ADB:Ublacker, Christoph
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[WS 1] des kanonischen Rechts in Ingolstadt als Nachfolger von F. X. Zech. Nach der Aufhebung des Ordens wurde er trotz seiner Bereitwilligkeit die Professur beizubehalten im J. 1773 als geistlicher Rath und Professor des Kirchenrechts an das Lyceum in München versetzt, im folgenden Jahre zum Pfarrer in Geisenfeld ernannt. Er hatte gleich anderen Ordensmitgliedern beim Fortgange von Ingolstadt eine große Anzahl von Büchern mitgenommen, welche er an den [122] Kurfürsten zurückgab; sie kamen nach dem Regierungsantritte von Karl Theodor in die Hofbibliothek. Er hat nur wenige dem Kirchenrechte bezw. der Theologie angehörige Schriften hinterlassen.
Ublacker: Christoph U. (Ubelacker), geboren im J. 1716 zu Tirschenreut (Oberpfalz), † zu Geisenfeld (Freising) im J. 1778. Er trat nach absolvirten Vorstudien in die Gesellschaft Jesu ein, lehrte an den Ordensanstalten in München und Constanz kanonisches Recht, wurde 1766 Professor casuum, 1778- Mederer, Annal. III, 294, 299, 302. – Permaneder, Ann. V. 5, 6, 17, 69 (abweichend bezüglich der Bücher von) Prantl, Gesch. I, 695; II, 509. – Baader II, 279. – Meusel 14, 174. – Siebenkees I, 497.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Gemeint ist: 1768.