Zum Inhalt springen

ADB:Tzerstedt, Brand von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Tzerstedt, Brand von“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 39 (1895), S. 56–57, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Tzerstedt,_Brand_von&oldid=- (Version vom 15. November 2024, 04:20 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Tzazo
Nächster>>>
Tzeven, Erich von
Band 39 (1895), S. 56–57 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Kein Wikipedia-Artikel
(Stand März 2018, suchen)
Brand von Tzerstedt in Wikidata
GND-Nummer 104364254
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|39|56|57|Tzerstedt, Brand von|Johann August Ritter von Eisenhart|ADB:Tzerstedt, Brand von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=104364254}}    

Tzerstedt: Brand v. T., Rathsherr und Glossator des Sachsenspiegels, geboren zu Lüneburg um die Wende des 14. Jahrhunderts, † daselbst 1451. – [57] Die Tzerstedt sind ein altes Patriciergeschlecht, über das J. H. Büttner in seinem Stammes- und Geschlechtsregister der vornehmsten Lüneburgischen adeligen Patriciergeschlechter (Lüneburg 1704, fol.) einige Aufschlüsse ertheilt. Ein „Brand“ v. T. findet sich regelmäßig mehrere Generationen hindurch. Der erste dieses Namens ist der um 1351 nach Lüneburg eingewanderte, 1400 verstorbene T., der Großvater unsereres Glossators.

Der Sachsenspiegel (vor 1235) fand eine ebenso rasche als weite Verbreitung; er bildete auch im 14. Jahrhundert den Mittelpunkt und die Grundlage der juristischen Arbeiten; ja noch während der folgenden Periode (dem 15. Jahrh.) war in den sächsischen Landen der Spiegel Gegenstand mannigfacher Behandlung. Bei den späteren Bearbeitern tritt das Bestreben hervor, das heimische Recht mit dem fremden – dem römischen und kanonischen – auszugleichen und hierdurch mehr oder minder in Einklang zu bringen. Als Hauptvertreter dieser Richtung erscheint neben den beiden Brüdern Damian und Theodorich v. Boxendorf–Tzerstedt. Dieser wurde nach absolvirten Rechtsstudien 1436 Rathsherr zu Lüneburg, und schrieb in dieser Eigenschaft seine Glossen zum Sachsenspiegel, welche er 1442 beendete, und die in zwei Handschriften, einer Lüneburger und einer Wolfenbütteler, erhalten sind.

T. erzählt in der (v. Spangenberg, Beitr. zu den teutschen Rechten des Mittelalters, 109–113, mitgetheilten) Glosse zur Vorrede: „Von der Herrn Bord“ (Geburt), Eike habe ein von Karl dem Großen herrührendes lateinisches Privileg der Sachsen übersetzt und einzelne Stellen mit seinen eigenen Worten neu hinzugefügt. Er (T.) selbst aber habe nach seiner Möglichkeit mit Hülfe, Rath und Erkenntniß rechtserfahrener Männer nach der alten Zählung die Artikel abgetheilt und Glossen mit Fleiß gesammelt auch über solche Stellen, bezüglich deren vor dieser Zeit hier zu Land noch keine gewesen (so z. B. bezüglich der Artikel III, 88–91). Der Verfasser schließt mit den Worten: „– – All dieß habe ich in ein Buch gebracht, Gott zum Lobe und dem gemeinen Gute und besonders dem Rathe von Lüneberg zu Ehren und zu Nützlichkeit – nach Gottes Geburt vierzehnhundert Jahr darnach in dem zwei und vierzigsten.“

Leider ist uns über die Entstehungsweise der Glosse, über die von T. benützten wissenschaftlichen Hülfsmittel wie auch über dessen weitere Lebensumstände nichts Näheres bekannt.

Spangenberg a. a. O. – Stobbe, Gesch. d. dtschn. R.-Quellen, 1. Abthl., S. 359, 382. – Stintzing, Gesch. d. dtschn. R.-Wissenschaft I, 12.