ADB:Thin, Floris
[46] des Capitels der Sanct Salvator- oder Alt-Münsterkirche, einer der fünf Utrechter Kirchen, deren Capitularen zusammen den ersten Stand in den Staaten des Landes bildeten. In dieser Stelle muß er sich bald das Vertrauen der Utrechter Geistlichkeit und sonstigen Mitglieder der Staaten erworben haben, denn als 1569 der Herzog von Alba die Provinz zur Einwilligung in den Zehnten-Pfennig zu zwingen versuchte, wurde er als Pensionär (Rechtsanwalt) der Staaten mit der Führung der langwierigen schwierigen Verhandlungen beauftragt. Als dieselben gescheitert waren, ließ der Herzog die Provinz, sowie die Stadt Utrecht ihres Verhaltens während des Bildersturmes des Jahres 1566 wegen durch den Rath der Unruhen des Majestätsverbrechens anklagen und zur Confiscation ihrer Privilegien mit Einschluß ihrer Staatenversammlung, verurtheilen. Doch die Utrechter, von den Häuptern der Geistlichkeit und ihrem Advocaten geleitet, ließen sich dadurch ebensowenig mürbe machen, als durch die Einlagerung eines spanischen Tercios, und boten alles auf, das Urtheil rückgängig zu machen, wobei Th. wieder mit der Führung des Processes und der Unterhandlungen mit der Regierung betraut wurde. Als dann im J. 1573 der Herzog zurückgetreten war und dessen Nachfolger auf gütlichem Wege die wiederhergestellten Utrechter Staaten zur Bewilligung einer ansehnlichen Summe zu bringen versuchte, war es wieder Th., der sich an die Spitze der Opposition stellte und beharrlich jede Geldbewilligung verweigern ließ, bevor die Mißstände abgethan waren. Er war damals schon von den Utrechter Staaten zu ihrem Landesadvocaten ernannt und erwarb als solcher ungefähr dieselbe Stellung, wie die Landesadvocaten in Holland, wenn er auch nicht, wie jene, in den Staaten den Vorsitz führte. Er wurde allgemein als der Führer der Utrechter Patrioten angesehen. So war er es, der, nachdem Utrecht sich der nationalen Bewegung des Jahres 1576 angeschlossen hatte, die Anerkennung des Prinzen von Oranien als Statthalters der Provinz verfocht und mit seinen Gesinnungsgenossen in den Staaten und der Bürgerschaft den Abschluß des Satisfactionstractats vom October 1577 erzwang, wodurch dieselbe zu Stande kam. Zwar war dabei die ausschließliche Erhaltung der katholischen Religion bedungen, jedoch schon im nächsten Jahre schlossen sich Th. und die meisten seiner Gesinnungsgenossen dem Pfarrer Jacob[WS 1] Duifhuis (A.D.B. V, 452) an, der in Utrecht eine confessionslose Gemeinde gründete. Er ließ sich auch von demselben trauen, wenn er auch wahrscheinlich bis jetzt als Cleriker gelebt hatte, was seine Stellung als Capitelsecretär wohl gefordert hatte. Doch hatte er schon, was freilich unter den Domherren keine Seltenheit war, einen Sohn bei einer Concubine. An der Spitze der aristokratischen Libertiner, wie die von der katholischen Kirche abgefallenen, jedoch sich dem auch in Utrecht rasch emporstrebenden Calvinismus entgegenstemmenden Regenten genannt wurden, arbeitete Th. eifrig am Zustandekommen der Utrechter Union, welche thei1weise als sein Werk angesehen werden kann. Ueberhaupt wirkte er von jetzt an in engem Anschluß an Oranien, zu dessen Vertrauensmännern er wohl schon seit längerer Zeit gehört hatte, und versuchte er eine Annäherung seiner Provinz an Holland anzubahnen, namentlich durch Abschließung einer engeren Union der drei Provinzen Holland, Seeland und Utrecht unter der souveränen Herrschaft Oraniens, ein Plan, der auch nach des letzteren Tod einige Zeit lang der Verwirklichung nahe war. Zu gleicher Zeit arbeitete er an einer Umgestaltung der Utrechter Stadtregierung in aristokratischem Geiste, wie sie in den holländischen Städten bestand. Im J. 1584 kam dieselbe auf kurze Zeit zu Stande, wurde aber schon im nächsten Jahre, als der Graf v. Neuenar (s. A. D. B. XXIII, 484) Statthalter geworden war, wieder abgestellt. So wurde von der unter Leicester zur Herrschaft gelangenden demokratisch-calvinistischen in Utrecht mächtigen Partei aufs heftigste gehaßt und als dieselbe sich, [47] im Sommer des Jahres 1586, durch einen Gewaltstreich der Regierung bemächtigte, gleich mit ungefähr sechzig seiner Gesinnungsgenossen aus dem Lande ausgewiesen. Zwei Jahre später wurde er, der indessen von den holländischen Staaten geschützt worden war, nachdem die calvinistischen Demokraten in gleicher Weise wie sie ans Ruder gelangt waren, gestürzt worden waren, wieder in seine frühere Stellung eingesetzt. Doch erfreute er sich derselben nicht lange. Schon 1590 ist er gestorben. Seine Stelle blieb unbesetzt. Der Secretär der Staaten erbte seinen Einfluß. Th. ist gewiß einer der einflußreichsten Staatsmänner seiner Zeit gewesen, ein echter Vertreter jener Regentenpartei, welche in der niederländischen Republik durch die Erhebung gegen Philipp II. ans Ruder kam und sich thatsächlich bis zum Jahre 1795 behauptete. Er kann einigermaßen der Utrechter Oldenbarnevelt heißen. Leider ist sein Leben und Wirken noch wenig gekannt, wie denn auch ein Theil des hier Mitgetheilten auf Utrechter Archivalien beruht, welche bis jetzt unedirt sind.
Thin: Floris Th. Utrechter Staatsmann, war der Sohn des dort angesessenen um das Jahr 1537 verstorbenen Arztes v. Ewyck. Wie seine sämmtlichen Geschwister hat er immer den Familiennamen der Mutter, Thin, geführt, nicht weil sie aus keiner richtigen Heirath stammten, sondern weil letztere vornehmerer Herkunft war. Nach ihres Gatten Tod verheirathete dieselbe sich mit dem späteren Bürgermeister v. Cleeff. Wahrscheinlich verschaffte diese Verbindung ihrem ältesten Sohn, der Jura studirt und sich als Rechtsanwalt in seiner Vaterstadt niedergelassen hatte, um das Jahr 1560 die Stelle eines Secretärs- Vgl. Bor, Wagenaar, mein Staat der Ver. Nederlanden. – Bondam, Bundel van onuitgegeven Stukken und eine Anzahl Artikel in verschiedenen Bänden der Kroniek und der Bijdragen en Mededeelingen der historischen Gesellschaft in Utrecht.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Gemeint ist hier nicht der Vorname des Duifhuis, sondern seine Kirche St. Jacob.