ADB:Truchseß von Wetzhausen, Thomas
Biedermann, Baunach, Tab. 197). Scheint zunächst in Leipzig studirt zu haben, da dort im J. 1484 ein ‚Thomas Trochsess de Bamberga‘ eingeschrieben wurde. Es gelang ihm bald ein Canonicat am Dom zu Speier zu erhalten; im J. 1495 am 24. März finden wir ihn in Rom, wo er die Annaten der ihm verliehenen Speierer Dompräbende eigenhändig entrichtet (Glaser, Die Diöcese Speier in den päpstlichen Rechnungsbüchern, Nr. 398); bald darauf wurde ihm auch eine Chorherrnpfründe an dem Würzburger Collegiatstift S. Burckhardi zu Theil; im J. 1500 wird er zum ersten Mal im Besitz dieser letzteren genannt. Im J. 1513 erscheint er auch als Inhaber der Pfarrei zu Weibstadt (Remling, Geschichte der Bischöfe von Speier, II, 221, a. 746). – Seine eigentliche gelehrte Ausbildung, die eine humanistische und zugleich juristische war, hatte er Italien, speciell Bologna zu verdanken. Seit dem Jahre 1500 widmete er sich in letzterer [684] Stadt dem Studium des kanonischen Rechts und erlangte hier nach wohl bestandenem Examen am 9. Oct. 1504 (Lib. s.i.p. I. St. Arch. Bologna) den Titel eines Doctor in Decretis. Der ’Deutschen Nation‘ in Bologna, in deren Annalen sein Name öfters genannt wird, verehrte der junge Doctor aus Anlaß seiner Promotion eine Ehrengabe von 1 Gulden (’Eruditissimus vir dns Thomas Truchsess scolasticus et canonicus ecclesiae Spirensis in iure pontificio doctor dedit unum florenum‘: Acta Nation. Germ. Univ. Bonon. 340, 8). Mit Eifer betrieb T. aber gleichzeitig in Bologna auch humanistische Studien, und zwar, wie es scheint, unter dem um diese Zeit blühenden, um die deutschen Scholaren vielfach verdienten jüngeren Philippus Beroaldus. Hier scheint er sich auch seine von den Zeitgenossen gerühmte genauere Kenntniß der griechischen Sprache erworben zu haben. (So heißt es in der im J. 1519 erschienenen Satire ’Hochstratus ovans, Dialogus‘, wo seiner Verdienste um die Reuchlinische Sache gedacht wird, von ihm: ’ab Italia rediens auctus elegantia dicendi et sapientia iuris nemine praeeunte graece etiamnum discit tot undis negotiorum obrutus‘, vgl. Boecking, Opp. Hutteni, Suppl. I, 479). Noch während seines italienischen Studienaufenthaltes war er von dem Speierer Domcapitel zum Scholasticus gewählt worden, und zwar am 5. September 1503 (Remling, Geschichte der Bischöfe von Speyer, II, 207, a. 698). Kaum nach Speier heimgekehrt, mußte er sich alsbald wieder auf den beschwerlichen Weg nach Italien machen, um für den neuerwählten Bischof Philipp v. Rosenberg das Pallium einzuholen (27. September 1504: Remling a. a. O. II, 215). In der Verrechnung der Reisekosten (20. Januar 1506) begegnet uns T. zum ersten Male urkundlich als Decretorum Doctor (Remling, Urk.-Buch z. G. d. B. v. Speyer II, 406). Bemerkenswerth ist, daß er sich dagegen in einer von ihm selbst in seiner Eigenschaft als bischöflicher Generalvicar am 1. Februar 1513 ausgestellten Urkunde als ’Juris utriusque Doctor‘ bezeichnet (Remling, U.-B. II, 475); er scheint also inzwischen auch das Doctorat im römischen Rechte erlangt zu haben, wie es ja wohl öfters vorkam, daß noch nach Jahren das juristische Doctorexamen in solcher Weise vervollständigt wurde (Sitzungsberichte d. Wien. Akad. CXXVII [1892] S. 63). In der Stellung eines bischöflichen Generalvicars wird er vom 9. November 1507 bis zum 1. Februar 1513 genannt (Remling, Gesch. II, 216, a. 721, 221). Vom 8. Juli 1517 bis zu seinem Tode bekleidete T. auch das Amt des Domdecans zu Speier (Remling, Gesch. II, 835). Reuchlin hatte ihm zu dieser Standeserhöhung seinen Glückwunsch gesandt, worauf T. mit einem Dankschreiben antwortete (Geiger, Briefwechsel Reuchlin’s, S. 281, vgl. a. 3 u. S. 61 a. 1 – an beiden Stellen läßt Geiger aus Versehen T. zum Dompropst promovirt werden). T. starb zu Speier am 12. Juli 1523 und wurde im Dome daselbst beigesetzt. – Von einer schriftstellerischen Thätigkeit des T. ist nichts bekannt, doch erfreute er sich wegen seiner Gelehrsamkeit allgemeiner Hochachtung, namentlich in dem Kreise der Humanisten. Besonders bekannt ist er aus seiner Thätigkeit in dem Handel Reuchlin’s mit Hochstraten, in welchem er (mit Georg v. Schwalbach) als Subdelegirter des Bischofs Georg Reuchlin’s ’Augenspiegel‘ zu begutachten hatte; seinem Einfluß war es zu danken, daß der ’Augenspiegel‘ als jeder Ketzerei unverdächtig erklärt und Hochstraten in die Kosten des Mainzer und Speierer Processes verurtheilt wurde (Strauß, Hutten I, 211; Geiger, Reuchlin, S. 299, 303). Daß er ein Schüler Reuchlin’s gewesen, wie man aus einer gelegentlichen Bemerkung des Jodocus Gallus schließen könnte (dieser schreibt am 9. September 1499 an Reuchlin: ’nos quidem valemus, in quorum numero discipulorum tuorum Thomas Truchsess una mecum et Joanne nostro summe se tibi commendat‘), darf bezweifelt werden; sein Name ist wenigstens in der Heidelberger Matrikel nicht zu finden. Jedenfalls beweist das oben erwähnte [685] Dankschreiben an Reuchlin vom Jahre 1517 im Verein mit dieser Notiz von 1499, daß er allezeit sich als Reuchlinist bekannte; noch am 18. Januar 1518 bittet er Reuchlin, auf seiner Durchreise in Speier bei ihm Quartier zu nehmen. Auch mit den oberrheinischen Humanisten stand er in freundschaftlichem Verkehr; Erasmus rühmt gelegentlich die freundliche Aufnahme, die er bei T. in Speier gefunden und nennt ihn virum citra ostentationem eruditissimum et citra fucum humanissimum (Erasmi Opp. III, 371 – III, 752 wird er unrichtiger Weise ’Truchsess a Waltpurg‘ genannt).
Truchseß: Thomas T. v. Wetzhausen, humanistisch und juristisch gebildeter Geistlicher und Freund der Gelehrten. Thomas war ein Sohn des Jacob T. v. Wetzhausen zu Dachsbach und der Susanna v. Wilhelmsdorf (