetzung der in Erledigung gekommenen Stelle eines Reichshofrathsvicepräsidenten (in einem Schreiben an den Präsidenten Hagen) sagen konnte: „ich habe unter zwey ebenso redlichen als geschickten und eifervollen Räthen wie [174] Graf Ueberacker und Baron Bartenstein zu wählen. Da Graf Ueberacker auf der Herrenbank der erste, und ich der Führung des ersten voti auf der Gelehrtenbank, so Bon. Bartenstein verführet, höchst bedarf, so ernenne ich Ueberacker zum Vicepräsidenten des Reichshofrathes“. Zugleich verlieh ihm der Kaiser am 5. März 1778 die Würde eines wirklichen geheimen Rathes. Als dann im J. 1791 die Präsidentenstelle des Reichshofrathes in Erledigung kam, war überhaupt kein anderer Candidat für diesen Posten in Frage als U., dem auch der neue Kaiser mittels Decret vom 1. December diese Stelle mit den Worten verlieh: „in Erwägung seiner in Reichs-, Rechts- und Staatssachen erworbenen gründlichen Wissenschaft und großen Erfahrung, auch jederzeit bewährten rühmlichen Eifer und unerschütterlichen Liebe zur Gerechtigkeit“. Ein schönes Zeugniß des Souveräns für einen obersten Richter! Wie sehr der Kaiser mit dieser Charakterisirung Uiberacker’s nur dem allgemeinen Urtheile der Mitwelt Ausdruck verlieh, ersehen wir aus dem Nachrufe, den die Wiener Zeitung in ihrer Nummer vom 23. Mai 1801 dem soeben Dahingeschiedenen widmete, wo sie von seinen hervorragenden Kenntnissen, seinem eindringenden und tiefen Urtheile über Menschen und Sachen, und seinem großen Pflichteifer spricht, der ihn trotz körperlicher Schwächen und Leiden, mit denen er die letzten Jahre seines Lebens zu kämpfen hatte, gerade in der Arbeit seine Erholung suchen und finden ließ. „Ueberhaupt verlor an ihm“ – schließt der Nekrolog – „die Welt einen der thätigsten Freunde und Beförderer alles Rechten, Schönen und Guten …“. Für seine Familie sorgte der unvermählt gebliebene Graf in reichlicher Weise, indem er das Familiengut Sieghartstein in ein Fideicommiß umwandelte und es der Pfongauer Linie seines Geschlechtes zusprach, während er seine Schwestern, die einzigen gesetzlichen Anwärter auf diesen Besitz, aus Eigenem mit einer reichen Geldsumme abfand.

U. muß gut zu sparen verstanden haben – als culturhistorischer Vermerk sei dies hier gesagt –, denn es wurde ihm bei seiner Ernennung zum Reichshofrathspräsidenten, und somit zum ersten Diener des heiligen Römischen Reichs, vom Kaiser der seit Jahrhunderten für diese Stelle normirte Gehalt von bloß 8000 fl. und eine Functionszulage von 1000 fl. zugewiesen, und viel später erhielt er eine gleichfalls nur geringe Personalzulage.

Von seinen wissenschaftlichen Arbeiten wurde eine einzige durch den Druck einem größeren Leserkreise zugänglich: es sind dies „die moralischen Maximen des Herzogs de la Rochefoucauld“. Die sonstigen Producte seines regen litterarischen Geistes erliegen noch im Familienarchive zu Salzburg und verdienten wol durch Veröffentlichung der Vergessenheit entrissen zu werden.