ADB:Udo von Nellenburg
Eb. Anno’s Einfluß hatte der junge König Heinrich IV. den Neffen Anno’s, den damaligen Dompropst von Köln, Cuno von Pfullingen (in Schwaben) zum Erzbischof ernannt. [130] In Trier, wie es scheint, speciell im Domcapitel, war diese Wahl äußerst ungünstig aufgenommen worden, sodaß die Trierer unter der Führung des Grafen Theoderich Cuno bei seinem Hereinzug in der Nähe von Bitburg überfielen und ermordeten (Gest. Trev. SS. VIII 182; vgl. Lamb. Hersf. SS. V, 173; Vita et Passio S. Cunon. SS. VIII, 214 ff.). Nach dieser Gewaltthat nahmen Clerus und Volk eine Neuwahl vor, welche auf einen Trierer Kanonikus, U., den Sohn des Grafen Eberhard von Nellenburg (in Schwaben) fiel (Gest. Trev. SS. VIII, 183; Berthold. Ann. SS. V, 273; vgl. Stälin, Wirtemb. Gesch. I, 553. Ann. Scaphus. SS. V, 388). Es ist unklar, wie sich der König zu dieser Wahl stellte; aber der Umstand, daß der 1066 Gewählte erst zwei Jahre später ordinirt wurde (Brow. Ann. Trev. I, 545), läßt auf Schwierigkeiten schließen, welche der Bestätigung entgegenstanden. Der Papst Alexander II. hatte angeblich bereits 1067 dem Eb. U. das Pallium übersandt; indeß wird diese Angabe des Balduinischen Temporales mit Vorsicht aufzunehmen sein. Goerz setzt die Uebersendung jetzt 1068. – Udo’s Betheiligung an den Angelegenheiten des Reichs beginnt mit seiner Anwesenheit auf der 1071, 15. August in Mainz gehaltenen Synode in Sachen des Bischofs Karl von Constanz (Lamb. Hersf. SS. V, 185. Hartzheim, Conc. Germ. III, 154). Aus diesem Jahre ist interessant die Bestätigungsurkunde für das S. Simeonsstift in Trier (Mittelrh. Urkdb. I, 428. II, 266 und 413), in welchem auch der zur Kirche umgewandelten und als Grabstätte des h. Simeon geweihten alten Porta Martis, des Römerthors (Porta nigra) gedacht wird. Im J. 1075 sehen wir U. mit König Heinrich IV. in Mainz anwesend (5. April Bruno, De bello Saxon. SS. V, 344). Einige Monate später weihte er das Oratorium der h. Helena in dem bei Trier gelegenen Vororte Euren (Dedicationsinschrift bei Kraus, Christl. Inschr. d. Rh. II Nr. 424). Mehrere Briefe des Papstes Gregor VII. an U. v. J. 1074, welche ihm nebst den Bischöfen Heriman von Metz und Poppo von Toul auftragen in Sachen des Bischofs Theoderich von Verdun bezw. des Touler Bischofs zu interveniren (Jaffé, Reg. Pont.² Nr. 4869, 4883) zeigen, daß der Trierer Erzbischof damals (1074) sich des Vertrauens des Papstes erfreute; 1076, (März oder April) dagegen schreibt Gregor an U., Heriman und Theoderich von Verdun, sie sollten sich von den Schismatikern trennen (ut quae persuadentibus schismaticis inviti peccaverint … corrigant); es geht daraus hervor, daß Udo’s Politik zwischen Gregor und Heinrich schwankte. Ein Aufenthalt in Rom 1076 hat ihn offenbar mehr auf die Seite des Papstes gebracht, denn nach seiner Rückkehr um die Mitte des Jahres verweigert er den Verkehr mit den excommunicirten Erzbischöfen von Mainz und Köln (Lamb. Hersf. SS. V, 246). Aus einer leider undatirten Zuschrift an den Bischof von Bamberg (Hontheim I, 422), den er zur Assistenz bei der Weihe des Speyerer Bischofs lädt, sehen wir, daß U. in königlicher Botschaft zu Rom war. Ob das bei jenem Aufenthalt in Rom war, oder ob wir mit Brower (Ann. I, 556) eine zweite Romreise für das Jahr 1076 anzunehmen haben, steht dahin; Brower scheint sogar (eb. 557) eine dritte Reise nach Rom, auf der U. als Gesandter des Königs fungirte, annehmen zu wollen. Daß der Papst selbst sich seiner als eines Vermittlers zu bedienen wünschte, geht aus Gregor’s VII. Anschreiben an U. von 1077, 30. September (Jaffé² Nr. 5051), 1078, 9. März (eb. 5065 und 5066), 8. October (eb. 5083) hervor; die Urkunde vom 9. März (5065) läßt unschwer erkennen, daß der Papst den Erzbischof doch als einen Parteigänger des Königs betrachtete (partibus Heinrici regis favente). Darauf läßt auch der Umstand schließen, daß U. (1078, 11. November) zur Zeit der Belagerung Tübingens im kaiserlichen Heere stirbt (Gest. Trev. SS. VIII, 183. Bruno, De bell. Sax. SS. V, 369; bei Lünig XVI, 207 ist der Tod auf [131] den 9. März erwähnt; vgl. auch Stälin a. a. O. I, 585. Wegeler, Abtei Lauch S. 8). Auffallend ist die äußerst kurze Behandlung des Episkopats Udo’s in den Gesta Trevirorum (c. 58); man sieht, daß den Verfassern die Parteistellung des Erzbischofs unbequem war, doch müssen sie ihm das Zeugniß einer hochachtbaren und imponirenden Persönlichkeit geben (vir valde venerabilis, facie venustus, ore facundus, statura procerus, cuiuis merito humeris sustentari posset tanti moles regiminis). Brower gibt sich viele Mühe zu zeigen, daß U. ganz auf Seiten Gregor’s stand (Udonem … publica privataque monumenta ab omni schismatis suspicione vindicant). Es ist anzunehmen, daß U. in der That eine Mittelstellung einnahm. Seine entschieden kirchliche Gesinnung ließ ihn die Fehler der kaiserlichen Politik nicht verkennen und machte ihn zu einem Träger der gregorianischen Opposition gegen die simonistische Aemtervergebung und das unlautere Leben des Clerus; er hat aber offenbar die auf Erstrebung der Universalmonarchie gerichteten Tendenzen Gregor’s sowenig wie andere Bischöfe Deutschlands gebilligt. U. fand sein Grab im Dome zu Trier.
Udo: Erzbischof von Trier 1066–1078. Unter- Vgl. Gesta Trev. a. a. O. – Brower, a. a. O. – Goerz, Mittelrh. Regesten I, 401 f. – Ders. Regesten der Erzb. v. Trier. S. 11 f.